Letztes Einkommen/Anrechnung + Pfändung wg. Privatinsolvenz des letzten Einkommens.

  • Hallo,


    ich wurde im März 2014 arbeitslos und habe Ende März mein letztes Einkommen bekommen.
    Von diesem Einkommen wurden mir ca. 700 Euro überwiesen,
    die Bank behielt aber ca. 200 Euro Ende März 2014 erst einmal zurück, weil ich für März über der Pfändungsfreigrenze lag.


    Also blieben mir im Monat März nur noch 500 Euro.
    Die weggepfändeten 200 Euro bekam ich nun Anfang April 2014 wieder zurück.
    Die 200 Euro waren für ca. 24 Stunden Ende März als Guthaben auf meine Konto zu sehen.


    Meine Frage:


    Wie wird das Einkommen nach dem Zuflussgesetz, also Zufluss pro Monat,
    beim Jobcenter angerechnet?


    Werden die 200 Euro erst dann berechnet, wenn ich über das Geld verfügen kann?
    Das Geld, also die 200 Euro, sind ja diesselben von Ende März und Anfang April und dürfen mir meiner Meinung nach nicht
    doppelt für die Monate März "und" April angerechnet werden.


    Danke.