ALGII Empfänger heiratet einen "nicht ALGII Empfänger" Was zu beachten?

  • Mal angenommen ich möchte als ALGII Empfänger heiraten. Der zukünftige Partner verdient genug, so dass zukünftig nicht mehr auf ALGII Leistungen angewiesen bin.
    Bin ich verpflichtet dem Jobcenter mitzuteilen dass ich heirate oder reicht es einfach den Verzichtserklärung nach § 46 Abs. 1 SGB 1 ohne Begründung zu geben?


    Mal angenommen ich heirate am 25. eines Monats, der ALGII zeitraum läuft bis zum 30. des Monats. Muss ich dann die Leistungen des kompletten Monats zurückzahlen oder leiglich die letzten 5 Tage? Bzw wie und wann im Vorraus erklärt man den Verzicht?
    Danke für die Antworten

  • Ja natürlich, die Verpflichtung besteht. Jede Änderung in den Verhältnissen ist unverzüglich anzuzeigen.


    Mit der Verzichtserklärung ist das so eine Sache. Das kannst du natürlich auch machen. Da schreibst du rein, du willst keine Stütze mehr, da du nun versorgt bist. Das ist schriftlich zu machen und greift für die Zukunft.


    Dein Beispiel betreffend: Ja, die Leistungen des kompletten Monats sind zurückzuzahlen.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool: