Miete wird nicht gezahlt und Anträge und Frage nicht beantwortet !!!

  • Hallo !!


    Ich bin im Moment etwas ratlos.............


    Ich versuche mich kurz zu halten Hoffe ich bekomme ein paar gute Lösungsansätze


    Es geht um meinen Vater der nach Scheidung ( nach über 40 Jahren ) ALG II bezieht.


    Er wohnt seit fast 1,5 Jahren bei uns und teilt sich ein Zimmer mit unserem Sohn.


    Alle Rückfragen ( per Mail ) wer zumindest für die laufenden Kosten ( Wasser, Müll etc.) aufkommt wurden nicht beantwortet und auch nichts gezahlt. Nachweislich wurden diese Schreiben gelesen.


    Jetzt hat er nun eine Wohnung. Am 28.8.2014 ( Mietbeginn 1.09.2014 )wurde per Mail der Mietvertrag geschickt.


    Zusätzlich mit der Bitte um einen persönlichen Termin, ein Darlehen für die Kaution und Hilfe Erstauststattung da nichts an Hausrat oder Möbeln
    vorhanden ist.


    Nach 5 Tagen kamen von ein und dem selben SB 2 Schreiben ( 1x neue Adresse 1 x alte Adresse )


    An alte Adresse: Ablehnung Darlehen und an neue Adresse: Ummeldebstätigung, Gehaltsabrechnungen ( Verdient zwischen 100 u. 200 Euro)
    diese liegen und lagen aber bereits alle vor. Werden immer sofort eingereicht.


    Zum Darlehen: Begründung Anspruch 338 und Wohnung kostet 370 somit zu teuer. Die wissen genau das er über 2 Jahre gesucht hat!


    Am Freitag ( da wußte er noch nichts von den Forderunge des 2. Schreibens ) nochmals eine freundliche Mail an SB der Leistungsabteilung geschickt: Warum kein Termin? Wie sieht es mit Erstaustattungs aus? Macht bei neuem Vermieter super Eindruck die erste Miete nicht bezahlen zukönnen.


    Am Montag 8. Sep. direkt umgemldet sofort zu JB ( Abrechnungen nochmals abgeben und Ummeldebescheinung ) persönliche Frageb wurden nicht beantwortet.


    So und nun weiß ich nicht wie wir weiter vorgehen sollen.


    Hoffe bekomme Antworten


    Bis heute kam keine Bewillligung, nichts zu der Erstaustattung

  • Hallo,


    grundsätzlich alles schriftlich einreichen. Den Empfang der eingereichten Unterlagen bitte bestätigen lassen.


    Vor Anmietung einer neuen Wohnung ist die Zustimmung des zuständigen JC einzuholen. Zustimmung wird erteilt, wenn die Miete angemessen ist. Liegt keine Zustimmung vor und die Miete ist zu hoch, wird kein Kautionsdarlehen bewilligt.


    Antrag auf Erstausstattung schriftlich ( gegen Empfangsbestätigung ) einreichen.


    wevell