BaFöG - Erstausstattung

  • Hallo erstmal zu meiner Frage.


    Ich bin 20 Jahre alt und wohne schon seit Anfang Januar in einer WG, da es aus familiären Gründen nicht mehr zu verkraften ist dort zu leben.
    (Elternhaus => Krisenhaus => Ambulante Wohnhilfe [Internationaler Bund kz. IB])


    Ich mache zurzeit BOS und beziehe daher 572€ Bafög und 184€ KG (Gesamt: 756€)
    Davon gehen folgende Sachen notwendig ab:
    320,00 Miete (inkl. NK)
    28,00 Fahrkarte (Schüler)
    30,00 Telefongebühr (notwendig, da die Wohnung über den IB läuft und daher kein eigener Telefon-/Internetanschluss innerhab der Wohnung zur Verfügung ist)
    50,00 Kautionshinterlegung (Ansparung für neue Wohnung)
    somit habe ich derzeit im Monat nurnoch ~328,00€ zum Leben übrig.


    Nun meine Frage, da ich derzeit Zuschsuss zum KDU habe wollte ich wissen ob ich ein Anrecht auf Erstausstattung habe wenn ich jetzt Ende des Monats ausziehen muss.


    Da bisher in mein "möbilierten" Eigentum nur mein Tisch und ein Stuhl zählen. Rest ist eien Grundausstattung welche der IB bereitstellt.


    Auf Hilfe von meinen Elternhaus muss ich nicht zählen, da ich rausgeworfen wurde nachdem meine Mutter versucht hatte mich zu erwürgen...


    Mit freundlichen Grüßen


    Florian

  • Ja; das Einkommen, das du aufgelistet hast, haben wohl die meisten derjenigen, die elternunabhängiges Bafög beziehen, also Bafög + Staatl. Kindergeld. Daneben bleibt wirklich nur andere Hilfe, so wie sie Birgit 63 genannt hat und / oder eben Aushänge in Unis, was es so zu vergeben gibt, wenn Studenten fertig sind und ihre Bleiben wieder auflösen etc.