2. Ausbildung (schulisch) und BaFöG/Hartz IV ?

  • jo BaFöG


    Also:


    Formblatt 1 - Antrag auf Ausbildungsförderung
    Formblatt 2 - Bescheinigung nach § 9 BAföG
    Anlage zum Formblatt 1 - Schulischer und berufliher Werdegang
    2x Formblatt 3 - Erklärung (für meine Eltern denk ich mal)

  • Das Formblatt 2 mus vom Berufskolleg Viersen augefüllt, abgestempelt und unterschrieben werden. Da sollte es keine Probleme geben. Falls die Schule das noch nicht ausstellen will, soll sie dir eine vorläufige Schulbescheinigung oder Aufnahmezusage ausstellen.
    Die beiden Formblätter 3 sind von den Eltern auszufüllen und zu unterschreiben. Maßgeblich für die Einkommensverhältnisse ist das Kalenderjahr 2006.
    Der schulische und berufliche Werdegang ist von dir auszufüllen.


    Bei Formblatt 1 ist für dich die Frage in Zeile 55 wichtig. Dort musst du angeben, weshalb du während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnst. Hier gibst du an: "Wegzeit von der elterlichen Wohnung in Uetze zur nächsterreicbaren vergleichbaren Ausbildungsstätte,Anna-Siemens-Schule, Hannover zu lang."


    Wahrscheinlich schickt man dir daraufhin ein Formular zur Wegzeitenaufstellung und -berechnung zu. Wenn die Wegzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln über zwei Stunden beträgt, wird dir der (höhere) Bedarfssatz für auswärtige Unterbringung und ggf. ein Mietzuschlag bewilligt. Wie das Formular zur Wegzeitberechnung aussieht, habe ich bereits gepostet, ebenso den Wortlaut der einschlägigen BAföG-Verwaltungsvorschrift.


    Da du in Zeile 59 Angaben zu den Kosten der Unterkunft machen willst, wird man dir wohl eine Mietbescheinigung zuschicken, die auszufüllen ist. Die Miete muss nicht besonders hoch sein, so ca. 130 EUR würden schon ausreichen, um den maximal möglichen Mietzuschlag zu bekommen. Wenn in dem von dir gemieteten Raum noch eine Person wohnt, wird die Miete vom BAföG-Amt halbiert.
    Für höhere Mieten könnte auch zusätzlich ein Miezuschuss nach § 22 Abs. 7 SGB II bei der Arge (also nicht beim BAföG-Amt) beantragt werden.
    Falls du Fragen hast nach dem Durchlesen der Formblätter, kannst du gerne nachfragen.

  • Formblatt 1

    die fragen in zeite 37 ob ich einen eigenen haushalt führe. hm... hab ja keine eigene küche. is ja ne gemeinschaftsküche. hab ja nur das zimmer mit eigenem bad.


    zeiten 44 - 51 könnt ich ja eigentlich immer nein ankreuzen oder?


    ab zeile 61.... muss ich das n och mit der versicherung abklären? oder kreuze ich "ich bin gesetzlich familienversichert" an?


    zeile 66 denke ich mal nein. wüsste nich dass ich ne pflegeversicherung habe.


    Bewilligungszeitraum is ja dann von 08/2008 bis 07/2010 oder?


    muss ich denen bei Barvermögen und Guthaben nen Kontoauszug beipacken? oO Vom Sparbuch, Konto und vom Bausparvertrag? oO Das is so gut wie gar nix ^^ Aufm Sparbuch sind 300 Euro und der Bausparvertrag hat auch nich mehr als 1800 Euro. Aufm Konto wechselt das zwischen 0 und 300 Euro monatlich.... Wolln die das wirklich haben? oO


    Freizustellende Vermögenswerte ... ka, was ich da reinschreiben müsste. Versteh die Zeilen nich wirklich.


