Schüler BAföG in meinem Fall?

  • Hallo zusammen,


    ich würde gern erfahren ob Schüler BAföG in meinem Fall möglich wäre. Meine Lage ist wie folgt, ich habe bereits eine Ausbildung abgeschlossen, danach begonnen mein Abitur nachzuholen (normales Abitur an einem wirtschafts Gym. inkl. Assistenten Ausbildung - laut Schule ab 2. Jahr in dem ich auch bin BAföG fähig) und bin dafür auch wieder bei meinen Eltern eingezogen.


    Leider funktioniert das nicht mehr (aus unterschiedlichen Gründen, nur Streit u.s.w.) und ich würde gern Zuhause ausziehen bzw. werde wohl eh bald rausgeschmissen. Nun hat sich für mich eine Möglichkeit aufgetan mit einen guten Freund zusammenzuziehen, welche ich gern wahr nehmen würde. Problem ist nun der finanzielle Teil und deshalb meine Frage, könnte ich Schüler BAföG beziehen?


    Meine Einkünfte:
    - Kindergeld
    - Halbwaisenrente
    = ca. 280 Euro


    21 Jahre


    Mein Mietanteil wäre bei ca. 240€..


    Bin für Hilfe sehr dankbar und auch für Tipps falls es eventl. andere Möglichkeiten gibt an Unterstützung zu kommen (ALG2? Wohngeld?) ;-)


    Christian

  • Hallo,


    grundsätzlich sind deine Eltern zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Deine Eltern steht es frei diese im elterlichen Haushalt zu leisten oder dich außerhalb zu unterstützen.


    Anspruch auf Bafög ist nur gegeben, wenn die Ausbildung Bafögförderungsfähig ist und deine Eltern keine Unterhaltszahlungen aufgrund eines zu niedrigen Einkommens leisten können.


    Schülerbafög sieht aber einen Verbleib im elterlichen Haushalt vor. Das heißt wenn deine Ausbildungsstätte von deinem Elternhaus erreichbar ist, besteht kein Anspruch auf Bafögleistungen in Höhe des Betrages der Auszubildenen zusteht die außerhalb wohnen müssen.


    Die Halbwaisenrente wird ebenfalls angerechnet! Somit ist davon auszugehen, dass kein Anspruch besteht.

  • aber nicht den vollen Satz!!!

    Schülerbafög sieht aber einen Verbleib im elterlichen Haushalt vor. Das heißt wenn deine Ausbildungsstätte von deinem Elternhaus erreichbar ist, besteht kein Anspruch auf Bafögleistungen in Höhe des Betrages der Auszubildenen zusteht die außerhalb wohnen müssen.

  • Für den Besuch eines Wirtschaftsgymnasiums gibt es normalerweise gar kein Bafög. Bafög gibt es dafür nur, wenn man nicht bei den Eltern wohnt und die Wegzeit von der elterlichen Wohnung zum Gymnasium für Hin- und Rückweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln mehr als 120 Minuten beträgt.
    Bei abgeschlossener Berufsausbildung kann allerdings das Abi auch auf dem "Zweiten Bildungsweg" auf einem Kolleg oder einer Berufsoberschule gemacht werden. Dafür gibt es in jedem Fall Bafög und zwar ohne Anrechnung elterlichen Einkommens ("Elternunabhängig") und man darf auch auswärts wohnen.