Was darf der Gerichtsvollzieher pfänden?

  • Hallo, ich hab hier die für mich sehr brisante Frage:
    Was darf ein Gerichtsvollzieher pfänden?
    Ich für meien Teil, werde demnächst Besuch v.og. bekommen und möchte mich nun hier schlau machen und hoffe natürlich ihr könnt mir da Auskunft geben.
    Also ich selbst bin a.gr. meiner chronischen Erkrankung Hartz4 Empfänger....seit 4 Jahren! Habe gerade wieder einen 1€ Job angetreten, da ich das Geld dringendst benötige (was ich wohl nicht weiter erläutern muss)
    In meiner Wohnung habe ich :
    "Normales" Mobilar was zum wohnen gebraucht wird...nix luxuriöses sondern teilweise vom Sperrmüll und aus Secondhand Läden zusammengetragen.
    Ich habe keinen Fernseher dafür nur einen PC nebst Zubehör wie Drucker oder Scanner...die Teile sind allerdings auch schon an die5 - 7 Jahre alt.
    Tja das wars und meine Frage nun beläuft sich auf den PC!!!
    Darf der deb gepfändet werden? Wie gesagt er ist schon älteres Semester aber dzt. meine einzige Komunikationsquelle (Internet) sowie natürlich auch für meinen ganzen Schriftverkehr (Behörden, Privat, Bewerbungsschreiben etc.)


    Wie gesagt ich hoffe sehr auf eure Antwort:confused:


    Ach ja, im Moment habe ich ein Barvermögen von 2,78€ bei mir...das mir für den ganzen restlichen Monat reichen muss...wo ich hoffe doch noch die eine oder andere "Pfandflasche" auflesen zu können (wie immer)


    lg andreas69

  • hALLO andreas 69!


    Einen Fernseher darf der GV z.B. nicht pfänden, oft wird, wenn es sich um ein Luxusgerät handelt angedroht diesen gegen ein Schwarz-Weiss Kleingerät auszutauschen, auch das ist im Grunde nicht zulässig und auch ein PC ob nun mit Internetzugang oder nicht gerhört zu den Gerätschaften die Dir die Kommunikation mit Deinem sozialen Umfeld aufrecht erhalten. Auch da darf man den Power- Rechner nicht gegen eine lahme Möhre ersetzen was schon mal der ein oder andere GV androht.


    Du liegst mit dem ALG II-Bescheid sowieso unter der Pfändungsfreigrenze, also im Grunde ist bei Dir dann nur die Abgabe der EV möglich und dann dackeln die Jungs wieder ab, hatte bisher nur einmal ne ganz nette die mich für 5 Tage einbuchten lies weil ich die Abgabe der EV verweigert habe und durch die Verzögerung hat sie Ihren Urlaubsflieger verpasst, die Arme. Das war's mir aber wert.


    Gruß

  • Hallo Horst GRUNERT!


    Na das denk ich mir das dir das das Wert war gg!:D :D Und nun haste deine Ruhe oder?! ...Na ja, Humor ist wenn man trotzdem lacht... mal Spaß beiseite, danke für Deine Antwort. So ähnlich war bislang mein Wissensstand auch was den GV betrifft aber da du mir das nun auch noch genauso schilderst, schau ich nun dem "Besuchstag" ganz gelassen entgegen.


    Habe übrigens schon bemerkt, das Du Dich hier im Forum, ganz super arrangierst und Deine Antworten bringen viel Licht ins Dunkel.
    Denke mal ich werd mich auch ein bisschen hier beteiligen wenns die Zeit zulässt.
    Denn ich finde es ist schon sehr wichtig, das wir "Betroffenen" zueinanderhalten und uns gegenseitig austauschen...gerade in jetzigen Zeiten, wo alles immer krasser wird, und die Schere zwischen "ganz Arm" und "ganz Reich" immer mehr auseinanderklaft.:)


    lg andreas69

  • Hallo ich bin auch neu hier und weiss gar nicht ob hier richtig ist mein Anliegen??!!
    Also,wir kleine Familie Hartz 4, mein mann hat nen 400 euro job, so...
    Ich musste vor ein paar Tagen schmerzlich feststellen, das ich doch nich alle Schulden abbezahle:mad:
    Denn als ich am Briefkasten vorbei kam lag da ein netter Zettel vom Gerichtsvollzieher drin:mad:
    Naja ,das ist ne Sache von vor 4Jahren die ich jetzt bezahlen soll!!
    Würd ich ja auch ( auch wenn ich nicht weiss ob ich sie schonn längst bezahlt habe), aber es gehen einige Raten schon vom Konto ab, wenn dann ein ganz kleiner Betrag nur!!
    Meine Frage:
    Weiss jemand, wieviel und ob man einem Hartz 4 E. überhaupt etwas pfänden darf???


