Zwänge und Umsetzbarkeit

  • Hallo ihr Lieben


    Ich bin hier in der hoffnung das ihr mir vieleicht ein paar Antworten geben könnt
    zu miener situation U25


    Ich war lange Harzt 4 empfänger habe jetz Arbeit gefunden. Nun haben wir das Problem das unser Haus
    verkauft werden muss, und ich muss mir eine wohnung suchen. Und jetz zur Frage: Wenn ich meine Wohnung habe und ich muss wieder den Antrag stellen.Muss ich zu meinem Vater ziehen??????



    Habe es versucht unkompliziert zu schrieben aber leigt mir eher nicht.


    Über jede antwort würde ich micht freuen


    Leeloo

  • Nein
    hab noch keine eigene muss ich aber jetz! (Hausverkauf)
    Wie gesagt bin zur Zeit in Arbeit is aber alles noch ganz frisch
    und weiß halt nicht genau ob das so serious ist. Warte noch auf den arbeitsvertrag :(
    Aber selbst wenn das alles so klappt und bin in 6 Monaten wieder die Arbeit los muss ich dann
    wieder zu meinem Vater oder kann ich in der wohnug bleiben


    PS: Mein Vater wohnt mit seiner Freundin und ihrem Kind in einer Haushälfte zu miete 50 km entfernt.


    Leeloo

  • Hallo,


    dann kannst Du im Normalfall nur mit VORHERIGER Genehmigung des Amtes eine eigene Wohnung anmieten, um Problemen mit dem Amt irgendwann später aus dem Weg zu gehen.


    Das Argument mit den 50 km zieht nicht - das würde als durchaus "zumutbar" eingestuft werden.


    Gruß!

  • Soweit ich das verstanden habe will er sich eine Wohnung suchen weil er Arbeit hat und wird dann diese auch selber bezahlen, er fragt nur für den fall das er wieder Arbeitslos wird. Oder ahb ich das ganz falsch verstanden?

  • Ich habe das jetzt auch so verstanden wie Tinsche87.


    Wie alt bist du denn nun genau Leeloo?


    Und noch etwas: Sieh zu, dass du das mit dem Arbeitsvertrag schnell geklärt kriegst.... will ja nicht schwarz malen aber es warten schon genug auf ihr Geld von EX-Arbeitgebern....


    Gruß

  • Ich bin 21 Tinsche 87
    hat es schon richtig verstanden ich habe nur vor was wär wenn Angst nen kumpel hat gesagt wenn
    ich so und so lange selbstständige wohne (ca 6 monaten) könnten sie mich nicht mehr einfach zu meinem vater stecken.


    Danke für die antworten



    MFG
    Leeloo

  • Hallo Leeloo!


    Solange Du keine ALG II Leistungen beziehst kannst Du tun und lassen was Du willst, also auch eine Wohnung anmieten, einen eigenen Hausstand gründen ect.!


    Das mit dem "Du musst wieder bei den Eltern einziehen wenn Du arbeitslos wirst" ist typisches Hören-Sagen, denn da gibt es genügend Gründe warum das dann nicht der Fall sein muss, nur man kann die jungen Leute ja so schön einschüchtern!


    Dein Vater wohn also 50 km entfernt und bis zu Deiner Arbeit dürften da noch ein paar Kilometer zukommen, dann stellt sich die Frage der Größe der Wohnung Deines Vater, ob da überhaupt noch für Dich Platz ist und dann die Möglichkeiten des Arbeistmarktes, sowie das soziale Umfeld und und und, also schau erst mal wegen der Arbeit das Du sie möglichst 1 Jahr behalten kannst, dann ist das o.g. nämlich auch hinfällig, also nicht verrückt machen lassen!


    Gruß