Unterhaltsnachzahlung + Rückverrechnung mit ALG2 wenn kein Leistungsanspruch besteht

  • Guten Tag zusammen,


    bis zum Dezember 2016 habe ich ergänzend zum Job ALG2 erhalten. Der Kindsvater wurde nun vom Jugendamt zur Zahlung des vollen Betrages verdonnert (hat voher nur wenig gezahlt und das Amt hat die Dfferenz einfach aufgestockt) und hat im Januar eine Nachzahlung aller offenen Beträge seit September 2016 geleistet.
    Muss ich das dem JC anzeigen, wenn die Zahlungen rechnerisch für September bis November zählen? Oder zählt auch hier das Zuflussprinzip? Dann dürfte es keine Rückverrechnung geben, da ich seit 1.12. keine Leistungen mehr erhalte und das Geld in 2017 eingegangen ist.


    Hat jmd damit schon Erfahrung gemacht? Konnte im Netz leider nichts dazu finden.


    Herzlichen Dank und viele Grüße,
    Mutti