Alg 2-Antrag - JC will Sohn, der eigenes Einkommen hat, zur BG hinzufügen

  • Hallo,
    auch ich habe ein Problem mit dem JC.
    Letzte Woche waren wir beim JC, weil das Alg 1 meines Mannes ausläuft und er nun leider dort diesen Antrag stellen muss.
    Dort wurden uns von einer Mitarbeiterin die Antragsunterlagen ausgehändigt für unsere Bedarfsgemeinschaft ( Mein Mann + Sohn (16 Jahre) und mich (teilzeit berufstätig). Weiterhin haben wir noch einen Sohn (20 Jahre), der gerade seine Ausbildung um 1 Jahr verkürzt hat und nun mit der Ausbildung fertig ist und sein eigenes Geld verdient. Das haben wir dort auch so angegeben und gesagt, dass er seinen Lebensunterhalt mit seinem Einkommen selbst bestreiten kann und nichts beantragen will. Das hat die Mitarbeiterin auch so aufgenommen und uns gesagt, dass unser Sohn somit nicht zur BG gehört, aber zur Haushaltsgemeinschaft und dementsprechend 1/4 der Wohnkosten tragen muss.


    Das alles war uns so auch völlig klar.


    Heute waren wir nun dort und wollten den Antrag mit sämtlichen dazugehörenden Unterlagen abgeben und landeten bei einer anderen Mitarbeiterin.
    Diese meinte dann, dass das, was die Mitarbeiterin letzte Woche zu uns gesagt hat, nicht richtig ist. Unser Sohn würde zu unserer Bedarfsgemeinschaft gehören und sein Einkommen würde bei der Berechnung unseres Anspruches komplett mitberechnet werden und er müsse damit für unseren Lebensunterhalt aufkommen!!! Er wäre noch nicht 25 und deshalb wäre das angeblich so, wenn er 25 ist, würde er dort automatisch rausfallen.


    Damit wurden mir sämtliche Unterlagen wieder mitgegeben und wir müssen innerhalb einer Woche die Unterlagen unseres Sohnes mit allem drum und dran abgeben.


    Ausserdem muss er sich bis zum 12.08.14 ( heute ist der 09.08.2014) bei der U25 Abteilung des Jobcenters melden.



    Ist das wirklich so? Muss jetzt tatsächlich unser Sohn mit seinem 20 Jahren für uns aufkommen?


    Das kann doch irgendwie nicht wahr sein. Er hat sich mit seiner Ausbildung so bemüht, um das alles schnell und gut zu schaffen und nun soll sein ganzes Gehalt für uns draufgehen? Ich weiss überhaupt nicht, wie ich ihm das erklären soll.


    Es wäre so toll, wenn mich hier mal jemand aufklären könnte, ob das so wirklich richtig ist und wenn nicht, was wir jetzt machen sollen oder können.


    Vielen Dank!!!

  • Guten Abend!


    Zitat

    Wie gehe ich da dann jetzt beim Jobcenter vor?


    Du gehst zum JC und bittest die Dame ihre falsche Aussage in einem Bescheid an euch mitzuteilen und auch gleich den rechtlichen Hintergrund auf zu zeigen. Dann legst Du Beschwerde dagegen ein.


    LG chico

  • Der Sohn gehört NICHT automatisch zur haushaltsgemeinschaft!! Sollte das nämlich so sein, kann das Jobcenter durch den § 9 Abs. 5 SGBII trotzdem unter Umständen zur Unterstützung auffordern, obwohl dafür KEINE gesetzliche Grundlage (Unterhaltspflicht) besteht. Über diesen § 9 Abs. 5 will das Jobcenter (unsere Regierung) Unterstützungszahlungen konsdtruieren, die rechtlich NICHT bestehen.
    Der Sohn soll einen formlosen Brief mit dem VermerK:
    Ich unterstütze Frau und Herren ..... weder in Geld noch in Geldeswert.
    Ebenfalls soll soll sich der Sohn WEIGERN, jedwede Unterlagen an das Jobcenter abzuliefern. Für die Forderung der Unterlagen fehlt ebenfalls jerdwede rechtliche Grundlage. Ebenfalls kannst Du nicht aufgefordert werden, die Unterlagen Deines Sohnes zu beschaffen. Das ist eine Aufforderung zu einer Straftat!! Da Dein Sohn volljährig ist, fehlt dir jedwedes Recht, die Unterlagen Deines Sohnes einfach zu nehmen!