    Anlage zum Formblatt 1:


    "Bitte beachten: Erreichen die Zeiten der Erwebstätigkeit und die gleichgestellten Zeiten 3 Jahre, bitte Nachweise vorlegen (z.B. Berufsabschlüsse, Versichertennachweis)."
    Da soll ich ja alles ohne Grundschule eintragen. Das heißt.... Realschule... das was ich danach gemacht habe und dann meine Ausbildung . Muss ich da nun meine Bescheinigung für den Realschulabschluss beilegen (Abschlusszeugnis, weils ja 4 Jahre waren auf der Schule)? Und mein Prüfungsergebnis von der Ausbilsung? Die hat ja nun 4,5 Jahre gedauert.. ohne Abschluss...


    EDIT: Muss ich da auch eintragen dass ich zur zeit ALG I beziehe bis zum 30.07.???

  • Zeile 37: Du führst einen eigenen Haushalt. Die Küchenmitbenutzung ändert nichts daran, das gibt es in Schüler- und Studi-WGs oft.
    44 bis 52: immer nein ankreuzen.
    61: familienversichert ankreuzen.Sollte sich das später als falsch herausstellen, Berichtigung an das Amt und entsprechende Versicherungsbescheinigung beilegen. Ich gehe aber von Familienversicherung aus und das ist für dich auch am günstigsten.
    Pflegeversicherung: nein
    Bewilligungszeitraum: 08/2008 bis 07/2009 (12 Monate)
    Kontoauszug: Ja. (Fotokopien) Achtung: Falls Opa,Oma , Mutti,Papa auf deinen Namen ein Sparbuch angelegt haben, von dem du gar nichts weisst, das hat schon öfters Probleme gemacht. Besonders, wenn du einen Freistellungsauftrag unterschrieben hast, kann es Probleme geben, denn es werden regelmäßig automatische Datenabgleiche gemacht. Wenn du sicher bist, dass dein Vermögen unter 5.200 EUR liegt, musst du aber keine Angst haben. Freizustellende Vermögenswerte: Kein Eintrag notwendig.
    Anlage zum Formblatt 1: Da du keine drei Jahre Erwerbstätigkeit hast, musst du keine Belege beifügen. Einfach die Zeiten lückenlos aufführen. Zeugnisse nicht nötig.Falls man was wissen will,schreiben die schon. Arbeitslosigkeit ist anzugeben. Bei der 1. Berufsausbildung würde ich in der letzten Spalte schreiben:"ohne Abschluss". Realschule: Gefragt ist nur Art des Abschlusses und Datum des Abschlusses, keine Noten, kein Zeugnis.
    Die Erläuterungen zum Antrag auf Ausbildungsförderung solltest du mal durchlesen.

  • "Bewilligungszeitraum: 08/2008 bis 07/2009 (12 Monate)"


    Muss ich das für jedes Schuljahr neu beantragen? Weils ja 2-jährig ist...


    Die Erläuterungen zum Antrag auf Ausbildungsförderung habi ch mir durchgelesen, da steig ich aber teilweise gar nich durch... Bin froh, dass du mir dennoch hier Rede und Antwort stehst und mir dabei hilfst. Wäre sonst etwas verloren.

  • BAföG wird immer nur für ein Jahr bewilligt. Rechtzeitig vor Ablauf solltest du einen neuen Antrag stellen. Wenn der Folgeantrag vollständig zwei Monate vor Ablauf des BWZ gestellt wird, kannst du eine Unterbrechung der Zahlung vermeiden (§ 50 Abs.4 BAföG).
    Zur Familienversicherung: Bin zwar absolut sicher, dass du Anspruch bis zum 25. Geburtstag hast,wäre aber nicht schlimm, wenn nicht. Du könntest dann als Berufsfachschülerin eine freiwillige Versicherung zum Studententarif von derzeit 58,49 EUR abschließen (§ 240 Abs. 4 Satz 6 SGB V) und bekämst vom BAföG-Amt einen Kranken-und Pflegeversicherungszuschlag in Höhe von derzeit 55,00 EUR (§ 13 a BAföG), so dass unterm Strich deine Belastung gering ist. (Ab 08/2008 ändern sich die Beträge erwas).


    P.S.: Ich empfehle,von allem, was du an das BAföG-Amt schickst,Fotokopien zu machen und im Anschreiben an das Amt immer unten die Anlagen einzeln aufzulisten. Ist das von mit genannte Amt in Hannover zuständig?

  • Sop, was die Familienversicherung angeht, werden meine Eltern sich nomma erkundigen.
    Wenn nicht, klär ich das mit meiner Versicherung ab. Sollte ja dann kein Problem sein sich als Schüler zu versichern.


    Das Amt is das richtige. Danke nochmals dafür.


    Kopien der Dokumente werd ich machen, sobald ich von der Schule den Wisch ausgefüllt bekommen hab.


    EDIT: In das Anschreiben, schreibe ich dann rein, dass ich halt am Niederrhein wohne, dort eine Ausbildung machen will im Berufskolleg Viersen und dass ich deshalb BAföG beantragen möchte. Dann noch die Formulare einzeln im Anhang rein und fertig. Oder muss ich im Anschrieben noch etwas besonders beachten?

  • Ok hab alles soweit ausgefüllt. Anschreiben (formlos) is auch dabei. Jetzt morgen noch zur Schule fahren, das eine Blatt von denen ausfüllen lassen, dann zu meinen Eltern schicken und dann kanns auch schon losgehen :) Die schicken den Antrag dann nach Hannover und ich warte auf den Bescheid dann. Werde euch mitteilen, ob der dann akzeptiert oder abgelehnt wurde. Danke euch nochmals für die tolle Unterstützung und die Beantwortungen meiner Fragen :) Klasse Forum. Daumen hoch!


    Liebe Grüße Jarani

  • Jarani:


    Anschreiben kurz halten:


    SgDuH,


    anliegend erhalten Sie meinen Antrag auf Ausbildungsförderung für die Ausbildung zur Kinderpflegerin am Berufskolleg Viersen.


    MfG


    Anlagen:
    Antrag (Formblatt 1)
    Schulischer und beruflicher Wedegang (Anlage zu Formblatt 1)
    Schulbescheinigung (Formblatt 2)


    Du wirst dann -vermutlich recht bald- ein Schreiben aus Hannover bekommen, in dem steht,welche Unterlagen noch gebraucht werden.

  • "wieso muss ich die art vom bafög nich zurückzahlen??"


    Weil das in § 17 Abs. 1 BAföG so vorgesehen ist:


    § 17 Förderungsarten
    (1) Ausbildungsförderung wird vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 als Zuschuß geleistet.
    (2) 1Bei dem Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen sowie bei der Teilnahme an einem Praktikum, das im Zusammenhang mit dem Besuch dieser Ausbildungsstätten steht, wird der monatliche Förderungsbetrag vorbehaltlich des Absatzes 3 zur Hälfte als Darlehen geleistet, das für Ausbildungsabschnitte, die nach dem 28. Februar 2001 beginnen, höchstens bis zu einem Gesamtbetrag von 10.000 Euro zurückzuzahlen ist. 2Satz 1 gilt nicht


    1.
    für den Zuschlag zum Bedarf nach § 13 Abs. 4,
    2.
    für die Ausbildungsförderung, die nach § 15 Abs. 3 Nr. 5 über die Förderungshöchstdauer hinaus geleistet wird,
    3.
    für den Kinderbetreuungszuschlag nach § 14b.


    (3) 1Bei dem Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen sowie bei der Teilnahme an einem Praktikum, das im Zusammenhang mit dem Besuch dieser Ausbildungsstätten steht, erhält der Auszubildende Ausbildungsförderung als Bankdarlehen nach § 18c


    1.
    für eine weitere Ausbildung nach § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2,
    2.
    für eine andere Ausbildung nach § 7 Abs. 3, soweit die Semesterzahl der hierfür maßgeblichen Förderungshöchstdauer, die um die Fachsemester der vorangegangenen, nicht abgeschlossenen Ausbildung zu kürzen ist, überschritten wird,
    3.
    nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer in den Fällen des § 15 Abs. 3a.


    2Nummer 2 gilt nicht, wenn der Auszubildende aus unabweisbarem Grund die Ausbildung abgebrochen oder die Fachrichtung gewechselt hat. 3Satz 1 gilt nicht für den Kinderbetreuungszuschlag nach § 14b und die Ausbildungsförderung, die nach § 15 Abs. 3 Nr. 5 über die Förderungshöchstdauer hinaus geleistet wird.