Hausfrau 5 Jahre im Ausland. Rückkehr - Anspruch auf Hartz 4?

  • Ich erkläre kurz die Situation.


    Meine Mutter ist vor 5 Jahren nach Schweden gezogen und lebt seitdem als Hausfrau, also ohne Erwerbstätigkeit. Mittlerweile ist sie Hilfebedürftig geworden, da ihr Mann (nicht verheiratet) sich von ihr getrennt hat und sie sich finanziell nicht mehr über Wasser halten kann. Sie ist deutsche Staatsbürgerin und war früher auch in Deutschland versicherungspflichtig beschäftigt. Das ist aber auch schon lang her, da sie ca die letzten 10 jahre Hausfrau war.


    Ich möchte nicht das sie in Schweden in ein finanzielles Loch fällt und möchte sie dazu bewegen wieder nach Deutschland zu kommen.


    Wir sind aber skeptisch ob sie Anspruch auf Hartz 4 hat, da sie ja langjährig ohne Beschäftigung war. Wenn sie Anspruch auf Hartz 4 hätte, wäre dann auch weitere Unterstützung möglich? Z.B. Umzungsunterstützung oder Erstausstatung der notwendigsten Dinge?


    Ich weiss das es viele Forenthreads dazu gibt aber ich habe keinen gefunden der die Situation meiner Mutter beschreibt. Meist sind es ja Erwerbstätige die vom Ausland zurückkehren


    Ich liste hier mal meine Fragen auf das mein leichter darauf Antworten kann.


    1. Hat sie Anspruch auf Hartz 4?
    1.1. Wenn ja zeitlich begrenzt?
    1.2. Wenn ja weitere Unterstützung (Umzug, Erstausstattung)?
    2. Kann sie Kindergeld beantragen? Ich weiß grade garnicht ob sie das nicht auch bisher im Ausland gekriegt hat


    Bitte dringend um Antwort!

  • Aus eigener Erfahrung...


    nach 7 Jahren in England musste ich genau aus diesen wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland zurückkehren, da ich über ein Jahr lang versucht hatte in England wieder Arbeit zu finden und die Reserven irgendwann aufgebraucht waren.
    Zum Glück sorgt dieser Staat hier (ob es einigen missfällt oder nicht) noch für seine (Staats-)Bürger, so dass ich in 2010 zumindest noch problemlos Hartz4 beantragen konnte. Allerdings bringt dies einige Pflichten mit sich, wie natürlich die Arbeitssuche (was bei mir damals erfreulich schnell klappte). Will sagen, als alleinstehende Hausfrau zurückzukommen und dieses im Bezugsfall auch zu bleiben ist praktisch ausgeschlossen...


    Auch die Erstausstattung wurde mir genehmigt, da ich in England in teilmöblierten Häusern wohnte und das wenige Angeschaffte zum Lebensunterhalt verkauft hatte. Kamm also nur mit Schlafsack nach Deutschland zurück. Erstausstattungen sind aber soviel ich weiss Ermessenssache des Bearbeiters (korrigiert mich, wenn ich irre).


    Umzugsbeihilfe hatte ich nicht, da ich ja erst nach meinem Umzug hier überhaupt Hartz4 beantragen konnte. Keine Ahnung, ob man das schlauer hätte regeln können...


    Kindergeld wird sie im Ausland nicht bekommen haben, da dieses nur inländisch gezahlt wird, bzw. wenn man von hier arbeitsmässig ins Ausland verschickt würde...


    Das wie gesagt nur aus eigener Erfahrung. Genau mit Paragraphen untermauern (oder ggfs widerlegen) können andere besser...

  • I....Wir sind aber skeptisch ob sie Anspruch auf Hartz 4 hat, da sie ja langjährig ohne Beschäftigung war. .....


    Ich weiss das es viele Forenthreads dazu gibt aber ich habe keinen gefunden der die Situation meiner Mutter beschreibt. Meist sind es ja Erwerbstätige die vom Ausland zurückkehren


    .....


    ALG II ist nicht von einer vorherigen abhängig.
    Maßgeblich ist die Bedürftigkeit.
    § 7 Leistungsberechtigte


    (1) Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen, die
    1. das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben,
    2. erwerbsfähig sind,
    3. hilfebedürftig sind und
    4. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben


    Hier steht nichts von vorheriger Arbeit oder einem aus vorheriger Beschäftigung abgeleitetem Rechtsanspruch.


    § 9 Hilfebedürftigkeit


    (1) Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.
    .......


    Das liest sich zwar ganz einfach, kann aber im Einzelfall durchaus kompliziert werden.
    Ich habe hier nur mal auszugsweise darzustellen versucht, dass es also nicht unbedingt auf eine vorherige Beschäftigung ankommt.


    dms

  • Aus eigener Erfahrung...


    nach 7 Jahren in England musste ich genau aus diesen wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland zurückkehren, da ich über ein Jahr lang versucht hatte in England wieder Arbeit zu finden und die Reserven irgendwann aufgebraucht waren.
    Zum Glück sorgt dieser Staat hier (ob es einigen missfällt oder nicht) noch für seine (Staats-)Bürger, so dass ich in 2010 zumindest noch problemlos Hartz4 beantragen konnte. Allerdings bringt dies einige Pflichten mit sich, wie natürlich die Arbeitssuche (was bei mir damals erfreulich schnell klappte). Will sagen, als alleinstehende Hausfrau zurückzukommen und dieses im Bezugsfall auch zu bleiben ist praktisch ausgeschlossen...


    Auch die Erstausstattung wurde mir genehmigt, da ich in England in teilmöblierten Häusern wohnte und das wenige Angeschaffte zum Lebensunterhalt verkauft hatte. Kamm also nur mit Schlafsack nach Deutschland zurück. Erstausstattungen sind aber soviel ich weiss Ermessenssache des Bearbeiters (korrigiert mich, wenn ich irre).


    Hallo Forum,


    wieder ein Neuer. Ich weiß auch, das dieser Thread schon alt ist. Aber das Post von Nuffield trifft auch auf mich zu und war der Grund mich hier anzumelden. Auch England, 7 Jahre und eine nicht ganz so gute Entscheidung getroffen...


    Ich habe beschlossen, auch wieder zurückzugehen. Ich schreibe derzeit auf Stellenangebote und schaue mir Wohnungsangebote an, bzw. ein möbliertes Zimmer mit Bad und Küchenbenutzung würde mir schon ausreichen für's erste.
    Ist es kompliziert, Hartz4 in dieser Situation zu beantragen für die Überbrückung bis man die erste Lohnzahlung vom neuen Arbeitgeber bekommen hat?
    Kann man das vielleicht schon online machen? Denn die Beantragung dauert ja auch.
    Helfen die einem bei der Zimmersuche? Oder wenn man selber eines gefunden hat, akzeptieren sie es einfach so? Bin Single, da braucht man ja nicht viel.


    Danke für eventuelle Tipps.