wohnfläche

  • hallo zusammen,


    könnte mir jemand zu folgendem fall etwas sagen:


    ein hartzIV- empfänger wohnt in einer 60m² Wohnung, der vermieter vermietet ihm aber nicht den gesamten wohnraum, sondern nur 45 m²davon. der preis für die miete wird über jahre vom sozialamt übernommen, da er unterhalb der mietgrenze liegt. jetzt kauft der sohn des hartz VI- empfängers die wohnung vom vermieter und stellt ihm damit die vollen 60 m² natürlich zum selben preis zur verfügung.
    kann es probleme geben, wenn der hartz VI- empfänger nun beim amt angibt, dass er jetzt 60 m² zur verfügung hat, da ja nur max. 50 genehmigt sind? und wäre es möglich eine mieterhöhung durchzusetzen, da sich mit dem kauf durch den sohn die fläche und nebenkosten erhöht haben? oder kann es passieren, dass die person gezwungen wird, auszuziehen.


    vielen dank für eure hilfe.


    :confused: paris h.

  • Hallo, ich hab die Erfahrung gemacht, dass es nicht nur auf die qm ankommt, sondern durchaus auch auf die Anzahl der Räume.
    Ich wollte mit meinem Sohn in eine 75 qm Wohnung einziehen, die vom Preis her gepasst hat, der Mitarbeiter vom Amt hat mir gesagt, das mir entweder 65 qm oder eine 3 Zimmerwohnung zusteht, wenn die Küche nicht größer als 18 qm ist, wobei die qm dann auch höher liegen dürfen. Ich denk mal, das wird von vielen Ämtern verschwiegen, bzw. nicht erwähnt.

  • Hallo,


    sorry, aber dass kan ich mir nicht vorstellen! Es besteht kein Anrecht auf eine 3Zimmerwohnung für 2 Personen.
    Die Wohnung darf max. 60m² haben. Einige Argen haben aber eine Kulanzgrenze von einigen wenigen m².

  • Mein Mitarbeiter vom Amt hat es mir aber so gesagt, vom Gesetz her heißt es 65 qm oder 3 Zimmer, wobei die Küche nicht mitgerechnet wird, wenn sie unter 18 qm liegt.
    Ich hab die Wohnung nicht genommen, weil ich eine andere bekommen hab, die günstiger für mich liegt, die hat zwar nur 68 qm und 3 Zimmer, wurde aber auch ohne Probleme genehmigt.
    Eine Freundin von mir hat auch 3 Zimmer und 72 qm, null Probleme mit dem Amt.

  • Hallo Leute,


    im Normalfall spielen weder qm noch die Zimmerzahl eine große Rolle.
    Es kommt auf die Kaltmiete und auf die Nebenkosten an.
    Sollte die Kaltmiete im Rahmen sein, wird die ARGE normalerweise nichts dagegen haben.
    Bei den Nebenkosten muss man aufpassen, da diese nur auf die angemessene Wohnugngröße bemessen werden und damit auch nur bis dahin übernommen werden. Sollte eine größere Nachzahlung ins Haus flattern, dann muss unter Umständen der Hilfeempfänger alles selber zahlen. Wer kann das vom Regelsatz. Sollte einer sagen, das ist kein Problem, der soll sich bei mir melden, denn dann mache ich etwas grundlegend falsch.


    Darauf solltest du auch hinweisen Marsratte.



    Gruß klaus

  • Sollte eine größere Nachzahlung ins Haus flattern, dann muss unter Umständen der Hilfeempfänger alles selber zahlen.
    Darauf solltest du auch hinweisen Marsratte.



    Gruß klaus


    Falsch, er muss nur den Teil selber zahlen, der über der qm Zahl liegt.
    Beipiel dir stehen 65 qm zu, du hast 70 qm, musst Du die Nachzahlung für 5 qm selber tragen, wurde mir auch so vom Amt mitgeteilt.

  • Hallo Marsratte


    FALSCH.


    Es gibt auch bei den Nebenkosten eine Angemessenheitsprüfung.
    Ein Beispiel
    Nur weil die Wohnung von den qm her angemessen ist, müssen es die Nebenkosten nicht sein.
    Was dazu führen kann, dass die Nebenkostennachzahlung nicht übernommen wird oder die Nebenkostenabrechnung nur zum Teil übernommen wird.
    Würde z.B. passieren, wenn du täglich duscht und badest.


    Als ALG II Bezieher hast du dafür Sorge zu tragen, dass die Ausgaben, die du verursachst ,möglichst gering sind. Nennt man wirtschaftliches Handeln.


    Klaus

  • Hallo Marsratte!


    Und auch das ist falsch, denn was Dir die ARGE sagt ist noch lange nicht das was vor dem Sozialgericht
    letztlich bestand hat.


    Aber das was dort von ParisH geschildert wird erscheint eine legale Trickserei zu sein und vermutlich auch noch ein typischer Fall von Alterarmut.


    Der Sohn, der ja nicht ALG II bezieht kann im Grunde kaufen was er will, aber hier gibts ja noch eine ähnlich Anfrage da will der Sohn dann mit in die Wohnung ziehn und das freie Zimmer mitnutzen! Habe ich Dir auch was drauf geantwortet und wie Du siehst bin ich nicht so blöd für wie Du mich hier abzustempeln versuchst! In der eine Anfrage lässte klären ob etwas dagegen spricht wenn der Sohn die Bude vom Vater als Eigentum erwirbt und in der anderen Anfrage versuchste das extra Zimmer durch zuargumentieren un d beides ist machbar! Allerdings nur wenn der Sohn in einer HG mit dem Vater leben würde, dazu muss er dann aber älter wie 25 sein!


    Was die Aussage zu den 5 qm² zuviel betrifft, so gilt im Grunde das zunächtst einmal kein anderer Wohnraum in der empfohlenen Größenvorgabe zu bekommen ist, auch die Kosten für die Miete und Nebenkosten sind keine auf ewig festgeschriebenen Werte, abhängig ist dies von Alter des Gebaüdes, der Bausubstanz ect. und letztlich gibt es sogenannte "Kann"-Bestimmungen die z.B. in An wendung kommen können wenn jemand nicht aus dem sozialen Umfeld gerissen werden sollte! Mal übertrieben geschildert kannste da sogar 100qm² durchbekommen, wie gesagt übertrieben dargestellt, nicht das gleich schon wieder jemand den Text als geben auseinanderzuflücken versucht!


    Also ist das wass Dir der Sachbearbeiter mitgeteilt hat bisweilen richtig und doch falsch! Nur mit solchen Anmerkungen wie Deiner liest der nächste dann etwas darin und verallgemeinert das, so wie Du es eben auch gemacht hast!


    Wie gesagt, die Trickserei mit dem Kauf der Bude und dem dann zur Verfügung stellend es Wohnraumes ist ganz gut aber wenn der Sohn der das Zimmer bewohnt, was Ihr ja vor habt so zu verkaufen auf der ARGE dieses Zimmer erwirbt und da würde ich Euch als Sachbearbeiter die "E..." hochbinden, dann kann er auch einen Mietobolus beitragen und entsprechend der Wohnfläche würden das dann nicht nur 5qm² in meiner Berechnung sein den HG heist auch Küchen Mitnutzung und Ba und Toilette und daraus ergibt sich dann ein Nebenkostenanteil!



    Na dann mal viel Spass beim Tricksen und hoffentlich haste erkannt das hier nicht alle blöd sind, aber gerne verweise ich die anderen Leser auch noch auf Deine weitern Anfragen zu dieser Problematik!



    Gruss



    Ach ja, soviel zum hier nicht verarscht werden!

  • klaus hat recht


    es gilt die so genannte Produktheorie


    Diese Theorie vertritt das Bundessozialgericht


    suchmaschine und dann: BSG, 7.11.2006 – B 7b AS 18/06 R


    schaut meine Beiträge an, so oft habe ich über die berechnung geschrieben


    es ist vollkommen egal, wie viele zimmer und wie groß die wohnung ist


    es wird nach den vom BSG vorgegebenen Maßstäben der Höchstpreis errechnet,


    Alles was an Miete drüber liegt, muss man selber zahlen


    Und dann gilt auch das, was Horst sagt:


    andauernd hört man, die arge hätte gesagt.


    Ja und der Handelsvertreter an der haustür redet auch viel

  • ich bin aus keiner ARGE entkommen ich geh arbeiten für mein Geld.


    Das tun Sachbearbeiter bei der arge auch!!!


    Und solche anspielungen kannst du hier gerne lassen, von wegen ich geh arbeiten für mein geld...


    Dieses forum gibt es nicht um leute die SOZIALLEISTUNGEN beziehen an den pranger zu stellen.