ALG2 und selbständige Tätigkeit

  • Hallo an alle!


    Bin nicht mehr der Jüngste, langzeitarbeitslos = ALG2/Hartz4-Empfänger. Jetzt habe die Möglichkeit, ca. 2 Monate lang in einem Call-Center auf "freiberuflicher Basis" befristet zu arbeiten, Gesamtverdienst ca. 900-1100 Eur monatlich (die ich gut gebrauchen könnte). Man verlangt dort von mir den Gewerbeschein, dann erst könnte ich anfangen.


    Nun meine Fragen an die Erfahrene, bevor ich die ARGE frage und diese auf mich aufmerksam mache (damit die mir nichts unterstellt, auch wenn aus dem Job nichts sein wird):


    1) Wie ist es mit dem "Nebenverdienst" zum ALG2 bei "Selbständigen"? Muss ich es bei der ARGE bereits vor dem Antritt der Arbeit anmelden oder erst im nächsten Jahr, wenn ich vom Finanzamt den endgültigen Einkommensteuerbescheid bekomme? (Denn irgendetwas "abziehen" oder "verrechnen" kann die ARGE nach meinem Verständnis erst dann, wenn sie weiß, wieviel von dem Gesamt-"Umsatz, d.h. nach Abzug der Betriebskosten etc., für mich unterm Strich netto übrig geblieben ist, und das kann sie nur anhand des Steuerbescheids in Erfahrung bringen.)


    2) Wie es dem auch sein mag: Was meint Ihr, wieviel kann ich von dem Verdienst behalten?


    3) Wieicht es mit den Sozialbeiträgen zur Kranken- und Rentenversicherung - zahlt sie die ARGE weiter oder muss ICH sie aus meinen sauer verdienten - einmaligen - Nebenverdienst bezahlen?


    4) Habe ich dann in diesen 2 Monaten der Call-Center-Tätigkeit weiterhin Anspruch auf die Wohnkostenübernahme durch die ARGE oder kann sich die ARGE irgendwie herausreden?


    Hat jemand bereits Erfahrung mit solchen Sachen gemacht? Wie würdet Ihr vorgehen?


    Was alles ist bei der Anmeldung bei der ARGE und beim Arbeitsvertrag zu berücksichtigen, damit die Sache nicht zum Bumerang sein wird?


    Viele Grüße,
    MartinH

  • hallo,


    Zuerst einmal und generell sind Einnahmen sofort zu melden. In Deinem Falle werden voraus .in diesen zwei Monaten in der Regel kein ALG II bzw. keine Wohnkosten gezahlt.


    Allerdings hast Du Anspruch auf staatliche Zuschüsse, wenn Du eine Neu-Selbständigkeit anzeigst. Hier mußt Du gewisse Voraussetzungen erfüllen und danach kannst Du trotz dieser staatlichen Gelder dazu verdienen. Dies egal in welcher Höhe. Der Antrag muß vor der Gewerbeanmeldung gestellt werden.


    Sollte denn diese Selbständigkeit schief gehen hast Du danach wieder Anspruch auf ALG II.


    Noch was auf der www.geldvomstaat24.de erhältst Du Info´s zur Selbstädnigkeit und vieles mehr.
    Schau doch einfach mal vorbei.


    Hoffe ich konnte Dir weiterhelfen.


    Gruß


    Hermine