Betreuergeld sicher erhalten trotz Pfändung auf dem P-Konto

  • Ich bin ehrenamtlicher Familienbetreuer für einen älteren Bruder mit Demenz und soll nun für mein erstes Betreuerjahr die
    mir zustehende Betreuerpauschale von 323,- Euro erhalten.
    (Ich habe u.a. das ganze Jahr alle Fahrkosten und die Gastronomie für meinen Bruder bezahlt!)
    Leider besitze ich nur ein P-Konto, worüber ich kleine Hartz IV-Leistungen und eine Unfallrente (wird korrekt angerechnet) erhalte.
    Auf diesem Kto. sitzt seit längerem eine Pfändung eines Mobilfunkanbieters, die ich aber nicht ablösen kann (nahe 1000 Euro.)


    Frage:
    Kann ich das mir zustehende Betreuergeld als geschützte Sozialleistung voll in bar abheben?
    Muß die Sparkasse mir das auszahlen oder können die Bankleute das Geld zu Gunsten des Gläubigers festhalten und dorthin überweisen?
    Gibt es Erfahrungen oder Berichte, daß Gerichte per Eilentscheidung etc. so eine Leistung schützen und freigeben/freigegeben haben?


    Eine Zahlung per Barscheck ist lt. Betreuungsgericht unmöglich. Ist das so rechtens? Gibt es andere bekannte u. gangbare Wege?
    Kann ich das Geld auch über das Konto eines nahen Verwandten oder Freundes erhalten, akzeptiert das Betreuungsgericht andere Konten?
    Wer hat das schon mal so durchgespielt?
    (Das Konto meines Bruders, das ich verwalte, kann natürlich wegen des "Verquickungsverbots" NICHT von mir genutzt werden)


    Vielen herzlichen Dank für jede Reaktion!, jeden Tip!
    mit freundlichen Grüßen
    BK