Vermächtnis bei Hartz IV - dringend!

  • Hallo,
    brauche dringend Eure Hilfe.
    Wir sind 6 Personen die mit einem Vermächtnis, sprich einer Eigentumswohnung, zu gleichen Teilen
    bedacht wurden. Einer von uns ist Hartz IV Empfänger. Wir haben vorläufig nicht vor, die Wohnung zu veräußern, sondern als Vermietung weiterlaufen zu lassen.
    Wird dieses Vermächtnis bei dem Hartz IV Empfänger als Vermögen bzw. Einkunft angerechnet?
    Greifen hier irgendwelche Freibeträge oder gelten die gar nicht? Lese so viel Widersprüchliches.
    Hat jemand Erfahrung oder weiß, wie wir hier am besten vorgehen sollen?
    Selbst das Ablehnen des Vermächtnis-Anteils durch den Hartz IV Empfänger würde sich negativ
    für ihn auswirken. Hat jemand Rat, was wir tun können?


    Danke im voraus!
    Frosch

  • Hallo,
    die frage ist nicht leicht zu beantworten


    seid ihr (6 personen einer davon jetzt hart iv -empfänger ?) alleiniger inhaber der eigentumswohnung ?
    also ihr hattet die eigentumswohnung zusammen gekauft ?


    oder habt ihr die wohnung zu 6. angemietet ?


    auch die frage ob ihr eine sogenannte bedarfsgemeinschaft bildet, ist ausserordentlich schwer zu beantworten
    wenn jeder seinen eigenen wohnungsraum hat, dann nicht
    aber ihr werdet wohl eine küche zusammen nutzen, dann ists wieder eher eine bedarfsgemeinschaft
    das ist reine ansichtssache


    mein rat deshalb


    ich hatte hier schon viel gelesen, daß eine caratas helfen würde,
    sucht unter www.meinestadt.de eure nächste größere stadt,
    danach sucht darin nach caratas
    auch www.telefonbuch.de tut gute dienste


    auch bei einer größeren arge müßte eine sogenannte beratungsstelle aufzufinden sein,
    die normalerweise auch verpflichtet ist, bei schwierigen fragen des antrags weiterzuhelfen
    und bei einem termin, sollten schon 2 von euch ihn begleiten

  • Hallo Blattlaus,


    wir 6 haben zur gleichen Teilen eine vermietete Eigentumswohnung vermacht bekommen,
    d. h. wir wären zu gleichen Teilen Miteigentümer, wenn wir das Vermächtnis annehmen -
    bis dato noch nicht geschehen. Wir befürchten Nachteile für den Hartz IV Empfänger.
    Wir würden die Immobilien eigentlich auch vorläufig gar nicht verkaufen wollen, sondern
    als Vermietung weiterlaufen lassen.


    Daher meine Frage mit den Freibeträgen und ob die überhaupt greifen oder ausgelegt werden
    können, wie es dem Amt gerade reinläuft. Hierzu habe ich gestern die absurdesten Auslegungen
    gelesen.


    Liebe Grüße
    Frosch