Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge

  • Sind Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge als zweckbestimmte Einnahmen zu werten? 0

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    Hallo Freunde,
    gelten diese steuerfreien Zuschläge als zweckbestimmte Einnahmen und dürfen sie als Einkommen durch die ARGE gerechnet werden?

  • Hallo


    Auszug aus der DVO zum § 11
    .(7) Zweckgebundene Einnahmen, die dem gleichen Zweck wie das Arbeitslosengeld II / Sozialgeld dienen, sind grundsätzlich als Einkommen zu berücksichtigen.


    Hierzu gehören zum Beispiel steuerfrei geleistete Nacht-, Sonntags- oder Feiertagszuschläge. Soweit diese zweckbestimmt sind, weil damit zum Beispiel Verpflegungsmehraufwendungen wegen eines Dienstes zu ungünstigen Zeiten abgedeckt werden sollen, rechtfertigt dies nicht eine ungeminderte Alg II-Zahlung. Vielmehr sind erhöhte Aufwendungen nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 SGB II in Abzug zu bringen.


    Liebe Grüße
    Kätzchen

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