Rückzahlung des Guthabens der Nebenkostenabrechnungen in Raten

  • Ich würde gerne mein Guthaben aus der Heitzkostenabrechnung in Raten zurück zahlen. Da ich wegen eines Formfehlers keine Erstattung der Umzugskosten und Kaution vom Amt erstattet bekomme, muss ich die Gelder, die mir Freunde für die o.g. Kosten übernommen haben, zurück zahlen. Im Juli hatte ich kein Geld mehr, um mir etwas zu Essen zu kaufen. Da kam das Guthaben gerade recht. Ich habe die Abrechnung dem Amt vorgelegt und bat darum, dass Geld in 3 Raten zurück zu zahlen. Meine Sachbearbeiterin vom Amt hat dafür überhaupt kein Verständnis und wird mir das Guthaben in Höhe von 183 € von meiner Grundsicherung abziehen. D.h. ich habe im September nur 262 €. Abzüglich der Fixkosten bleibt mir gerade Mal 170€. Meine Frage: ist diese negative Reaktion des Amtes eine "kann", "soll" oder "muss" Bestimmung. Kann ich dagegen irgendwie angehen. Das Amt hat auch eine gewisse Fürsorgepflicht. Bekomme ich Essensgutscheine oder muss ich verhungern...