Unterhaltsrückstand Rechtens?

  • Hallo,


    folgender Sachverhalt:


    Ich habe ein 15-jähriges Kind aus einer früheren Beziehung, für das ich regelmäßig Unterhalt bezahlt habe (immer bis zum Selbstbehalt). Jetzt bin ich Ende 2009 (Krise) Arbeitslos geworden, war dies aber nur bis März 2010.


    Ich bin Metallbauer und zu dem Zeitpunkt gab es nur Stellen über Leiharbeit, mit dem entsprechendem Lohn. Diese Stellen musste ich auch annehmen, weil ich ansonsten eine Sperre des Arbeitslosengeldes bekommen hätte.


    Durch den niedrigeren Lohn, konnte ich natürlich weniger zahlen, habe aber immer(!) alles bis zum Selbstbehalt überwiesen.
    Meine Einkünfte habe ich dem JA auch immer dargelegt. Diese haben mir dann geschrieben, dass ich mich um eine besser bezahlte Stelle kümmern soll, was ich auch getan habe.
    Ich habe seit 2010 durch Jobwechsel mein Gehalt von (Netto) ca. 1000€ auf mittlerweile 1500€ "hochgeschraubt" und dementsprechend auch den vollen Satz bezahlt.


    Mitte letzten Jahres habe dann eine Zahlungsaufforderung in Höhe von ca. 6500€ wegen Unterhaltsrückstand bekommen, was mich ganz schön umgehauen hat, da ich ja meiner Unterhaltspflicht immer nachgekommen bin. Ich möchte noch dazu sagen, dass ich seit 2010 in der Privatinsolvenz bin, seit Mitte letzten Jahres verheiratet und wir erwarten in ca. 4 Wochen ein Baby.


    Meine Frau (Altenpflegerin) wurde trotz (bzw. wegen) der Schwangerschaft gekündigt (Verfahren anhängig) und bekommt nur noch ca. 700€ ALGI. Da wir ja ja für das Baby eine Erstausstattung brauchen, habe ich das JA (im Oktober) angeschrieben, die Sachlage erklärt mit der Bitte, die Zahlungen von Dezember bis März einstellen zu dürfen. Übersetzt kam die Antwort: " Interessiert uns nicht, wie sie ihr Baby mit dem Nötigsten versorgen, wir wollen unser Geld, sonst geht Pfändung raus".
    Ich habe trotzdem im Dezember und Januar den Unterhalt nicht überwiesen, denn wir wollen unser Baby ja nicht in einer Apfelsinenkiste schlafen lassen... Seitens der Arge, JA, Diakonie u.s.w., wo wir Vorgesprochen haben, gibt es keine Unterstützung, da ich schlicht und einfach nominell zu viel verdiene.


    Ich habe mittlerweile auch mit einem Anwalt gesprochen (über Beratungshilfeschein) , der mir sagte, dass man da nix machen kann.


    Ich möchte außerdem noch dazu sagen, dass es meiner "Ex" und dem Kind nicht gerade schlecht geht. So hat sie sich (ich glaube im letzten Jahr 2 (reinrassige!) Bordercollies gekauft, die alleine schon einen Wert von ca. 1500€ haben von den monatlichen Kosten von 200-250€ ganz zu schweigen. Es ist nicht so, dass ich denen das nicht gönne, aber in dem Moment, wo ich meine Familie nicht mehr Ernähren kann, aber gleichzeitig für 2 Hunde Futter bezahlen MUSS, hört es mit meinem Verständnis auf...


    Meine Fragen:


    Zu dem Unterhaltsrückstand:
    Ich habe bislang nur gehört, dass ein Titel besteht und von daher der Anspruch gerechtfertigt ist und ich da nichts machen kann. Ich habe es schlichtweg nicht gewusst, dass ich den Titel ändern lassen muss, wenn ich weniger verdiene. Zumal das JA ja immer informiert war und ich davon ausgegangen bin, dass alles Ok ist. Es widerspricht völlig meinem Rechtsverständnis, dass das JA dann nach 3,5 Jahren (und nach einem Wechsel des Sachbearbeiters!) mir eine Rechnung schickt!


    Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht und weiß da vielleicht einen Ausweg? Hat jemand Urteile gefunden, die nützlich sein könnten?


    Zu den 2 Monate nicht gezahlten Unterhalts:
    Ist es tatsächlich in diesem Land so, dass ich meine hochschwangere Frau hungern lassen muss, bzw. meiner ungeborenen Tochter nicht die benötigten Dinge kaufen kann, weil meiner "Ex" sonst das Hundefutter ausgehen könnte (salopp ausgedrückt)??


    Ist das JA nicht verpflichtet derartige Notlagen zu berücksichtigen? Ich frage mich, was da für Leute sitzen, bzw. was die gelernt oder studiert haben. Das Wort "sozial" kann da ja wohl nicht drin vorkommen.


    Das Problem ist, dass ich schon auf der Arbeit Probleme bekomme, weil ich mich nicht mehr Konzentrieren kann und zuviel "Schrott" produziere! Wenn ich deswegen meinen Job verliere... ich sag mal so: Das Wort "Hass" wäre geschönt....



    Lieben Gruß


    Micha

  • Ganz ehrlich? Bei dir hakt es wohl... Deinem Kind steht sein titulierter Unterhalt zu. Selbst, wenn die Mutter des Kindes Top-Managerin bei VW wäre und 3.000.000 Euro im Jahr verdienen würde, hast du den Unterhalt zu bezahlen. Kannst du es nicht, musst du den Titel ändern lassen. Änderst du den Titel nicht, musst du halt nachzahlen. Punkt. Da brauchst du deine Jammermär nicht vortragen, es ist so.


    Und zu den 2 Monaten Nichtzahlung: wäre ich die Mutter, hättest du von mir eine Anzeige wegen Entziehung von der Unterhaltspflicht am Hals. Sowohl das Jugendamt als auch deine Ex haben im Interesse deines ersten Kindes zu handeln. Deine neue Frau und dein noch ungeborenes Kind spielen dabei keine Rolle. Deine Neue hat ALG 1 und kann sich und ihr Kind ernähren, außerdem ist es garantiert nicht so, dass du nach Abzug des laufenden Unterhaltes NICHTS mehr hast bei 1500 Euro Lohn! Du kannst also sehr wohl Unterhalt zahlen. Fürs Baby muss nicht alles neu gekauft werden, es gibt auch gute gebrauchte und günstige Sachen. Wie machen es denn andere, die keine 2200 Euro (dein Lohn und die 700 Euro ALG 1) im Monat haben?!


    Ich glaub, ich spinne...

  • Du kannst davon ausgehen, dass meine Aussagen korrekt sind und du froh sein kannst, wenn du keine Strafanzeige bekommst, weil du deinen laufenden Unterhalt nicht mehr zahlst.


    Verständnis für jemanden zu heucheln, der seinen Unterhalt nicht zahlt, obwohl er zahlungsfähig ist, liegt mir fern. Komm damit klar oder lass es, mir ist das egal.

  • Guten Abend!


    es wurde doch von dem konsultierten Anwalt schon alles gesagt...


    Zitat

    der mir sagte, dass man da nix machen kann.


    Ist so! Wenn in diesem Fall ein Titel besteht, und dieser zeitweise nicht vollständig bedient wurde, sind Schulden aufgelaufen. Vom dem Titel solltest Du auch gewusst haben, Du müsstest ihn nämlich unterschrieben haben. Es sei denn, es handelt sich um ein Säumnissurteil.


    Unterhalt dann einfach mal 2 Monate nicht zahlen, geht natürlich gar nicht. Das ist echt frech. Du unterliegst ggü. Deinen minderjährigen Kindern einer gesteigerten Erwerbssobliegenheit (§ 1603 Abs.2 BGB). Demnach musst Du alle Dir verfügbaren Mittel einsetzen, um den Mindestunterhalt leisten zu können. Für das 15-jährige Kind wären das aktuell 334€.