    Grüsse finnchen

  • Hallo bei mir will demnächst der GV vorbeischauen nun meine frage was darf er alles pfänden ich bin harzt 4 empfänger und bin chronisch krank leide seit 5 jahren an Gelenkrheuma nun habe ich aber einen LCD 81 cm bilddiagonale in meiner wohnung eine Nintendo Wii, Pc mit drucker, zwei DVD Player darf er das pfänden zu mal diese geräte nicht mal mir gehören sondern meiner freundin wo wir auch alle rechnungen von haben und es beweisen das diese geräte ihr gehören ich weiss für einen hartz 4 empfänger hört sich das ganz schön luxuriös an aber sie hat halt nette eltern sagen wir es mal so ansonsten würde sie sich das auch nicht leisten können und dann ist da noch was darf der GV exotische Tiere Pfänden wie Schlangen?ich habe 2 Kornattern die nicht gerade viel geld einbringen würden denn mir hat mal jemand gesagt das ein GV das machen kann und darf vorallem bin ich ganz nervös was meine Katze angeht es ist eine Rasse katze eine Rundkopfsiam was seltenes und die würde sehr viel geld einbringen wenn er das wüsste also ich hoofe das ich nicht zu viel gefragt von mir aber bisher war ich noch nie in so einer situation:(:( und weiss nicht an wem ich mich sonst wenden könnte ich hoffe ihr könnt mir ein wenig rat geben danke im vorraus.
    LG Kev

  • Hallo Kev,


    sofern die betreffenden Gegenstände im Eigentum eines Dritten, beispielsweise deiner Freundin, stehen, bietet es sich in der Tat an, schon beim Besuch des Gerichtsvollziehers Belege für die Eigentümerschaft bereitzuhalten. Grundsätzlich darf der Gerichtsvollzieher davon ausgehen, dass die Gegenstände in der Wohnung des Schuldners auch diesem gehören.


    Sofern dennoch Eigentum eines Dritten zu unrecht gepfändet wird, kann sich der Eigentümer (!!!) dagegen mit dem Rechtmittel der Drittwiderspruchsklage gegen die Pfändung wehren.


    Zu den Tieren: Grundsätzlich hat der GV das Ziel, dass der Erlös der Zwangsvollstreckung deren Kosten übersteigt. Im Falle von Tieren habe ich hier ehrlich gesagt erhebliche Zweifel, denn die Tiere müssen artgerecht gehalten und unterhalten werden, was die Nebenkosten der Vollstreckung in die Höhe treibt.


    Gruß


    Philipp

  • Danke für deine antwort hat mir wirklich sehr weitergeholfen vorallem kommt der GV wegen 210€ und die sachen haben einen viel höheren wert als diese vorallem meine rasse katze diese hat mich vor 6 jahren 800€ gekostet und diese gibt es in deutschland nur 3 mal weil ich habe gehört das der GV halt auch rasse tiere mitnehmen darf die solch einen wert haben und das würde ich nie im leben zu lassen es sei denn er kommt damit zu recht meine wohnung nicht lebend zu verlassen:mad::mad: hört sich krass an aber so mein ich es auch diese katze habe ich von klein auf und ich würde sie für nichts auf der welt hergeben aber denn noch hab ich was die katze angeht tierisch angst. :(:(
    L.G.Kev

  • ich bin neu hier und wollte mal fragen da der Gerichtsvollzieher bald vorbeikommt was er genau pfänden darf.
    So an sich ist nicht zum Pfänden da, ausser 2 Fernseher.
    Das eine Gerät ist über 10 Jahre alt und das andere Gerät 5 Jahre und ist ein Flachbildschirm.
    Meine Frage: darf der GV einen von den Geräten mitnehmen?
    der Pfändungsbetrag liegt bei 183 Euro.


    Muss mich eh bei dem melden da ich an dem Termin arbeiten bin.
    Und meine Schuldnerberatung hat an dem Tag den AGV rausgeschickt wo der GV seinen rausgeschickt hat.
    bitte um schnelle Antwort

  • Richtig! Sobald das Verfahren vor dem Insolvenzgericht eröffnet wurde, darfst Du an Gläubiger keine Zahlungen mehr leisten, nur noch an den Treuhänder.
    Solange es noch nicht eröffnet wurde, rennt Dir der GV halt weiterhin die Bude ein! :rolleyes: