Wohnung + Selbstständigkeit + Schwangerschaft

  • hallo an alle fleißigen forumnisten!
    kurz zu unserer situation: mein freund ist hartz 4 empfänger und plant demnächst eine firma zu gründen. wenn das firmenkonzept bewilligt wird, würde er zusätzlich zum hartz 4 auch eur 175,00 einstiegsgeld erhalten. ich bin erwerbstätig mit eur 1100,00 netto. nun palnen wir eine gemeinsame wohnung, in der dann auch das zukünftige büro der firma sein soll. außerdem basteln wir an einem baby. somit brauchen wir jetzt eine 4-raum-wohnung. wer weiß, in wie fern mein einkommen mit berechnet wird? also dass es mit berücksichtigt wird, ist klar. aber die größere wohnung ergibt sich ja auch nur dadurch, dass ein zimmer gewerblich genutzt wird und in das andere unser zukünftiges kind soll. weiß jemand, wie es sowieso in der situation ist, da ja das hartz 4 + einstiegsgeld für die firma eine unterstützung sein soll und der lebensunterhalt meines freundes ja eigentlich aus dem firmengewinnen bestritten werden soll. und wieviel ist der angemessene wohnraum für 2 personen unter berücksichtigung, dass bald ein baby mit da wäre? wird das büro dann mit als wohnraum berechnet?
    vielen dank für hilfreiche antworten!
    marmite

  • Hallo,
    bei Hartz IV wird das gemeinsame Einkommen angerechnet.
    Mit dem wechsel der Wohnung warten, ob es mit der Firmengründung klappt.
    Wenn ja, könnt Ihr meiner Meinung in jede Wohnung ziehen.
    Aber Vorsicht, geht es mit der Selbstständigkeit schief, kann es sein das Ihr in eine kleinere Wohnung umziehen müsst.
    Das Baby wird erst berücksichtigt, wenn es da ist.
    Bei uns gilt für zwei Personen 60 m².