    Durch das von mir obengemnanntes Schreiben existiert
    KEINE Haushaltsgemeinschaft
    KEINE Unterstützungspflicht
    KEINE Pflicht Unterlagen des Sohnes einzureichen
    Der Mitwirkungs-§ 60 (Mitwirkungspflicht) läuft ins Leere, da die Grundlage für die Mitwirkung NICHT existiert!!
    Der BGH hat geurteilt, das bei einem solchen Schreiben wie obenangeführt KEINE Unterlagen beschafft werden DÜRFEN
    Gruß
    Ernie


    P.S.
    Trotzdem versuchen Jobcenter über eine Drohung, wenn Unterlagen nicht beschafft werden, das ALGII zu verweigern
    Hier ist dann eine sofortige Anzeige wegen VORSETZLICHER Körperverletzung in 3 Fällen (Weigerung der lebensnotwendigen Unterstützung) zu stellen.
    Immer wieder geschieht solcher verbrecherischer Rechtsbruch!!

  • Vielen Danke für Eure Antworten, ihr helft mir damit sehr.


    Heute morgen habe ich mit einer Bekannten über dieses ganze Theater gesprochen und sie hat mir empfohlen die Arbeitslosen-Telefonhilfe e.V. anzurufen und dort noch einmal nachzufragen, was die dazu sagen.


    Das habe ich gemacht und frage mich, was ist das eigentlich für ein Verein und arbeiten die mit der AfA/JC zusammen????
    Diese Überlegung hat einen Grund, ich schilderte dort den Fall und dann meinte man, Moment mal, ich muss mal schauen, bei wem sie da waren. Sie schaute in Ihren PC, wusste den SB und teilte mir mit, dass dieser mir überhaupt nicht, wie auch schon die SB in der Woche davor, solche Auskünfte hätten geben dürfen, weil sie "nur in der Eingangszone" arbeiten und nicht befugt wären solche Auskünfte zu geben und auch nicht das Wissen dafür hätten". Das hat mich schon gewundert, wie kann dieser Verein so einfach auf diese Daten des JC zugreifen????


    Naja, am Ende des Liedes kam bei diesem Telefonat nur raus, dass es schon notwendig ist, dass unser Sohn seine Unterlagen einreicht, damit das JC überhaupt berechnen kann, ob er überhaupt zu unserer BG gehört. Nach ihren Überschlagungen könne es dabei eventuell rauskommen, ; " das er den kleinen Betrag von etwa 50 Euro für uns zahlen muss". PUHHHHHHHHHHHHHH!!!!!


    Ich habe sie dann darauf angesprochen, dass er sich ja auch weigern kann, seine Unterlagen herauszugeben, da er uns nicht unterstützt und seinen Lebensunterhalt komplett allein bestreitet. Dazu meinte sie, dass sie das ohne Empfehlung eines Anwaltes nicht tun würde und wir damit ganz schnell gegen die Wand laufen würden. Wir sollten zur ÖRA gehen und uns dort erkundigen ( ein Weg den man sich hier sparen kann, denn aus eigener Erfahrung nützt es mir nichts, wenn ich dort hingehe und mir Anwälte gegenüber sitzen, die mir nur antworten: Das weiss ich auch nicht, da müssten sie sich mal erkundigen!!! )


    Ta, das hat mich ehrlich gesagt einmal mehr verunsichert.


    Wir sind nun schon so weit, dass es für uns alle wahrscheinlich am leichtesten wäre, wenn er hier ausziehen würde :-(


    Aber dann wird hier unsere Wohnung wahrscheinlich zu teuer sein und man wird uns sagen, dass wir hier ausziehen müssen. Diese Dame hat heute am Telefon schon bemängelt, dass unsere Kosten für Heizung+Warmwasser (280 Euro/Monat) schon unangemessen hoch wären. Das gleiche bezahlt meine Nachbarin bei gleicher Wohnungsgröße mit 1 Person. Ich habe ihr erklärt, dass das hier in diesem fast ganzen Stadtteil Bauten aus den 60-er Jahren sind und da gab es eine Firma Favorit, die hier die Komplettversorgung mit Fernwärme geregelt hat und wir wissen von sooo vielen anderen Leuten hier, die da auch solch horrende Kosten haben. Man kommt aus diesen Kenebelverträgen dieser Firma jedoch nicht raus und hat auch keine Tarifauswahl oder ähnliches und obendrauf hat diese Firma sich an RWE verkauft. Eine Goldgrube für die, ein Horror für uns. Also, was kann ich da machen?


    Da wird dann wahrscheinlich der nächste Ärger mit dem JC bezüglich dieser Kosten auf uns zukommen.


    Ich hab es so satt, wenn ich es nicht müsste, würde ich dort nicht hingehen, das ist eine Strafe für mich !

  • Das hier:


    Naja, am Ende des Liedes kam bei diesem Telefonat nur raus, dass es schon notwendig ist, dass unser Sohn seine Unterlagen einreicht, damit das JC überhaupt berechnen kann, ob er überhaupt zu unserer BG gehört. Nach ihren Überschlagungen könne es dabei eventuell rauskommen, ; " das er den kleinen Betrag von etwa 50 Euro für uns zahlen muss". PUHHHHHHHHHHHHHH!!!!!


    ist absoluter Blödsinn.
    Da der Sohn volljährig ist, ihr jedoch ALGII beantragt OHNE diesen Sohn, brauch das Jobcenter NICHT berechnen, ob er zu Eurer BG gehört oder nicht! Er beantragt NICHTS, somit hat das Jobcenter still zu halten. Die Unterlagen müssen NICHT eingereicht werden, ich wiederhole, dafür fehlt dem Jobcenter JEDWEDE rechtliche Grundlage. Diese 50€, die der Sohn eventuell zahlen soll, ist dann der Betrag aus der Unterstützungsvermutung nach § 9 Abs. 5 (das ist die konstruierte Unterhaltspflicht, die laut Gesetz aber NICHT besteht).
    Ich wiederhole, KEINE Unterlagen des Sohnes einreichen!!
    Sollte das Jobcenter drauf bestehen, ist der SB ein BETRÜGER!!!


    Gruß
    Ernie

  • Da er ja keine Leistungen vom JC erhalten will, denke ich, das wir es so machen werden. Er wird sich weigern seine Unterlagen herauszugeben und wir werde zusätzlich solch ein Schreiben aufsetzen in dem er mitteilen wird, dass er uns nicht unterstützt, seinen Lebensunterhalt selbst bestreitet und das 1/4 der Wohnkosten übernehmen wird. So, wie es auch ist!


    ...und dann schauen wir, was uns dann erwartet

  • Hallo,
    da bin ich wieder


    Ich kämpfe immer noch mit dem lieben Jobcenter. Seit 4 Wochen sind wir mindestens ein mal in der Woche dort, jede Woche sagt man uns oder wir bekommen Briefe, was noch fehlt, um den Antrag zu bearbeiten. Immer wieder kommt etwas Neues dazu.
    Nachdem wir vor 2 Tagen wieder einmal Unterlagen abgegeben haben, die angeblich noch fehlen würden, kam dann heute Mittag ein Anruf vom JC.


    Vor 2 Tagen mussten wir unter anderem den Darlehensvertrag für einen Privatkredit abgeben. Haben wir gemacht. Heute kam dann der Anruf und wir sollen nun nachweisen, wofür wir diesen Privatkredit von Anfang 2011 verwandt haben.
    Ich habe der Dame gesagt, dass damit ein alter Kreditvertrag abgelöst wurde (angeboten von der Bank wegen eines besseren Zinssatzes) und in diesen neuen wurde unser Dispo einbegriffen, damit der mal platt gemacht wird. Wir haben kein Geld davon ausgezahlt bekommen. Das wurde einfach nur wegen dem Dispo und günstigeren Kreditraten gemacht.


    Leider ist die Mitarbeiterin des JC aber der Meinung, dass uns dieser Kreditbetrag ausgezahlt wurde ( " vielleicht für eine Eigentumswohnung" - ich lach mich tot, schön wäre es!!!). Jetzt sollen wir beweisen, wofür wir dieses Geld ausgegeben haben und ich weiss wirklich nicht, wie ich das machen soll. Scheinbar glaubt sie meiner Aussage ja nicht. Was mache ich denn nun? Sie hat mir gesagt, dass unser Antrag erst weiter bearbeitet wird, wenn wir das nachgewiesen haben.


    Ich habe sie dann noch gefragt, was wir denn machen sollen, denn Montag ist der 1. des Monats und wir müssen unsere Miete bezahlen und haben dafür kein Geld. Da bekam ich dann als Antwort, dass ich einen Brief an meinen Vermieter aufsetzen und ihm mitteilen soll, dass unsere Antragsbearbeitung noch dauert und er seine Miete erst später bekommt.


    Ist das normal???