ALG II und rückwirkende Bankauskunft

  • Grüsst euch, hallo zusammen, ich habe zwei Fragen.


    1. Kann die Arge nur Bankauskünfte bei Banken einholen, die man bei Antragsstellung angegeben hat oder gibt es eine zentrale Stelle, die ihnen nennen darf, wo man welche Konten in Deutschland hat oder hatte?


    2. Wie lange darf/kann sich die Arge über vor der Antragsstellung gekündigte Konten Auskunft holen.
    BSP. Konto gekündigt am 1.6.2006, Antragsstellung am 1.7.2006


    Vielen DAnk für eine Auskunft............Macht es gut.........

  • Hallo,


    wenn du die ARGE - und damit uns alle - betrogen hast, solltest du zeitnah eine Lösung finden. Die Konsequenzen sind nicht lustig. Du wirst früher oder später von der ARGE aufgefordert werden, die Kontoauszüge nachzureichen, da die ARGE früher oder später über ggf. erhaltene Zinsen Informationen erhält. In dem Fall fordert die ARGE auch zurückliegende Kontoauszüge an, um festzustellen, ob du deine Bedürftigkeit selbst verschuldet hast.


    Grüße,
    Joachim

  • setzt meine frage unbedingt voraus, die ARGE betrügen zu wollen?
    vielleicht hab ich ja nur keine lust, über alle ehemals bestehenden konten auskunft zu geben!!!


    grüsse zurück


    Die einzigen die hier Betrügen ist diese Verbrecherregierung.Der kleine wird ausgebeutet und die heben ihre Diäten an.Das Volk müsste endlich einmal Aufwachen!! wie1989 im Osten. Gruss Coli.

  • Hallo,


    Joachim hat Recht!
    Es geht nicht darum ob du Lust dazu hast, sondern um die Feststellung dér Bedürftigkeit.


    Merkwürdig gestellte Fragen wenn du nichts zu verbergen haben solltest!


    an Coli...nicht nur bis 1 denken!


  • Dieser Schnüffelstaat ( schlimmer wie früher DDR Stasi )bekommt alles raus.Bei mir haben sie zwei Jahre vor Antragstellung zurückverfolgt.Kannst nur angeben hast das Geld verspielt bzw.verjubelt.Würde dir auch ein anderes Forum ( Hartz 4 Forum,Fragen,Antworten ) empfehlen. Gruss Coli.



  • ich weiss, dass es um die feststellung der bedürftigkeit geht.........und ich habe nix zu verbergen!!!
    wie schon erwähnt, es geht mir nur darum , nicht über alle jemals gehabten konten auskunft geben zu wollen. da werd ich ja nimmer fertig........


    dennoch verstehe ich alle, die ihr geld vor beginn des leistungsbezuges beiseite schaffen wollen.


    Denn wenn man irgendwelche anschaffungen zu tätigen hat, z. Bsp. autokauf oder man geld für die ausbildung der kinder zurücklegen will (ganz abgesehen von der rente), dann ist das von den hartz IV leistungen schlicht und einfach unmöglich. Doch selbst wenn es möglich wäre, so ist es nur bis zum Freibetrag erlaubt, da kommt man aber nicht sehr weit mit.


    Ich glaube, wer sein geld beiseite schaffen will, tut das nicht um reich zu werden, sondern um sich abzusichern........


    ich weiss dennoch, dass dies nicht rechtens ist, aber verständlich allemal..........


    schönen abend noch...........