Genügt Meldebescheinigung als Nachweis, dass das Kind hier wohnt oder nicht?

  • Hallo zusammen,


    ich hatte vor kurzem überraschend Hausbesuch vom Jobcenter, das als Prüfauftrag das Registrieren von Möbeln hatte (nur weil die Listen, auf denen mein Mann und ich vermerkt hatten, wer welche Einrichtungsgegenstände benötigt, vertauscht worden waren).
    Mir kam es schon komisch vor, dass sie unbedingt auch den Inhalt der Schränke sehen wollten usw., es wurde wirklich jedes kleinste Detail festgehalten. Es interessierte auch gar nicht, dass mein Mann noch gar nicht ausgezogen war.


    Im Zimmer meines Sohnes wurde ziemlich schnell "festgestellt", dass er wohl gar nicht hier wohnen würde. Ihrer Meinung nach wäre angeblich schon der Schulweg viel zu weit, nachdem ich beantwortet hatte, auf welche Schule er geht...


    Tatsache ist, dass er tatsächlich vor einiger Zeit vor meinem Mann geflüchtet ist aufgrund verbaler Gewalt, deswegen auch unsere Trennung. Die beiden Damen fragten nach seinen Sachen, nach Schulsachen und wollten auch nicht akzeptieren, dass er noch in so einem Autobett schläft (ich hätte ihm gerne längst was anderes besorgt, aber das war finanziell einfach nicht drin).
    Ich hab dann auch zugegeben, dass er derzeit beim Vater lebt (bis mein Mann "raus" ist, was er nun auch IST)


    Nun kam eine Aufforderung zur Mitwirkungspflicht: ich solle eine Kopie der Meldebescheinigung vorlegen. Nachdem ich einen Weiterbewilligungsantrag stellen musste, kam allerdings erneut so eine Aufforderung: nochmals wurde eine Meldebescheinigung angefordert, eine Schulbescheinigung, und ich soll eine konkrete Angabe machen, seit wann mein Sohn nicht mehr im Haushalt lebt, eher würde der Antrag nicht bearbeitet werden.


    Ich habe nun verschiedene Auffassungen gehört: einmal soll eine Meldebescheinigung "Schnulli" sein (doch wozu wird diese dann angefordert?), dann soll die Gesetzeslage aufgeweicht worden sein und sich Kinder aufhalten können, wo sie wollen (mein Sohn ist fast volljährig und kann doch öfter mal den Vater oder ne Freundin besuchen usw.)


    Finanziell ist es so, dass mein Ex-Partner keine Anträge auf Sozialleistungen gestellt hat und ich auch weiterhin alles bezahle, was Schule, Schulessen, Klamotten, Taschengeld, Friseur... betrifft.


    Wie ist denn nun die Rechtslage? Ich habe nichts unterschrieben und Fotos wurden auch nicht gemacht.