Würde in folgenden Fällen meine Grundsicherung (Hartz4) entfallen? :

  • Hallo,


    Frage 1: Wenn sich meine Mutter (die keine Hartz4-Leistungen in Anspruch nimmt) und ich ein Gemeinschaftskonto zulegen würden, wo ihre Witwenrente, ihre richtige Rente, ihr Pflegegeld (weil sie jemanden pflegt) und meine Grundsicherung rauf geht und wir beide auf dieses Konto Zugriff haben und ich von diesem Konto nie etwas abheben werde, weil meine Mutter immer für uns beide einkauft (da wir in ein und dem selben Haus wohnen, dass meiner Mutter gehört), habe ich unter diesen Voraussetzungen dann Anspruch auf eine Grundsicherung?


    Frage 1: Ja oder nein?


    Wenn ja… Frage 2: Hätte ich diesen Anspruch auch dann noch, wenn mir meine Mutter außerdem noch eine Vollmacht über ihr Geldmarktkonto und über alle ihre Spareinlagen gibt und meine Mutter und ich mündlich vereinbaren, dass ich das respektieren muß, dass dieses Geld ihr gehört und ich von dieser Vollmacht nur dann gebrauch mache, wenn entweder ihr tot eintritt oder wenn Sie an Alzheimer, Demenz oder körperlich schwer erkrankt und keine Bankgeschäfte mehr tätigen kann?


    Frage 2: Ja oder nein


    (Die zweite Frage habe ich aus dem Grund gestellt, weil wir in einem sehr alten Renovierungsbedürftigen Haus wohnen und die Wahrscheinlichkeit sehr groß ist, dass sich die besagten Schäden am Haus verschlimmern könnten, sodass diverse Reparaturen vorgenommen werden müssen, die die gesamten Ersparnisse meiner Mutter verschlingen könnten.


    …und weil diese Reparaturen theoretisch zu einem Zeitpunkt fällig werden könnten, wo meine Mutter eventuell aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, sich darum zu kümmern, wäre es für mich recht wichtig zu wissen, ob ich bei einer Vollmacht immer noch Anspruch auf Grundsicherung hätte, solange ich von der Vollmacht keinen Gebrauch machen würde.)


    LG Jemand

  • @ Turtle1972:


    Brauchen tue ich meine Sozialleistungen schon. Aus dem Grund wollte ich auch nachfragen, ob es aus rechtlicher Sicht einen Unterschied macht, ob man ein Gemeinschaftskonto oder ein eigenes Konto hat?


    @ lacki b.z.w. @ Alle:


    Ok, dann hätte ich noch 2 weitere Fragen und zwar:


    Ich habe nämlich mal irgendwo gelesen – Ich glaube dass das mal vor längerer Zeit in irgend einem Weiterbewilligungsantrag stand, wenn mich nicht alles täuscht – da wurde ich gefragt, ob ich eine Vollmacht habe.


    Wenn ich als Hartz4 Empfänger eine Vollmacht haben dürfte, warum will das Jobcenter dann wissen, ob eine Vollmacht besteht?


    …und müßte ich später mal die ganzen Hartz4leistungen wieder zurück zahlen, wenn der tot von meiner Mutter eintritt und zu ihren Lebzeiten diese besagte Vollmacht bestehen würde?


    LG Jemand

  • Wenn ich als Hartz4 Empfänger eine Vollmacht haben dürfte, warum will das Jobcenter dann wissen, ob eine Vollmacht besteht?


    Weil Jobcenter auch Fragen stellen, die sie einen "Dre.." angehen.


    Auch wenn Du eine Vollmacht über ein Konto hast, ist das Geld NICHT Dein Eigentum, im Gegenteil, wenn Du es verbrauchst, ist es eine Straftat (Veruntreuung, Diebstahl, Betrug). Somit kann das Jobcenter NICHT von Dir verlangen, über eine solche Vollmacht Auskunft zu geben.
    Es hat zwar schon Jobcenter gegeben (Einzelfälle), die tatsächlich dieses Vermögen als verfügbar angesehen haben und den ALGII-Antrag abgelehnt haben. Hier wurde also eine Straftat vom Jobcenter verlangt!!!
    Auch ALGII-Empfänger sind weder Sklaven noch Leibeigene der Jobcenter.


    gruß
    Ernie

  • Zitat

    Brauchen tue ich meine Sozialleistungen schon.