    Nach einschlägiger Rechtssprechung bedeutet "alle verfügbaren Mittel"...


    Wöchentliche Arbeitszeit bis zu 48 Stunden.
    Aufnahme eines Nebenjobs.
    Monatlich 20-30 Bewerbungen bundesweit, um einen besser bezahlten Job zu finden.


    I

    Zitat

    st das JA nicht verpflichtet derartige Notlagen zu berücksichtigen?


    Nein, ist es nicht. Ich sehe hier auch keine Notlage. Es ist eine Situation, welche Du selber geschaffen hast.


    Was ich allerdings zu Deinen Gunsten anbringen möchte ist, solange Du mit den laufenden Unterhaltszahlungen an Deinen Selbstbehalt stößt, muss der Rückstand nicht beglichen werden. Laufender Unterhalt geht vor Tilgung der Rückstände.


    LG chico

  • Zitat

    "Ichweißüberallesbescheiddauerklugscheisserin"


    Ist im Übrigen beruflich bedingt. Als Widerspruchs/KlageSB im Jobcenter muss man sich auch -wenigstens ansatzweise- mit Unterhalt auskennen. Und dein Fall ist ja sowas von glasklar... Klarer gehts nicht. Wie schon der Anwaltskollege dir augenscheinlich vermittelt hat.


    Bei wem spinnt es also jetzt? Bei dir, der du den Straftatbestand des § 170 StGB erfüllst.

  • @ chico,
    vielen Dank, für die sachliche Antwort. Allerdings habe ich ein paar Einwände:


    Zitat

    Unterhalt dann einfach mal 2 Monate nicht zahlen, geht natürlich gar nicht


    § 1603 BGB Leistungsfähigkeit
    (1) Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren.
    Wenn ich meine Miete, Strom, Gas und die wegen der Risikoschwangerschaft benötigten Medikamente (von Lebensmittel fang ich nicht an) nicht bezahlen kann und nicht in der Lage bin meiner ungeborener Tochter ein Bettchen u.s.w (alles gebraucht!) zu "besorgen" und und das unverschuldet (wenn meiner Frau nicht unrechtmässig gekündigt wurde, hätte ich das Problem ja nicht), und das dem JA so kommuniziere (mit Belege!) und die das NULL interessiert, diskutiere ich auch mit denen nicht mehr darüber, ob ich das darf oder nicht. Da würde ich es doch auf ein Verfahren ankommen lassen.


    Zitat

    Nach einschlägiger Rechtssprechung bedeutet "alle verfügbaren Mittel"...
    Wöchentliche Arbeitszeit bis zu 48 Stunden.
    Aufnahme eines Nebenjobs.
    Monatlich 20-30 Bewerbungen bundesweit, um einen besser bezahlten Job zu finden.


    DAS ist so einfach auch nicht anzuwenden.
    1. Arbeite ich bereits in der Regel zwischen 45 und 51 Stunden (mom. 2-Schicht) , und ausserdem ist es mir vom Arbeitgeber nicht gestattet eine Nebentätigkeit aufzunehmen.
    2. Bundesweit... naja, da gibt es ja schon eindeutige Urteile.
    3. liege ich mit 1500€ schon im oberen Drittel als Metallbauer.


    Mit ner soliden Handwerklichen Deutschen Ausbildung + Zusatzqualifikationen wird man in diesem Land nix mehr. Schröder, Fischer und Co. mit ihrem Europa und Freizügigkeitsgedanken sei es gedankt.
    Zu DM-Zeiten hatte ich knapp 3000DM -Netto. Da gehörte ich schon fast zu den Besserverdienenden. Aber das nur am Rande...


    Ich habe ein interessantes Urteil gelesen bzgl. Unterhalts-Rückstände (Auszug):


    "Rückständige Unterhaltsforderungen unterliegen der Verwirkung und müssen deshalb binnen Jahresfrist geltend gemacht werden. Anderenfalls droht die Verwirkung. Der rückständige Unterhalt kann dann nicht mehr geltend gemacht (eingeklagt oder auch vollstreckt) werden."


    Da hab ich ja glatt wieder Hoffnung... :)


    @Turtle72
    haste 3-Monate Einarbeitung im JC bekommen und wirst nun auf die Menschheit losgelassen, ja...?
    Wegen "Experten" wie Dir sind die Sozial- und Arbeitsgerichte überlastet und 90% aller Klagen gegen die Arge werden gewonnen.. (Einfach mal drüber Nachdenken... ;) )


    Um mich wegen §170 zu belangen, müsste mir Mutwilligkeit unterstellt werden. Da ich sowohl vorher, als auch nachher meinen Unterhalt immer bezahlt habe, fällt das wohl weg..


    Aber trotzdem vielen Dank für die aufopfernde Zeit....

  • 90%? Dein Halbwissen ist ja zu bedauern. Bei mir liegt der Klageerfolg bei derzeit ca. 60%, mein Gutster. Wann ich -nach insgesamt über 20 Jahren Berufstätigkeit sowohl im Sozialamt als auch ARGE/JC- eine dreimonatige Einarbeitung bekommen haben soll, entgeht mir. Mir hat mein Jurastudium gereicht. Was qualifiziert dich, außer der Tatsache, dass du Verpflichtungen, die nach BGB dem Kindesunterhalt nachrangig sind, bevorzugst und damit den von mir genannten Straftatbestand der Verletzung der Unterhaltspflicht erfüllst?


    Jung, du bist ein Straftäter, ich weiß überhaupt nicht, wo du noch die Kaltschnäuzigkeit hernimmst, die du hier an den Tag legst. Verwehrst deinem Kind den ihm zustehenden Unterhalt und zeigst mit Finger auf andere? Macht dich das grad besser? Ich sags dir: nein, kein Stückchen. Ich bin es nicht, die Straftaten begeht, sondern du. Und zwar sehr wohl mit Mutwillen, denn du machst es ja mit Vorsatz.

  • Guten Abend!


    michars schrieb:

    Wenn ich meine Miete, Strom, Gas..... ...... (von Lebensmittel fang ich nicht an) nicht bezahlen kann


    Das sind alles Posten, die Du aus Deinem Selbstbehalt bestreiten musst.


    Den Absatz 1 des § 1603 BGB zitierst Du schon. Und wenn Du dann Deine dauerhaften Bemühungen zur gesteigerten Erwerbsobliegenheilt nach Absatz 2 auch belegen kannst, dann greift auch Absatz 1. Aber dazu schreibst Du nichts.


    Eine Nebentätigkeit darf nicht ausgeschlossen werden, wenn diese nicht den Interessen des Arbeitgebers entgegensteht. Und wen ein AB nur mit 1.500€netto entlohnt, muss er damit rechnen, dass der AN irgendwann andere Einnahmequelle sucht.


    Und Du hast gut gegoggelt, Unterhaltsrückstände könnten in der Tat auch verjähren. Das ist aber nicht der Fall, wenn sie regelmäßig geltend gemacht werden. Das ist ja nun Mitte letzten Jahres passiert. Ich vermute mal, solche "Erinnerungen" wirst Du nun alle 3 Jahre bekommen.


    Du müsstest schon sehr viel "Glück" haben, wenn Du aus der Nummer raus kommst, ohne mehr Einkommen zu generieren.


    Hast Du schon mal einen Fachanwalt für Familienrecht mit Deinem Anliegen konsultiert? Wenn Du wirklich Schadensfallbegrenzug betreiben willst, solltest Du das tun. Du solltest Dir aber bewusst sein, dass im Falle Deines Unterliegens, noch ganz andere Kosten auf Dich zu kommen.


    LG chico