Anrechnung rückwirkend möglich?

  • Hallo Forum-Leser,
    nehmen wir an, es geht um einen ALG II-Empfänger, der auf einmal viel Geld gewinnt und sich daraufhin sofort vom Bezug des ALG II abmeldet.


    1. Wie macht er das überhaupt? Kann man den laufenden Bezug von Leistungen einfach so kündigen und
    2. Ganz entscheidend: Kann das Vermögen im Nachhinein angerechnet werden? Oder anders gesagt: muss die nun "vermögende" Person Monate alte Leistungen evtl. zurückzahlen?


    Vielen Dank


    Maurice O.