Erneuter ALG I-Antrag nach zeitw. Abmeldung wg Selbständigkeit

  • Hallo liebe Forenmitglieder!

    Wegen vieler recht widersprüchlicher und z.T. komischer Aussagen und Infos, auch von der AA-Hotline, bitte ich Euch um Rat und Eure persönlichen Erfahrungen:

    Ich hatte mich im letzten Jahr 1 Monat nach Kündigung meiner Festanstellung durch den AG AL gemeldet (Antrag ist da, aber noch nicht ausgefüllt, weil ich noch Fragen dazu habe). Ich hatte bei meinem AG mehr als 1 Jahr solzialversicherungspflichtig gearbeitet, also einen ganz normalen ALG I Anspruch. Während der AL hatte ich parallel auch eine selbständige Nebentätigkeit <15h/W und <165 E/M im Arbeitspaket angekündigt.
    Durch einen selbständigen Auftrag konnte ich mich dann nach 1M aus der AL komplett abmelden (erst mal unterbrochen, dann nach 6 W ganz abgemeldet).

    Nun ist der Auftrag versiegt / es kommt kein Umsatz mehr und ich möchte mich wieder AL melden.


    Jetzt weiss ich nicht, wie genau ich das machen muss: Schließlich definiere ich ja irgendwie selbst, ab wann ich erneut AL bin? Es scheint mir, dass der für das AA Ausschlag gebende punkt der ist, dass ich (wieder) weniger als 15h/W selbständig (oder anders) arbeite? Kann ich mich denn jetzt einfach täglich ohne auf etwas besonderes zu achten, erneut AL melden mit der Begründung ab genau heute (oder gestern?) arbeite ich < 15 h/W? Gibt es in dem Fall bei AL nach selbständiger Tätigkeit vielleicht typische Fallstricke? Während der neuen AL möchte ich natürlich ebenfalls wieder meine selbständige Nebentätigkeit <15h/W ausführen, um ggf. wieder einen Auftrag zu ergattern.

    Oder gibt es zB bestimmte Fristen, an die ich mich halten muss (nicht länger als x Wochen nachdem der letzte Umsatz erzielt wurde etc.), muss ich mich wie bei normaler AL aus Festanstellung zuerst arbeitssuchend melden oder vielleicht schon im Vorfeld das AA vorwarnen, dass meine Auftragslage schlechter wird / werden könnte / Umsätze fehlen / keine extern beauftragten Tätigkeiten seit x Wochen mehr existieren? Soweit ich weiss kann das AA bei Sperrzeiten / Sanktionen sehr streng sein und das möchte ich natürlich vermeiden.

    Fällt Euch noch etwas ein, das es hier ggf. zu beachten / bedenken geben könnte, was ungeschickt wäre, habt Ihr mit Abmeldung und wieder Beantragung wegen einem selbständigen Auftrag Erfahrungen, was man hier ggf. falsch oder ungünstig machen kann?


    Ganz lieben Dank für Eure Hilfe und vielleicht Erfahrungen hier!!!
    :)

    PS, bitte beachten:
    Mein ALG I (Rest-)Anspruch kommt in diesem Fall dem Grunde nach aus einer ganz normalen sozialversicherungspflichtigen Festanstellung, es handelt sich also nicht um einen ALG I Anspruch aus freiwilliger ALV während einer vorherigen Selbständigkeit! Es ist ein "ganz normaler" ALG I Anspruch, nur die zwischenzeitliche Abmeldung war wegen einer selbständen Tätigkeit > 15h/W.