Kürzung von Leistungen

  • Bitte dringend um Antwort!!!


    Mir wurden Die Geldleistungen gestrichen weil ich mich "angeblich" nicht genug um ein erhaltenes Jobangebot gekümmert habe.


    1. Ich befand mich in einer Maßnahme vom Arbeitsamt


    2. Ich habe mir die Finger wund telefoniert um einen Vorstellungstermin zu bekommen, da persönliches Erscheinen nicht gewünscht war.


    3. Habe ich bei diesem Misserfolg mich bei der Alg II Stelle erkundigt was ich machen soll
    und an deren Anweisung gehalten.


    trotzdem gestrichen!


    Kann ich gegen die Willkür des Mitarbeiters vorgehen ( Dienstaufsicht?)


    Sind Einkaufsgutscheine rechtens(waren meines Wissens wegen Diskriminierung abgeschafft)?


    Wie aussichtsreich ist in meinem Fall ein Wiederspruch und an wen muss ich ihn richten?


    Wer kann mir dazu eine kompetente Antwort geben?

  • Hallo Borislav,


    kompetente Antworten kann ich dir nicht bieten, aber ich möchte trotzdem meine Meinung kundtun.


    1/Also du hast ein Stellenangebot von der Agentur erhalten. Soweit klar. Stand in dem Angebot etwas über die von der Firma erwünschte Bewerbungsart ?


    2/Hat der Maßnahmeträger davon Kenntnis das du mit der Firma telefoniert hast ? Hast du die Firma denn auch dran gehabt?


    3/Komplett gestrichen ?


    4/Also das mit der Diskriminierung den Einkaufsgutscheinen auch genannt "Lebensmittelgutscheine" ist mir neu...


    Sofern du die Sache belegen kannst, hast du durchaus gute Chancen, das ist zumindest meine Einschätzung.


    LG openeye