Übernahme der Kosten - Haushaltsgeräte

  • Habe kürzlich einen Antrag, zur Übernahme der Kosten zur Anschaffung einer Waschmaschine und eines Kühlschranks gestellt.
    Der Kühlschrank stand eigentlich in der Mietwohnung, war wohl von den Vormietern bzw. dem Vermieter. Das alte Teili ist nun defekt, friert auf minus 4 Grad - Thermostat kaputt ! Möchte nun einen eigenen anschaffen. Im Mietvertrag steht nichts von zur Verfügung gestellten Küchengeräten, der Vermieter würde ganz sicher keinen neuen Kühlschrank kaufen, der ist so geizig, daß er nicht mal eine ordentliche Treppenhausbeleuchtung installieren läßt, mußte über den Winter auf der Treppe immer eine Taschenlampe nutzen.


    Eine Waschmaschine habe ich nicht, wasche entweder mit der Hand oder bei Freunden, was nicht immer zu machen ist. Ich hatte wohl vor ein paar Jahren eine eigene Waschmaschine, hatte dem Vormieter der früheren Wohnung, der auch mein Vorgänger bei meiner damaligen Arbeitstelle war, die Waschmaschine für 100 € abgekauft - eigentlich nicht gekauft, hatte für ihn 10 Stunden gearbeitet. Beim Auszug aus dieser Wohnung, hatte ich an dem Umzugstag keine zwei starken Männer mehr, die mir am Abend noch hätten die Waschmaschine aus dem Keller tragen konnten. Zwei Tage später sollte die Waschmaschine geholt werden, aber sie war vom Vermieter entfernt worden.
    Der ARGE schrieb ich es auch so.


    Nun kam heute eine Ablehnung meines Antrages, mit der Begündung, daß Haushaltsgeräte einem normalen Verschleiß unterliegen, mein Antrag deswegen abgelehnt wird. Ja, können die nicht lesen ?
    Ich hab übrigens noch nie einen Antrag auf irgendwas gestellt.

  • Ich schrieb doch, daß das nicht mein Kühlschrank ist und die Waschmaschine wurde mir beim letzten Umzug entwendet.


    Der alte Kühlschrank stand hier in der Wohnung als ich einzog, gehört also dem Vermieter, der keinen neuen kaufen will. Im Mietvertrag steht aber nix von mit gemieteten Küchengeräten, sind halt alles alte Teile, die hier irgendwie drin standen, ebenso wie die Spüle und der E-Herd.
    Ich hab auch keine Lust mich mit dem Vermieter irgendwie auseinanderzusetzen, letztes Jahr hatte ich sechs Monate von Dezember bis Juni kein warmes Wasser, mahnte monatlich ein oder zwei mal - nix -erst nach sechs Monaten beauftragte er einen Handwerker.

  • Es gibt nur 2 Möglichkeiten:


    1) Der Kühlschrank gehört zur Mietsache, ergo ist der Vermieter zuständig.
    2) Der Kühlschrank wurde dir bei Einzug geschenkt, ergo ist es Ersatzbeschaffung.


    Und zur Waschmaschine: da hättest du gegen deinen Ex-Vermieter vorgehen müssen. Er war nicht berechtigt, das Teil innerhalb von ein oder 2 Tagen zu entsorgen!


    Sorry, wenn du denkst, ALG 2 ist ein Sorglos-Rundum-Versorgungspaket, dann hast du dich geirrt!