Pfändungsschutz (P-Konto) - Das Gesetz zum Pfändungsschutz ist verfassungswidrig.

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    Pfändungsschutz (P-Konto) - Das Gesetz zum Pfändungsschutz ist verfassungswidrig und muss nachgebessert werden. Schuldner dürfen nicht schlechter gestellt werden als normale Sozialleistungsempfänger.


    Das aktuelle Gesetz erlaubt es nicht einen bestimmten Betrag anzusparen. Einnahmen die nicht innerhalb eines Monats bzw des nachfolgenden Monats, verbraucht werden, sind zu pfänden. Leider berücksichtigt das Gesetz nicht, das einige Sozialleistungen, wie z.B. das ALG2 - Hartz IV (Arbeitslosengeld 2) als Pauschale geleistet werden. Während bei der Sozialhilfe benötigte lebensnotwendige einmalige Aufwendungen z.B. für den Ersatz einer defekten Kochgelegenheit, oder der Reparatur sanitärer Einrichtungen, getrennt beantragt und einmalig geleistet werden können, gilt beim ALG2 die Versorgungspflicht mit Zahlung der Pauschale als abgegolten und der Empfänger hat selbst für solche Notsituationen vorzusorgen. Dazu wird vom Leistungsempfänger erwartet einen gewissen Teil der Leistungen anzusparen. Dies ist dem Schuldner in der heutigen Form des Pfändungsschutzes nicht möglich. Schuldner die ALG2 benötigen werden schlechter gestellt als normale ALG2 Bezieher. Dieses Gesetz verletzt also den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes und ist deshalb verfassungswidrig.


    Grüße,


    RainerD

  • Zitat

    Während bei der Sozialhilfe benötigte lebensnotwendige einmalige Aufwendungen z.B. für den Ersatz einer defekten Kochgelegenheit, oder der Reparatur sanitärer Einrichtungen, getrennt beantragt und einmalig geleistet werden können


    Blödsinn. Auch im SGB XII gibts keine anderen einmaligen Beihilfen mehr als im SGB II:


    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__31.html


    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__24.html


    Zitat


    1. Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
    2. Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt sowie
    3. Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten

  • Zitat

    Dazu wird vom Leistungsempfänger erwartet einen gewissen Teil der Leistungen anzusparen. Dies ist dem Schuldner in der heutigen Form des Pfändungsschutzes nicht möglich.


    Bist Du wirklich so ideenlos, um diese Ansparungen zugriffsicher zu verwahren? Da wäre z. B. der gute alte Sparstrumpf :D

  • Sparstrumpf ?
    Leider ist mit einer weiteren EU - Erweiterung wiederholt mit noch mehr Einbrechern zu rechnen. Wir verzichten deshalb 2013 auf eine Urlaubstour und investieren in einbruchshemmende Maßnahmen.

  • Du gehörst wohl eher zu den ängstlichen Menschen, wenn Du, in Leverkusen wohnend, Übergriffe von Einwohnern aus EU-Beitrittsländern befürchtest. Um dieser Furcht zu entsprechen, müssten dann Bayern und Österreicher bis an die Zähne bewaffnet vor dem Fernseher sitzen ;)

  • Wir waren letztens auf einer Leverkusener Info-Veranstaltung, Referend war ein Kölner Kripo-Beamter. Laut Statistik ist Leverkusen sicherer als Großstädte wie Köln. Aber: NRW hat viele Autobahnen, ist deshalb für den Einbruchs-Tourismus wegen guter Fluchtmöglichkeiten hochinteressant. Wir wohnen in einer Mietwohnung. Laut Polizei gehen Einbrecher bei unbekannten Wohnungsinhalt lieber in schlechter gesicherte Wohnungen. Unser Risiko ist so "ausgelagert" und relativ leicht auf geringem Level zu bringen, auch weil bei Mietwohnungen in höher gelegener Etage meist nur die Wohnungstür optimiert werden muss. Ich denke, wegen nicht beabsichtigtem Umzug und eingesparter Versicherung, das dies sogar am Ende billiger ist:o.
    Außerdem bin ich ein gebranntes Kind. In meiner früheren Wohnung gab es einen Einbruchsversuch. Täter waren von der Polizei nicht zu ermitteln.