Partner ist Student - Muss er für mich aufkommen?

  • Hallo!


    Ich möchte gern ALGII beantragen, vorgestellt habe ich mich im Jobcenter bereits. Es geht um einen Zeitraum von knapp 6 Wochen, die ich bis zu meinem nächsten Einstellungstermin überbrücken möchte. Ich selbst habe in dem Zeitraum keinerleit Einkommen, Ersparnisse oder Vermögen habe ich ebenfalls nicht.
    Nun musste ich bei diesem ersten Termin angeben, mit wem ich zusammenlebe, und das ist nun mal mein Partner, mit dem ich seit etwa einem Jahr zusammenlebe, was ja nunmal bedeutet, dass wir als "Bedarfsgemeinschaft" gelten.
    Allerdings möchte weder ich, dass er für mich aufkommt, noch möchte er das unbedingt. Er ist Student und erhält sein Geld von seinen Eltern (für Miete und Haushalt) sowie durch seinen Aushilfsjob (das dürften ca. 400 Euro im Monat sein).
    Außerdem hat er ein relativ hohes Sparkonto sowie ein sehr hohes Vermögen (Fonds usw.).


    Ich würde nun gern wissen, ob dieses Vermögen (Sparkonten und Anlagen) meines Partners mit berechnet wird oder nur sein Einkommen. Wenn ja, hätte ich ja gar keinen Anspruch. Kann man dann irgendwie einklagen oder es irgendwie regeln, dass wir angeben, dass er trotz unseres "Zusammenwohnens" nicht für mich aufkommen will?


    DANKE!


    LG