Partner: Hartz IV, Ich: Azubi, Ich soll ihn finanziell unterstützen? (sagt Amt)

  • Hallo liebe Gemeinde,


    folgendes Problem. Meine Partnerin und ich ziehen am 01.10. in eine gemeinsame Wohnung. Ihr Teil der Miete wird vom Amt bezahlt, meinen Teil bezahle ich selber.


    Nun wechseln wir aber auch den Bezirk und damit muss sie einen neuen Antrag stellen und dort sollen wir eine eheähnliche Gemeinschaft ankreuzen.


    Das Problem an der Sache ist, wenn wir das machen (und das müssen wir anscheinend ja), dann muss ich sie unterstützen, weil wir dann in einer Bedarfsgemeinschaft leben?


    ABER: Ich verdiene gerade mal 650 € Brutto (ca. 520,- netto) und kriege Kindergeld (184,-) und damit soll ich meinen Teil der Miete zahlen, Strom, Telefon, Handy, Fahrkarten, Haushalt, Wartungskosten Roller (im Sommer) und co.


    Natürlich hälften wir fast alles davon.


    Trotzdem komme ich mit allen Fixkosten auf 500-600€ und von dem Rest soll ich sie dann noch finanziell unterstützen, weil wir in einer Bedarfsgemeinschaft leben und sie dann weniger Geld vom Amt kriegt?


    Sprich mein Azubigehalt wird gekürzt? Wie kann ich das umgehen? bzw. ist es überhaupt in Ordnung, wenn sie mir mein Gehalt pfänden???


    Ich bräuchte mal dringend Hilfe zu dem Thema.


    Liebe Grüße


    Sandra

  • Hier wird nicht viel Unterstützung herauskommen, im Gegenteil, es ist sogar noch möglich, das Du noch einen geringen Teil für Deine Miete hinzubekommst!!
    Ich mache mal eine Berechnung auf, für eine Komplettmiete von 450€ warm einschl. aller Nebenkosten (Echte Miete ist einzufügen).


    1.) Da Du Azubis bist, bist Du nicht ALGII-berechtigt. Auch wird bei Dir dann nicht nach der Bedarfsanteilsmethode gerechnet (Unterstützungszahlung durch das Amt nach der prozentualen Hilfebedürftigkeit), sondern bei Dir wird anders gerechnet.


    2.) Berechnung für Dich als Azubi
    345€ Regelsatz plus hälftige Miete von 225€ ergäbe 570€ eigener Bedarf
    minus anrechenbares Einkommen:
    520€ netto minus Freibetrag nach § 11 SGBII (aus 650€ brutto) = 210€ ergibt 310€ aus Deinem Azubilohn plus 184€ Kindergeld ergibt 494€
    Somit ist Dein Bedarf um 76€ unterdeckt, somit kann NICHTS auf die Freundin angerechnet werden, das Gegenteil ist der Fall, Du kannst die Differenz von 76€ zu den fehlenden Mietkosten vom Jobcenter einfordern, Deine Freundin bekommt ihren vollen Regelsatz von 345€ und ebenfalls die hälftige Miete.
    Lediglich WENN die Freundin Einkommen hat (außer Kindergeld, das kann nur bei Ihr angerechnet werden), dann wird der anrechenbare Teil auf Euch beide nach der prozentualen Hilfebedürftigkeit angerechnet.


    Gruß
    Ernie

  • Zitat

    Somit ist Dein Bedarf um 76€ unterdeckt, somit kann NICHTS auf die Freundin angerechnet werden, das Gegenteil ist der Fall, Du kannst die Differenz von 76€ zu den fehlenden Mietkosten vom Jobcenter einfordern


    Nö, der Mietzuschuss nach dem SGB II ist gedeckelt durch die Differenz der tatsächlichen Miete und dem im BAB/Bafög enthaltenen Mietanteil. Der beträgt m. W. n. zur Zeit 226 Euro oder so. Wenn die halbe Miete nur 225 Euro beträgt, ist im BAB Satz schon die gesamte Miete abgedeckt. Es gäbe keinen Mietzuschuss.

  • Ich bin der meinung, das trotzdem Mietzuschuss zusteht, DENN


    der TE bekommt KEIN BAB/Bafög, sondern verdient Azubilohn!


    Lediglich wenn er BAB/Bafög bekäme, könnte er nicht doppelte Mietzuschüsse bekommen (aus BAB Mietzuschuss und Bedarfsunterdeckungbetrag laut ALGII-Bestimmung).


    Gruß
    Ernie


    P.S. Unabhängig ob Mietzuschuss gewährt würde oder nicht, eine Anrechnung von Lohn auf die Freundin ist trotzdem völlig unmöglich, da der eigene Bedarf unterdeckt ist! (egal ob Turtle recht hat oder ich)

  • Zitat

    der TE bekommt KEIN BAB/Bafög, sondern verdient Azubilohn!


    A) müsste der TE erstma BAB beantragen, bei nur 520 Euro netto könnte da durchaus was rauskommen
    und
    B) gilt die Deckelung natürlich auch, wenn kein BAB gezahlt wird, weil der Azubi zuviel Einkommen für BAB hat. Ansonsten wären diese Azubis ja gegenüber denen die BAB bekommen im Vorteil. Man stelle sich vor, dass der Azubi mit 300 Euro BAB und 300 Euro Azubilohn keinen Mietzuschuss bekommt, während der, der nur 600 Euro Azubilohn hat, ihn bekäme. Das wäre ja super gerecht...


    Zu deinem PS: Wäre ich da nicht deiner Meinung, hätte ich das geschrieben.