MUtter will Wohnung Überschreiben

  • HAllo
    Wie ihr schon in der Überschrift lesen könnt möchte meine Mutter mir die Eigentumswohnung überschreiben.Ich wohne seit 15 Jahren selber in dieser Wohnung.Mein Problem ist,ich bin Harz4 Empfänger.
    Ich weis ,das wenn ich sie Überschrieben bekomme,das dies als Vermögen gilt.......
    Ich würde gerne mal von euch hören welche Optionen richtig sind.


    Option 1:
    Ich gebe es an beim Jobcenter und die sagen 6 Monatige sperre und danach zahlen sie Betriebskosten ,Sonderumlage ,Heizkosten und Grundsteuer?


    Option 2:
    Gebe es an beim Jobcenter und die sagen,is schnuppe wie lange sie drinnen wohnen ..wenn sie Harz4 wollen Wohnung verkaufen,von dem Geld leben und dann wieder Harz4 beantragen.


    ODER und das wäre die beste Option


    Option 3:
    Ich gebe das an und ich erwische einen guten Vermittler bei der Leistungsabteilung und der sagt ,sie wohnen schon so lange in der Wohnung,es ändert sich nichts,ausser das wir die kosten Betriebskosten,sonderumlagen usw.übernehmen



    Ein Anwalt hat gesagt das meine Mutter die überschreibung so schreiben soll..nur mit Auflage das ich weiter Harz4 bekomme,geht sowas?
    Falls noch fragen sind ,einfach stellen.
    Gruß Feasy

  • im Rahmen einer automatisierten Abfrage, unter anderem auch beim Grundbuchamt, kommt es spätestens raus. Letztlich kommt nur Option 2 in Frage, du musst die Wohnung wirtschaftlich verwerten. Eine Auflage der Mutter zur weiteren Nutzung der Wohnung ist irrelevant.

  • Einkommen ist alles, was während des ALG 2 Bezuges zufließt. Damit wäre die Schenkung als Einkommen zu werten. Und zwar als einmaliges Einkommen. Dieses ist nach § 11 SGB II auf 6 Monate zu verteilen, d. h. anschließend würde die Wohnung, soweit sie von angemessener Größe und Wert ist, als geschütztes Vermögen, da selbstbewohnt, gelten.


    Daher ist Option 1 korrekt.