Pfändungsfreigrenze bei Kindesunterhalt

  • Hallo , ich bin neu hier ,


    habe eine Frage ,


    Vater, verdienst 1200.- netto,


    Zahlt 200.- netto an Unterhalt für Sohn, die Mutter /Sohn hat einen volstreckbaren Titel auf Unterhaltszahlungen, und will volstrecken ,


    was bleibt dem Vater Übrig , oder darf nicht unter die Düsseldorfer Tabelle gepfändet werden??


    Danke für Eure Infos

  • Hallo,


    warum soll denn vollstreckt werden, wenn Unterhalt gezahlt wird? Wird der Titel nicht voll bedient?


    Beim Kindesunterhalt gelten nicht die Pfändungsfreigrenzen sondern die Selbstbehalte. Dieser betgrägt aktuell 1.080€.


    Der KV leistet also schon mehr als er müsste. Die gesteigerte Erwerbsobliegenheit lasse ich jetzt mal außen vor.


    LG chico

  • Der Vater hat aus einer Krankheitsphase 3 Jahre wegen Operationen am Rücken kein Unterhalt Zahlen können hatte nur Harz 4 satz, die Kindesmutter hat aber trotzdem einen Titel erwirkt, so das der Kindesvater nach Urteilsspruch sofort 7000.- schulden gehabt, nach der Arbeitsaufnahme zahlte er immer mehr als er mit seinem Gehalt musste , aber die schulden stiegen weiter an, oft nicht die vorgeschriebene Höhe von 334.- geleitet werden konnte. Die Mutter versucht den Titel zu vollstrecken, obwohl der Vater bei einem einkommen von 1200.- netto schon im schnitt 200.- im Monat bezahlt hat.