Rüchnahme VA durch Behörde, Rechenfehler durch Behörde, Widerspruchsfrist vestrichen

  • Hallo,


    Im April und Mai 2011 habe ich Leistungen nach dem SGB II bezogen.


    Am ersten April 2011 habe ich ein neues Arbeitsverhältnis angetreten. Habe also noch Anspruch auf den Monat April.


    Ca ein Jahr später wurde der Bescheid nun zurückgenommen und ich wurde aufgefordert die Leistungen zurückzuerstatten.
    Im Mai 2011 habe ich jedoch gar kein Geld mehr vom Sozialzentrum bekommen. Dies kann ich durch Kontoauszüge dalegen.
    Diese wurden auch eingereicht.


    Der Bescheid ist ja nun bestandskräftigt.
    Gibt es eine Möglichkeit für mich, dass ich den Monat Mai nicht zurückzahlen muss?
    Die Stadt stellt sich quer und ist kaum bis nie zu erreichen.


    Bin für jeden Tipp dankbar.


    Freundliche Grüße
    Denise

  • Rechnung:
    ALG II für April und Mai wird gezahlt Ende März für April und Ende April für Mai.
    Du hast im April 2011 deine Arbeit aufgenommen,
    solltest Du deinen Lohn im April bekommen haben wäre der Monat Mai nicht mehr anrechnungsfähig.
    Hast Du aber den Lohn für April im Mai bekommen ist er natürlich anrechenbar, und muß angerechnet werden