Aufstocker Eigenkündigung, welche Sanktionen

  • Hallo!


    Ich bin jetzt 59 Jahre alt und möchte mir einen 450 E Job suchen. Derzeit verdiene ich 833 E (Teilzeit Mindestlohnempfänger)netto und erhalte 370 Aufstockung Hartz4. Meine Frage ist nun, welche Sanktionen habe ich zuerwarten. Der vorhandene Anspruch auf ALG1 wird mir für 12 Wochen gestrichen, aber was ist mit Hartz4 und besonders mit der Miete, die ja schon allein 497 € ausmacht. Vielen Dank für die Antworten.


    Liebe Grüße PetraH

  • Du bekommst für 3 Monate eine Regelsatzkürzung von 30% und später wird am das ALG 2, das man jetzt mehr zahlen muss wegen deiner Kündigung gem. § 34 SGB II als Kostenersatz fordern. Könnte teuer werden. Überleg dir lieber einen sperrzeitfreien/sanktionsfreien Grund für die Kündigung, z. B. mit ärztlicher Bestätigung aus gesundheitlichen Gründen.

  • Vielen Dank Turtle! Das habe ich mir auch schon so gedacht. Nun habe ich die Möglichkeit einen anderen besser bezahlten Job ohne Dauernachtdienst anzunehmen. Allerdings ist das bei einer kleinen Firma die grundsätzlich nur befristete Verträge anbietet, in meinem Fall für 12 Monate. Verlängerung/Entfristung eher unwahrscheinlich. Würde dann nach 12 Monaten auch § 34 falls ich arbeitslos werde und weiter/wieder auf Hartz4 angewiesen bin? Danke für die Antwort.


    Liebe Grüße PetraH

  • Wenn der neue Job besser bezahlt wird, verminderst oder beendest du deinen ALG II- Bezug. Das wird ja im ALG II gefordert . So, wie du schreibst, ist ALG II jdurch den neuen Job erst einmal zu Ende. Das ist Auflage im SGB II.


    Wie lange du deinen jetzigen Job behalten kannst, ist ja auch nicht klar. In sofern ist die Annahme des neuen Jobs also §34- unschädlich. Diese Gefahr sehe ich nicht.


    Aber nach einem Jahr hättest du erst mal ALG I- Anspruch. Das gilt auch dann, wenn dein neuer Job nicht die 360 Tage Anwartschaft bringt, denn durch deinen jetzigen Job ist die Anwartschaft auf ALG I dann auf jeden Fall erfüllt.


    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

  • Spejbl na hoffentlich ist das so. Nicht dass man mir unterstellt ich habe das mit Absicht gemacht und muss ewig gemäß §34 bezahlen, so wie es Turtle beschrieben hat. Da wäre eine weitere Möglichkeit. Ich hätte ehedem nur einen Anspruch auf 490 € ALG1. Also müsste ich mit Hartz4 aufstocken. Was wäre dann, wenn ich einen 450-Euro Job aufnehmen würde? Geht das überhaupt, ALG1+ALG+ Minijob. Was wäre da neben den 165 € auf ALG1 anrechnungsfrei? Es ist schon mühsam sich durch die Paragraphen zuwühlen. Vielen Dank für eventuelle Antworten.


    Liebe Grüße PetraH

  • Naja, es wird immer mal eine Drohkulisse aufgebaut. Im Bekanntenkreis hat sich jemand nun abgemeldet aus "Hartz IV" wegen Arbeitsaufnahme. Hatte das auch schriftlich gemeldet. Und dem Vermittler als Nachricht in der Jobbörse.

    Besagte Person will also ab kommenden Monat kein Aufstocker mehr sein, Bewilligung läuft eh ab.


    Kam gleich mal ein Schreiben (sicher Standard), was die alles wollen. Noch bevor die Unterlagen überhaupt alle vorliegen können. Gleich mal mit Androhung von Bussgeldern. Klar, das Pferd Sanktion zieht nicht, weil Arbeitsaufnahme. Auch der 34-er zieht nicht, weil ja Arbeit gemeldet und kein neuer WBA gestellt wird.


    Hat nur kurz geantwortet: 1. Unterlagen werden bei Vorliegen nachgereicht. 2. Antrag auf Fristverlängerung bis Anfang August.


    Reagieren muß man schon, sonst kann die Falle zuschnappen. Wie gesagt, es wird gerne gedroht, auch wenn Alles wasserdicht ist. Man muß dabei aber auch wissen, das sind Standartschreiben mit entsprechenden Rechtsfolgenbelehrungen. Hält man sich an die Regeln, passiert nichts. Und, die Erfahrung lehrt: Man kann mit den Leuten reden. Also, alles wird nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

  • Grundsätzlich: Minijob, ALG I und ALG II wäre möglich, ist aber aufwendig. Wobei ALG II erst dann käme, wenn Minijob und ALG I den Bedarf nicht decken. Wird etwas komplizierter, die Rechnerei. Müssen wir nicht jetzt die Zeit einsetzen.


    Nur der Hinweis: Solange du hernach ALG I beziehen solltest, ist die BA für Arbeit für dich zuständig. Dort hast du dann deine Vermittlung.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

  • Manchmal ist es auch komisch. Mein Berater und sein stellv. Teamleiter gaben mir nun folgenden Tipp. Da ich nahezu nur in der Nachtschicht arbeite soll ich mir vom Arzt eineBescheinigung holen, dass Schicht-oder Nachtarbeit für mich gesundheitlich problematisch ist. Dann kann ich mir auch ohne Probleme einen befristeten Arbeitsplatz suchen. Gegebenenfalls auch nur für 6 Monate. Sollten diese befristeten Verträge nicht verlängert werden, würde der von Turtle angesprochene §34 SGB2 keine Anwendung finden. Ich kann es kaum glauben, was die mir da erzählten. Kann es wirklich so einfach sein? Wobei es natürlich in meinem Alter, 59 Jahre, schwer ist, auch einen befristeten Vertag zubekommen.

  • Ich zitiere mich selbst:

    Überleg dir lieber einen sperrzeitfreien/sanktionsfreien Grund für die Kündigung, z. B. mit ärztlicher Bestätigung aus gesundheitlichen Gründen.

    Zitat

    Im Prinzip wurde da doch auch nichts anderes gesagt, oder? Wer mit WICHTIGEM GRUND kündigt oder gekündigt wird, dem dürfte nichts passieren.