Übernahme Nebenkostenabrechnung

  • Hallo Community und Leidensgenossen,


    seit 3 Jahren sind mein Mann und ich (beide selbstständig) leider auf ergänzendes Alg2 angewiesen, dies jedoch nicht durchgehend, immer mal für ein paar Monate pro Jahr.


    Wie sieht das aus mit den Nebenkostenabrechnungen unserer Wohnung für die letzten 3 Jahre? Wir haben immer was nachzahlen müssen.


    Muss das Jobcenter diese Nebenkostenabrechnung zur Gänze übernehmen?


    Oder nur anteilig für die Anzahl der Monate im Jahr, in denen wir Leistungsempfänger waren?


    Oder nur dann, wenn die Nebenkostenabrechnung genau in dem Monat fällig war, wenn wir auch Leistungsempfänger waren?


    Hat da jemand einen Tipp für uns, idealerweise mit §-Hinweis?


    Lieben Dank erstmal!


    LG
    Foxtra

  • Irgendwas kann bei deiner Aussage, nur monatsweise zu beziehen, nicht stimmen. ALG 2 wird immer für mind. 6 Monate bewilligt und bei Selbständigen wird das Einkommen aus der Selbständigkeit nicht nach tatsächlichem Zufluss im Monat angerechnet, sondern das Einkommen (der Gewinn) nach Ablauf der 6 Monate ermittelt und dann zu gleichen Teilen auf die 6 Monate verteilt. Es kann daher gar nicht sein, dass ihr nur für manche Monate ALG 2 bekommt.


    BK-Nachzahlungen gehören zu den Kosten der Unterkunft, die sollten, soweit keine Kostensenkungsaufforderung vorliegt, auch übernommen werden, soweit hilfebedürftigkeit vorliegt.

  • Doch, das stimmt schon. Wir waren jeweils im Jahr für 6 Monate angemeldet und einmal haben wir uns nach 3 Monaten abgemeldet. Daher bitte nochmal meine Fragen beachten und nicht gleich schreiben, dass das gar nicht sein kann:


    Muss das Jobcenter diese Nebenkostenabrechnung zur Gänze übernehmen?


    Oder nur anteilig für die Anzahl der Monate im Jahr, in denen wir Leistungsempfänger waren?


    Oder nur dann, wenn die Nebenkostenabrechnung genau in dem Monat fällig war, wenn wir auch Leistungsempfänger waren?


    Danke für konstruktive Antworten.

  • Die Nebenkostenabrechnung von vor 3 Jahren, die ihr dann wohl in 2014 bekommen habt, muss das JC überhaupt nicht mehr übernehmen. Das hättet ihr damals abgeben müssen und nicht erst jetzt. Überprüfungsanträge gehen nämlich nur 1 Jahr rückwirkend.


    Ansonsten ist es so, dass die Nebenkosten nur in dem Monat berücksichtigt werden, in dem sie fällig sind. Wenn ihr da kein ALG 2 beantragt bzw. bezogen habt, dann gibt es nichts. Wenn es ein Monat war, in dem ihr ALG 2 bezogen habt, dann kann man die Frage, ob das JC es vollständig bezahlen muss, nicht beantworten, da du auf den Hinweis zur Kostensenkungsaufforderung nichts geschrieben hast.

  • Ansonsten ist es so, dass die Nebenkosten nur in dem Monat berücksichtigt werden, in dem sie fällig sind.


    Hast du dazu vielleicht auch einen Hinweis auf den entsprechenden Gesetzestext? Vielen Dank!


    Ich sehe es eigentlich so, dass die Nebenkosten anteilig auf die Monate übernommen werden müssten, in denen man in dem entsprechenden Jahr Leistungen bezogen hat. Wir werden wohl unsere monatliche Nebenkostenzahlung nach oben korrigieren, denn dann wird dies ja auch übernommen vom Jobcenter.


    Oder liege ich da falsch?