Ist in meiner Situation eine getrennte Bedarfsgemeinschaft möglich!?

  • Hallo zusammen! Ich wohne mit meinem Sohn zusammen in einer 3 Zimmer Wohnung und bisher haben wir ca 1136+190 Euro Kindergeld (siehe Anhang) bekommen. Er ist jetzt mit der Schule fertig (er ist 20 jetzt) macht bald ein Praktikum und verdient 500 Euro. Seine Mutter arbeitet, aber überweist nichts, wir sind seit 6 Jahren getrennt lebend gemeldet und wohnen in verschiedenen Städten. Ich gehe stark davon aus, dass sein Pratikumsgeld verrechnet wird und wir bekommen dann das Geld abgezogen. Wäre es nicht sinnvoller, dass ich eine getrennte Bedarfsgemeinschaft beantrage und er soll sein Geld verdienen, eventuell noch abends was dazu verdient!? Er kauft sowieso für sich selbst ein, hat eigenen Kühlschrank, aber ausziehen möchte er nicht, da ich für ihn sowohl putzen als auch kochen kann, was mir überhaupt nichts ausmacht! Oder sollte er doch lieber ausziehen und ich in eine kleinere Wohnung einziehen!? Wäre dankbar für den Rat!


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  • Sein Bedarf sind 607,23 EUR. Wenn er 500 Euro verdient, hat er einen Freibetrag von 180 Euro, d. h. 320 Euro werden angerechnet. Dazu noch die 190 Euro Kindergeld, somit hat er ein anrechenbares Einkommen von 510 Euro.


    Er deckt seinen Bedarf also nicht selbst, hat noch ca. 100 Euro Anspruch. Damit gehört er weiter zur Bedarfsgemeinschaft. Nur, wenn er soviel verdient, dass er seinen Bedarf voll deckt, ist er raus.


    Wobei ich jetzt grad nicht erkennen kann, wo dein Problem ist. Ist doch schön, dass er zu 190 KG und 500 Euro Lohn nochmal 100 Euro dazu bekommt, oder nicht?!

  • Habe ich das richtig verstanden, dass wenn er noch 100 Euro irgendwo vedient zusätzlich, dann ist aus dem Bedarf raus und kann mit mir weiter leben und ich bekomme das, was mir von der ARGE zusteht bis ich einen Job gefunden habe!?

  • Nein. Der Freibetrag steigt ja auch, so dass er auch mit 100 Euro mehr Lohn noch seinen Bedarf nicht deckt (600 Euro Lohn = 200 Euro Freibetrag), also 400 Euro anrechenbarer Lohn + 190 Euro KG = 590 Euro Einkommen, immer noch unterhalb von 607,23 Euro. Er müsste schon mehr verdienen.


    Und: wenn er mehr verdient und rausfällt, wird das Kindergeld, das seinen Bedarf übersteigt, bei dir als Einkommen angerechnet!