kompletten Hartzbezug zurück zahlen?

  • Guten Abend!


    Als absoluter Neuling bitte ich hier um Rat zu folgendem Umstand:


    Im letzten Jahr haben wir als 4 köpfige Familie für vier Monate Leistungen nach SGBII bezogen. Da ich endlich wieder einen Job hatte, haben wir die Leistungen einstellen lassen. Mein Partner und ich sind selbständig tätig. Nun hat mein Partner aber zwei Tage vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes eine sehr hohe Summe ausbezahlt bekommen, das Gehalt für eine Leistung, die er im Jahr VOR dem Bewilligungszeitraum erbracht hat. (Mein Partner ist Komponist und über eine Urheberrechtsverwaltung bekommt er Tantieme für die Arbeit eines gesamten Jahres, man hat aber keine Einsicht was an Zahlungen zu erwarten ist)


    Was mich nun schockiert ist das Schreiben, das uns mitteilt, das wir die kompletten Bezüge in Höhe von ca. 3300 Euro zurück zahlen sollen.
    Und das verstehe ich nicht.
    Ist es nicht so, das die Honorarzahlung an meinen Partner auf ein Jahr gerechnet werden muss? Da wir selbständig tätig sind haben wir keinen monatlichen Geldzufluss sondern manchmal auch mehrere Monate nix.


    In besagtem Mitteilungsschreiben gibt es keinerlei Berechnung, es heißt hier nur: "Da nun über Ihren Leistungsanspruch endgültig entschieden werden konnte, wurde festgestellt, dass Sie keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes habe."


    Uns wurde alles zu Unrecht gezahlt, ha, wie traurig ist das denn...


    Wenn mir das jemand schonend erklären könnte wäre ich sehr dankbar!


    Schönen Abend und danke im Voraus!

  • Das hat seine Richtigkeit. Bei Selbständigen wird das Alg II unter Vorbehalt bewilligt unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Einkünfte. Nach Ablauf des Bewilligungsabschnittes erfolgt dann die Endabrechnung unter Berücksichtigung aller tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben aus der Selbständigkeit. Im Ergebnis erfolgt dann eine Nachzahlung oder Rückforderung. Bei den Einkünften es unrelevant, wann sie erarbeitet wurden, entscheidend ist der Zufluss.


    Allerdings könnt ihr eine Berechnung verlangen (§ 35 SGB X).

  • Allerdings MUSS hier über den Bewilligungszeitraum, 6 Monate, abzüglich der monatlichen Freibeträge nach § 11, § 11 b usw. ermittelt werden, wie hoch das durchschnittliche Monatseinkommen war (wohlgemerkt einschl eventueller Krankenversicherung, Rentenversicherung (auch freiwilliger, sofern die 19,6% nicht überschritten waren)).
    Erst wenn dann noch ein Überschuss besteht, muß der Überschuss zurückgezahlt werden.


    Gruß
    Ernie