Unberechtigte Rückforderung wg. Angeblich unentschuldigter Fehlzeiten

  • Bei mir habe ich folgendes Problem.


    Ich würde wegen extremer Überschuldung aufgrund des Lachförderung BAfÖG nicht zum Abitur zugelassen.
    Habe kurz vor Abbruch einen Job gefunden auf selbstständiger Basis.


    Nun wurde gemeldet dem BAfÖG Amt unentschuldigte Fehlzeiten und ich soll so um die 150€ zurückzahlen, obwohl das mit dem Entschuldigen nicht so strikt gehandelt wurde, an der Schule und der Fachlehrer hierfür oft verhindert war, sodass auch Krankmeldungen ich nicht abgegeben haben konnte, weil es nicht so wirklich gehandhabt wurde.


    Fakt, man braucht sich nicht zu entschuldigen, quasi.
    Nun, dass BAföG Amt alles nur Analphabeten, denn es sind sogar Fehlzeiten drin, wo unterrichtsfrei war und 80% der genannten Fehlzeiten kann ich gerichtsfest belegen, dass ich entweder Arbeiten musste, oder Arveitsgerichtstermin, Arzttermin etc. an dem Tag hatte, Bei Streiks, und Staus kann ich nichts dafür, ist also ein nicht vertretbarer Grund.


    Warum wird mir ohne vorherige Anhörung überhaupt ein Behauptungssatz unterstellt, es entstehen im Dezember Fehlzeiten von 38%, die von mir zu vertreten sind, die wissen das doch gar nicht ob von mir zu vertreten oder nicht.


    Ich überlege mir echt, Strafanzeige, wegen Betruges, übler Nachrede und Falscher Verdächtigung gegen das Bafög Amt zu erstatten.


    Ich werde dann Klage erheben, da ich ja alles gerichtsfest belegen kann. Was kann ich tun, haben Analphabeten vom Amt immer recht, obwohl sie über nichts Bescheid wissen, und auch nicht wissen, dass der entsprechende Fachlehrer öfter fehlte und man sich gar nicht entschuldigen konnte, auch bei Krankheit nicht.


    Zudem reicht das BAföG für nichts, es reicht mir gerade für die Mietr, daher habe ich abgebrochen, damit ich wieder Hartz 4 Luxus habe, denn dort bekomme ich 300€ mehr. Der Soziale Dienst sagte mir, ich solle einen Überprüfungsantrag beim Jobcenter stellen, da ich evtl. Jeden Monat den fehlenden Betrag zur Ubterkunft nicht erhalten habe, weil die mir damals die Übernahme abgelehnt haben, da in BAföG die Kosten für einen eigenen Haushalt (nicht hinreichend) aber enthalten sind.


    Die Anhörung, soll ich die da anschnauzen, wie sonst was, ich habe durch BAföG 300€ weniger im Monat und ja ich lebe von halbes Hartz4 somit und habe dadurch über 4000€ Schulden gemacht, weil ich nur von halben Existenzminimum leben muss und nichts weiter erhalte an Leistungen.


    Ich bin daher Verschuldet rund 50 Gläubiger Bis über die oberen Dachbalken und als Neue Schulden während dem laufenden Insolvenzverfahren. Und da das Jobcenter mir schon zweimonatige Leistung seit Schulbeendigung verwehrt bin ich Mittellos und habe bei Gericht Klage auf Einstweilige Anordnung erhoben,


    Was ist nun wegen der Anhörung, soll ich das Bafög Amt mit den falschen Unterstellungen anschreiben oder gleich Anwalt und Polizei einschalten?

  • Vor allem, dass man seinen Lebensstandard dann nicht anzupassen in der Lage ist, scheint ein starkes Stück zu sein. Normale Menschen erachten es als Selbstverständlich, die Ausgaben den geringeren Einnahmen anzupassen.

  • Zitat

    Was ist nun wegen der Anhörung, soll ich das Bafög Amt mit den falschen Unterstellungen anschreiben oder gleich Anwalt und Polizei einschalten?


    Genau, schick die Polizei hin.


    Ich würde dir allerdings neben Anwalt und Polizei noch einen Übersetzer empfehlen. Damit man dich überhaupt versteht. Du wolltest wirklich Abitur machen? Braucht man dafür nicht zumindest ansatzweise etwas, was sich Intelligenz nennt?!

  • Selbst wenn du für deine Fehlzeiten Entschuldigungen hättest, wären es sehr viele Fehlzeiten. Wegen allem möglichen. Das geht auch in der Arbeitswelt nicht, da ist man seinen Job schneller los als man gucken kann. Bei Streiks und Staus muss auch ich zur Arbeit. Ich muss auch dafür sorgen, dass ich pünktlich bin.

  • Nein, es ist ja so, dass der Soziale Dienst nun nach Sichtung, da war das mit der Rückforderung nicht, festgestellt hat, dass es wie es nun mal doch in Fällen möglich ist, einen Zuschuss an Hartz 4 aufstockend zu BAföG zu erhalten. Was in meinem Fall, wenn der Bescheid vor fast zwei Jahren falsch war, rund 3000€ oder mehr nicht erhaltene Leistungen ausmacht.


    Die Ausgaben den geringen Einnahmen anpassen geht da ja nicht, wenn die Mietkosten inkl. Schulgebühren, das gesamte BAföG wegnehmen, dann bleibt logisch nichts zum Leben, da ich einen Fachanwalt nicht genau das überprüfen lassen habe, ob ich wirklich alles bekomme, was mir zusteht. Bescheide können nämlich auch falsch sein.