    Du hast geschrieben:


    Zitat

    meine Grundsicherung rauf geht und wir beide auf dieses Konto Zugriff haben und ich von diesem Konto nie etwas abheben werde, weil meine Mutter immer für uns beide einkauft


    Wenn du nichts von deiner Grundsicherung abhebst, sie also bunkerst, wo brauchst du sie dann bitte?! Erkläre es mir.


    jones : Mein bester. Genau den gleichen Fall hatte ich jetzt vor Gericht. ALG 2 immer schön gebunkert, keine Barabhebungen, keine Überweisungen für Lebensmittel vom Konto, nix. Klage des guten Menschen wurde abgewiesen und die Rückforderung von über 30.000 Euro, die ihn jetzt für x weitere Jahre erwarten, wird dann von der Richterin auch abgesegnet. Es geht halt nicht alles.

  • Wenn du nichts von deiner Grundsicherung abhebst, sie also bunkerst, wo brauchst du sie dann bitte?! Erkläre es mir.


    Meine Mutter hat gesagt, dass ihre finanziellen Rücklagen für Reparaturen am Haus möglicher Weise nicht ausreichen werden. Also ist Sie auch dagegen, dass Sie mir meinen Lebensunterhalt mitfinanziert. Also brauche ich die Grundsicherung schon.


    Mich hätte es nur interessiert, ob man ein Gemeinschaftskonto darf. Wenn man ein Gemeinschaftskonto haben darf (so wie das lacki gesagt hat), dann dürfte es ja normaler Weise keinen Unterschied machen, ob ich das Geld selber abhebe, um damit meinen Lebensunterhalt zu bestreiten oder ob meine Mutter das Geld abhebt und für mich einkauft u.s.w. ,möchte man meinen.

  • Zitat

    Also ist Sie auch dagegen, dass Sie mir meinen Lebensunterhalt mitfinanziert. Also brauche ich die Grundsicherung schon.


    Das widerspricht deiner Aussage, dass du nichts abhebst, weil deine Mutter alles zahlt. Du solltest dich auf eine Variante festlegen. Ich glaube zumeist das, was zuerst geschrieben wurde, weil alles andere folgt, um sich besser darzustellen, weil man erkannt hat, dass das ins Auge geht, was man zuerst schrieb.

  • Turtle1972


    Worauf willst du jetzt eigentlich hinaus b.z.w. was willst du mir jetzt eigentlich genau damit sagen.


    Willst du mir damit sagen, dass lacki unrecht hat und ich kein Gemeinschaftskonto mit meiner Mutter haben darf….?


    .…oder ob es aus rechtlicher Sicht einen Unterschied macht, ob ich meinen Anteil (Grundsicherung/Hartz4) vom künftigen Gemeinschaftskonto selber abhebe oder ob meine Mutter das für mich macht (Da sie ja die ganzen Einkäufe für SIE UND MICH erledigt)?

  • Die Grundsicherung ist dazu da, damit DU über sie VERFÜGST. Nicht deine Mutter. Das ist einer der springenden Punkte. Einkaufen wirste ja wohl auch selbst können.
    Was machst Du, wenn du einen neuen Ausweis brauchst oder zum Friseur gehst? "Mama, bitte gib mir mal XY Euro?"

  • Es ist doch eigentlich ganz logisch. Wenn jemand von seinem ALG II kein Gebrauch macht, hat er irgendwie Einkünfte. Er wird ja ernährt, hat eine Unterkunft gesponsert bekommen, braucht keine Energie und keine Kleidung kaufen. Alles gesponsert. Also alles Dinge, wofür das ALG II da ist. Wird es nicht benötigt, wird der Lebensunterhalt eben anderweitig getragen. Sprich: Da sind Einnahmen bzw. Einkünfte im Spiel.


    Das nun hat das Gericht (s. Beitrag Turtle1972) erkannt, hat darauf abgestellt und somit festgestellt, daß kein Anspruch auf ALG II besteht. Ist eigentlich ganz klar. Solche Plausi-Prüfungen sind sogar Hurvinek geläufig.


    Du müßtest schon widerlegen, daß dem nicht so ist. Es kommt darauf an, wie hoch die Einkünfte und Ausgaben deiner Mutter sind, und ob von dem Geld 2 Personen leben können. Und natürlich ist es möglich, daß eine Person die Geschäfte führt (Innenverhältnis). Nur, das sollte schon nachgewiesen werden. Ich meine, es wäre (zumindest theoretisch) möglich, entspricht aber nicht den Erfahrungen der allgemeinen Lebensführung. Deswegen hat das JC sehr wohl das Recht, ich würde noch erhöhen: sogar die Pflicht, die Verhältnisse zu durchleuchten.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

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