Übergangsgeld -AlG 2

  • Hallo.

    Ich hatte eine Reha machen müssen. Davor habe ich Hartz4 bezogen monatlich im voraus. Dann musste ich Übergangsgeld beantragen welches Ende des Monats für den laufenden bezogen wird -hätte da nicht auch das 'Zuflussprinzip' greifen müssen und hätte ich nicht dennoch Leistung AlG2 beziehen müssen??? Ich musste nämlich extra ein Darlehen aufnehmen und ich bin schwerbehindert und lebe m Existenzminimum....

  • Wenn es Ende des Monats kam, wird es in dem Monat auch angerechnet. Beispiel: letztes ALG 2 am 31.3.18 für 04/18. Erstes Übergangsgeld am 30.5.18 = Anrechnung in 05/18. Und wenn es so hoch war, dass es den Bedarf in 05/18 gedeckt hat, dann gibt es kein ALG 2. Für die Lücke vom 1.5.18 bis zur Zahlung ÜG am 30.5.18, die durch die unterschiedlichen Auszahlungsmodalitäten entstanden ist, gibt es daher tatsächlich nur ein Darlehen.