Muss ich meine Steuererklärung wirklich selber erledigen?

  • Kann mein Sachbearbeiter wirklich von mir verlangen, dass ich meine Steuererklärung selber erledige? Ich arbeite 10h jeden Tag und habe fast jeden Nachmittag Termine. Mein eigenes Kind braucht mich auch hin & wieder. Von Steuererklärungen habe ich keinerlei Ahnung!


    Mein Steuerbüro verlangt dafür nur einmal im Jahr 143,-€.


    Darf er das von mir verlangen?

  • Kann mein Sachbearbeiter wirklich von mir verlangen, dass ich meine Steuererklärung selber erledige? Ich arbeite 10h jeden Tag und habe fast jeden Nachmittag Termine. Mein eigenes Kind braucht mich auch hin & wieder. Von Steuererklärungen habe ich keinerlei Ahnung!


    Mein Steuerbüro verlangt dafür nur einmal im Jahr 143,-€.


    Darf er das von mir verlangen?


    Wenn du den Betrag selbst finanzierst, sicher nicht ;)


    Kannst aber nicht erwarten dass er dafür aufkommt.

  • Je nach Personenkreis gibt es bestimmte Fristen für eine Steuererklärung, ob nun freiwillig oder verpflichtend. Ich kann mir vorstellen, das das Jobcenter zu gegebener Zeit nachfragt, ähnlich wie bei einer "vergessenen" Neben- / Heizkostenabrechnung der Mietwohnung.
    Selbst bei +- 0,00 € ist dies vorzulegen, um den Vorgang als erledigt zu betrachten.

  • Nochmal zur Erklärung:
    Natürlich muss ich als Selbstständige eine Steuererklärung machen bzw. den Bescheid vom Finanzamt einreichen! Das ist völlig klar. Habe ich auch gemacht.
    Wie gesagt, mein Steuerbüro verlangt für diese Arbeit 143€.
    Diese 143€ habe ich in die Ausgabeliste für letzten Monat (als ich diesen Betrag überwiesen habe) eingetragen. Nun sagte mein JC Sachbearbeiter plötzlich, dass diese Ausgabe wohl nicht berücksichtigt werden kann, da ich meine Steuererklärung ja schließlich auch alleine (also ohne Steuerberater) erledigen könnte. :mad:


    Stylewolf : Meinst du im Ernst, dass ich hier doppelte und dreifache Arbeit haben muss... (um auf Hartz4 Niveau zu kommen), oder am Monatsende 140€ weniger zur Verfügung zu haben , als ein Hartz4 Empfänger, der keinen Finder beugt? Dein Ernst?
    Da läuft etwas mächtig verkehrt.

  • Ob Steuerberaterkosten bei Selbständigen im ALG 2 als Betriebskosten abgesetzt werden können, ist m. W. n. bisher in der Rechtsprechung nicht geklärt. Die Fachlichen Hinweise der BA weisen an diversen Stellen sogar darauf hin ("vom Steuerberater ausgefüllt), dass es nicht abwegig ist, dass bestimmte Sachen von einem solchen ausgefüllt werden. Nun ist es eben so, dass die ALG II-V dahingehend recht schwammig ist. Denn sie besagt, dass Einkommen aus Selbständigkeit nicht nach steuerrechtlichen Vorschriften berücksichtigt werden sollen, sondern, dass das Amt (in seinen Augen unnötige) Ausgaben nicht berücksichtigen muss.


    Wenn also jetzt dein SB die Steuerberaterkosten tatsächlich nicht als Betriebsausgabe anerkennt, hilft dir dann nur Widerspruch und ggf. anschließend Klage.