    Nun ist es ja bezüglich der Fehlzeiten so,dass die Schule gar keinen Wert auf Entschuldigungen legt, und ich ja 98% der mir vorgeworfenen Fehlzeiten ja anhand meinem Plan widerlegt habe. Bevor ich mich aber bei denen nun äußere, weil ja die Unterstellungen, ich hätte diese zu vertreten falsch sind, wenn der Fachlehrer zum Enschuldigen nicht da ist, und sogar Krankmeldungen ich nicht abgegeben habe und die dann auch in die unentschuldigten Zeiten unter anderem fallen.


    Seltsam ist auch wie bei einer Lachleistung, wie BAföG noch eine Rückforderung erfolgen kann, wenn BAföG doch nicht einmal zum Leben, geschweigedenn für die Ausbildung reicht. BAföG, halbes Hartz 4, seit dem denke ich, Hartz 4 ist wohl Luxus, weil man das Doppelte fast hat. Mehrbedarf habe ich ja auch nicht bekommen, obwohl ich auch bei Chronischer Migräne und insgesamt 70% Schwerbehinderung eine deutliche Benachteiligung habe.


    Aber die Vorüwrfe gehen mir auf den Sack. Bevor ich mich nun dazu äußere kontaktiere ich heute noch einen Anwalt, und dann wie mir der Soziale Dienst gesagt hat, stelle ich mit gemeinsamer Hilfe, einen Überprüfungsantrag, da ich evtl. aufgrund falschen Bescheides so knapp 3000-4000€ nicht erhalten habe und deshalb meine Situation so lebensbedrohlich ist. Dass es schon für die Briefmarke nicht mehr reich.


    Hatte gehofft, hier schnelle Hilfe zu finden, was man tun soll, wenn Entschuldigungen nicht nötig sind, Fachlehrer verhindert ist, Dr die Entschuldigungsangelegenheiten regelt und dann Entschuldigungen nicht abgegeben werden können und davon ausgegangen wird, ich hätte unentschuldigt gefehlt und hätte das zu vertreten, was genau genommen eine FALSCHE VERDÄCHTIGUNG UND EHER ÜBLE NACHREDE darstellt, weil das RECHT AUF RECHTLICHES GEHÖR erstmal missachtet wurde und vorlaute Äußerungen durch die Analphabeten gemacht werden. Aber das ist so Standard, doch man muss es sich nicht gefallen lassen.


    Und dann, dass mir Arbeitslosengeld II schon seit zwei Monaten unterschlagen wird und von mir durch das Jobcenter eine Straftat verlangt wurde, nämlich das Versäumen der Meldung über die Ausbildungsbeendigung mit weiterem Bezug des Bafögs das mir nicht mehr zusteht und stattdessen um mir dann, das mir zustehende Arbeitslosengeld II möglichst lange zu verwehren.


    Daher habe ich ja deshalb Klage erhoben auf einstweilige Anordnung, weil ich genau genommen von Luft und Liebe lebe, sodass ich bereits eine Zuwendung vom Sozialen Dienst erhielt. Denn mir wurde gesagt. Dass ich mich an die Stadt wenden soll, wenn mir bereits wg. Leistungsunterschlagung der letzte CENT fehlt, dann bekomme ich vorerst erstmal ein Notgeld, da ein Leben ohne Alles nicht machbar ist.

  • Fakt, wenn keine Entschuldigungen verlangt werden, braucht man auch keine abgeben! Wenn der Fachlehrer, der dafür zuständig ist wochenlang krank ist oder was anderes zu tun hat, werden keine Entschuldigungen benötigt.


    Dass das BAföG-Amt nur von Analphabeten besetzt ist, ist klar. Die sind dort, weil sie in der Welt anderswo nicht gebraucht werden.
    Dass dann überall Schema F angewendet wird, ohne Sinn und Verstand ist auch klar und, dass das nicht immer der Wahrheit entspricht, was das Papier alles erdulden muss, von den Analphabeten ist auch klar. Nur diese Hinterhältigkeit und diese Üble Nachrede und die Falsche Verdächtigung, das regt mich auf, denn man kann auch freundlich fragen, was es damit auf sich hat und nicht erstmal mit Unterstellungen kommen. Wenn man so kommt wie die, dann ist es klar, die haben es nicht verdient, respektvoll behandelt zu werden, gerade deshalb, wie die Form der Anhörung, verfasst ist!

  • Nein ist es nicht, es ist tragisch, aber ich weiß, dass ich nicht hinreichend an Durchsetzungsvermögen mitbringe um wirklich alles so bis vor Gericht durchzusetzen, schlimm ist ja, dass es so schlimm ist und, dass man immer so angegangen wird, selbst wenn manvollständog unschuldig ist. Daher werde ich ja jetzt gegen beides Vorgehen, sowohl gegen BAföG-Amt, als auch gegen Jobcenter!

  • Wer es immer noch nicht verstanden hat.


    Deutschland ist ärmer dran als Afrika und Kenia!


    Allein schon dieser Fall, kann man stundenlang nachdenken. Der war nur wenige Jahre jünger als ich, aber mich hat Dasselbe zu erwarten. Hungertod durch Leistungsentzug.


    http://www.fau-duesseldorf.org/nachrichten/hartz-iv-hungertod-durch-leistungsentzug-3


    Vielleicht wenn es immer mehr Tote gibt, ändert sich dieses beschissene System, wo einem Vorschüsse verwehrt werden und Leistungen monatelang unterschlagen werden.


    Bald wird mir auch Strom und Telefon abgestellt und dann ja erwartet mich die Obdachlosigkeit, vermögensauskunft bei so viel Schulden habe ich abgegeben und habe mitgeteilt, dass ich von Luft und Liebe lebe.