Freundin möchte zu mir einziehen, erst Jobcenter oder Vermieter um genehmigung?

  • Hallo,


    meine Freundin möchte gerne zu mir ziehen, sie bezieht ALG2, ich habe bereits meinen Vermieter gefragt, er hat mir einen Antrag zugeschickt den ich ausfüllen soll.

    Das Jobcenter möchte wir auch noch fragen, nur weiß ich nicht , wie die Reihenfolge ist, erst Jobcenter um Genehmigung fragen oder erst Vermieter?

    Es könnte ja sein, dass der Vermieter zugesagt zum Beispiel Éinzug am 15.08.2018 und Jobcenter erst es zum 01.09.2018, wie soll ich am besten da vorgehen?


    Merci

  • Deine Freundin ist im ALG II Bezug. Sie muß den Umzug melden. Für sie greift der § 22 SGB II. Gibt ihr JC das O.K, dann könnt ihr fortfahren.


    Du mußt mit deinem Vermieter lediglich abklären, ob du jemanden dauerhaft mit in der Wohnung wohnen lassen darfst bzw. ob du einen Untermietvertrag machen darfst. So, wie es ausschaut, ist das geschehen.


    Es ist aber notwendig, daß deine Freundin ein Mietangebot einreicht. Gut, das müßtest du mit dem Vermieter abklären. Sofern der Vermieter sein O.K. gibt, zahlt deine Freundin ihren Anteil an Miete und Mietnebenkosten. Das JC prüft dann, ob der Umzug nach den Gesichtspunketen des SGB II "notwendig" ist.


    Ihr seid zunächst eine Wohngemeinschaft. Das heißt, lediglich die KDU (Kosten der Unterkunft) werden nach Köpfen berechnet und der/die ALG II Empfänger erhalten vom JC die von ihr zu tragenden Anteile der KDU.


    Aber Achtung, gerne machen die JC eine Bedarfsgemeinschaft daraus. Das seid aber nicht. Da müßt ihr aufpassen. Denn, wenn das JC diese Schiene fährt, bist du mit im Boot. Sofern ein solcher Bescheid ergehen sollte, muß unbedingt Widerspruch eingelegt werden. Aber soweit ist es noch nicht.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

  • Das Jobcenter möchte wir auch noch fragen, nur weiß ich nicht , wie die Reihenfolge ist, erst Jobcenter um Genehmigung fragen oder erst Vermieter?

    Die Reihenfolge:


    1. Sie fragt bzw. stellt den Antrag auf Genehmingung bei ihrem JC. Dazu wird dann auch das Mietangebot einzureichen sein. Grundsätzlich sind beim JC zum 1. eines Monats Änderungen im ALG II wirksam.


    2. Danach wird dein Mietvertrag (Hinzunahme einer Person) zum ersten des Monats geändert oder es wird ein Untermietvertrag gemacht, ab dem Monat, in welchem das JC deiner Freundin die Kosten übernimmt. Da kann also ab dem 1. des Monats nach Erteilung der Zustimmung sein.


    Grundsätzlich ist es aber auch so, daß deine Freundin machen kann, was sie will. Das JC ist kein Vormund. Es ist allerdings so, daß, wenn die Regeln im ALG II nicht eingehalten werden, lediglich die niedrigeren Kosten anerkannt werden. Und auf Nachzahlungen bleibt sie auch sitzen.


    Melden muß sie den Umzug aber dennoch, wegen der Postanschrift, Vermittlung etc. Unterläßt sie es, gibt es unangenehme Folgen. Wobei die Einstellung des Bezuges noch das geringste Übel sein dürfte.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool: