Veränderungsmitteilung und EKS

  • Hallo zusammen,


    ich versuche mich grade durch die VÄM zu kämpfen.
    Mein Schatz versucht sich gerade eine Existenz aufzubauen. Allerdings will das JC nun eine Veränderungsmitteilung und eine Anlage EKS.
    Die EKS war kein Problem. Aber in der VÄM steht unter Einkommen nichts. Da ist dann Art der Tätigkeit, Tätigkeitsbeginn, Brutto- und Nettoeinkommen, Wöchentliche Arbeitszeit usw. aber nicht zum angeben der Selbstständigkeit. Muss überhaupt was ausgefüllt werden oder reicht die Anlage EKS? Langsam liegen unsere Nerven blank.


    Vielen Dank schon mal für die Hilfe


    LG Julia

  • Bei der VÄM ist eigentlich nur Punkt 4.1 Aufnahme einer neuen Erwerbstätigleit anzukreuzen und Art und Beginn der Tätigkeit anzugeben.


    Wie der Name ja schon sagt: Veränderungsmitteilung. Das Andere Alles bleibt wie gehabt. Nur beantworten, was abgefragt wird.


    -Neue Erwerbstätigkeit ankreuzen
    -Selbständig/Gewerbe (Art)
    -Datum des Beginns
    -Kein Arbeitgeber, da ja selbständig also offen lassen
    -Arbeitsentgeld, s. Prognose EKS
    -Ja Haupt oder Nebegewerbe. Stundenzahl kannst du nur überschlagen, was letztendlich gearbeitet wird, wirst du sehen


    Am Sonsten gibt es Ausfüllhinweise.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool: