Anrechnung schwerbehinderter Bruder bei Wohnungsgröße

  • Hallo da draußen,


    ich habe folgenden Sachverhalt, den ich vor Antrag auf Hartz IV, noch klären möchte.
    Ich lebe mit meinem Bruder der zu 80% schwerbehindert ist und Rente bezieht in einer 68m² großen Wohnung.
    Nun meine Fragen:
    1. Wird mein Bruder mit angerechnet bei der Berechnung von Hartz IV?
    2. Wäre es von Vorteil ein Untermietvertrag für meinen Bruder abzuschließen?
    3. Bekomme ich bei der Berechnung von Hartz IV noch Zuschüsse, dafür das mein
    behinderter Bruder bei mir lebt und ich Ihn versorge und unterstütze?
    Ich danke schon im vorraus für die Antworten und würde mich sehr über einige Anregungen freuen.


    Sam 1710 :)

  • Du bildest mit Deinem Bruder keine Bedarfsgemeinschaft, somit kann auch nicht von der Angemessenheit einer 2er-BG = 60qm ausgegangen werden. Der BGH hat geurteilt, das BEIDEN Personen eine Angemessenheit an Kosten der Unterkunft zusteht, als ob sie jeweils alleine wohnen würden. Sofern ihr beide nicht in NRW wohnt, steht Euch zusammen 2 x 45qm als Angemessenheit zu!
    Ebenfalls spielt das Einkommen/Rente Deines Bruderss bei Deinem HartzIV keine Rolle. Du hast einen eigenständigen Anspruch auf HartzIV.
    Es ist natürlich möglich, einen Untermietvertrag anzuschließen, aber rechtlich nicht erforderlich. Es würde im Normalfalle ohne eine feste Vereinbarung kopf-mäßig die Kosten aufgeteilt.


    Gruß
    Ernie

  • Zitat

    3. Bekomme ich bei der Berechnung von Hartz IV noch Zuschüsse, dafür das mein
    behinderter Bruder bei mir lebt und ich Ihn versorge und unterstütze?


    vom Hartz4-amt gibt es da nichts. dafür wäre die Pflegekasse zuständig, abhängig welche Pflegestufe er hat.

  • Die Prozentzahl allein sagt noch nichts aus. Meine Mutter hatte durch Krebs 100 % Schwerbehinderung und musste trotzdem nicht gepflegt werden. Zuschüsse bekommst du vom Jobcenter daher keine. Wie schon geschrieben, höchstens von der Pflegekasse, wenn es eine Pflegestufe gibt. Danach richtet sich dann auch, wie viel Stunden du arbeiten musst (Jobsuche). Bei Pflegestufe I kannst du Vollzeit arbeiten, bei Pflegestufe II bis zu 6 Std. täglich und bei Pflegestufe III gar nicht.

  • Hallo an alle :),


    vielen Dank an alle die mir geantwortet haben. Auch ich habe in der Zwischenzeit in den Gestztbüchern geblättert und bin zu der gleichen Auffassung gekommen, das wir als getrennte Bewohner gelten und wir 2x45qm bewohnen dürfen.
    Wegen der Behinderung danke für die Info. Mein Bruder hat keine Pflegestufe, da er sich ja noch alleine anziehen und waschen kann. Das Leben ist nicht immer fair und steht nicht auf der Seite kranker Menschen.
    Danke nochmals an alle. Wer mir aber trotzdem noch antworten möchte, ich würde mich freuen.


    Grüße Sam1710:cool: