Verheirateter Anwârter = Recht auf Leistungsanspruch?

  • Hallo liebe Community, ich habe folgende Fragestellung:


    Anwärter im mittleren Dienst

    verheiratet

    Ehefrau nicht berufstätig, wurde zum Integrationskurs verpflichtet

    Ehefrau bezieht keinerlei Leistungen (Ehemann alleiniger Versorger)


    Die Anwârterbezüge belaufen sich auf max 1200 Euro/Mon.

    Krankenversicherung für die Ehefrau ist freiwillig Versichert, da der Ehemann bei der Heilfürsorge läuft.

    Des Weiteren müssen Miete und alle geläufigen Kosten gedeckt werden.


    Besteht in diesem Fallbeispiel ein Anspruch auf irgendeine finanzielle Unterstützung?


    Besten Dank und liebe Grüße!