Muss ich Hartz4 zurüchzahlen?

  • Guten Tag,


    hatte vor für einen Zeitraum von neun Monaten ca. 170 Euro mtl. Hartz4 bekommen, da ich eine Umschulung machte und mein Überbrückungsgeld nicht ausreichte. Die Umschulung machte ich aufgrund eines Arbeitsunfalles und wurde von der BG bezahlt. Am Anfang der Umschulung bekam ich noch eine Rente (MDE) die dann aber eingestellt wurde. Aus diesem Grund bekam ich auch den hartz4 Zuschuss. Jetzt ist die Umschulung abgeschlossen und ich bin nicht mehr auf Hartz4 angewiesen. Gestern jedoch bekam ich die Mitteilung das meine MDE Rente weitergezahlt wird und ich bekomme auch rückwirkend für die Zeit als ich noch den Hartz4 Zuschuss bekommen habe die Rente nachgezahlt. Da die Rente geringfügig höher ist als der Harz4 Zuschuss, ist meine Frage nun, muss ich mich beim Amt melden und alles was ich bekommen habe zurückbezahlen?
    Danke schon mal im voraus!!!!! Ginchen

  • Ich denke, das hier trifft am ehesten für dich zu.


    Bist du bei Zahlungseingang der nachträglich gezahlten Rente noch im ALG II Bezug? Also, wann endet der Bewilligungszeitraum und wann kam oder kommt die nachträglich gezahlte Rente?


    https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Veroeffentlichungen/WissensdatenbankSGBII/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI673965

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

  • Dem JC würde ich aber dennoch Mitteilung machen, daß die Minderungsrente nachgezahlt wird. Einfach, um sicherzugehen.


    So der Zugang der Nachzahlung im ALG II Bezugszeitraum erfolgt, bist du ohnehin verpflichtet, Einkommen anzugeben.


    Das kann aber nicht rückwirkend, lediglich ab aktuellem Monatsanspruch mit ALG II bzw. ALG II Ansprüchen für die Zukunft (als Sonstiges einmaliges Einkommen) verrechnet werden.


    Fällt der Geldzugang in einen späteren Zeitraum (für den kein ALG II Antrag gestellt wurde und auch kein ALG II Bezug erfolgte) ist es für dich unschädlich. Da du ja dann nicht mehr im Leistungsbezug des JC bist.


    Und, ob das JC einen Überleitungsanspruch gegenüber dem Rententräger gemacht hat, fällt nicht in deine Verantwortung. Wenn, dann wäre das dann ja im Bescheid des Rententrägers zu finden. Da du aber nachgezahlt bekommst, ist das aber wohl nicht der Fall.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

    Dieser Beitrag wurde bereits 6 Mal editiert, zuletzt von Spejbl ()

  • Hallo Spejbl,


    vielen Dank für deine Antwort und deinem Link! Genau so etwas habe ich lange im Netz gesucht aber leider nicht gefunden. Hab seit ca. 4 Wochen kein ALGII mehr bekommen als die Nachzahlung kam. Somit kann ich wohl das Geld behalten. :D


    LG Ginchen

  • Kann ich nicht beurteilen. Bedenke, ALG II wird im Voraus gezahlt.


    Da mußt du schauen, wie lange der Bewilligungszeitraum ging und wann die Nachzahlung kam. Das ist entscheident.

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