Sohn unter 25 im mom. in Jugendhilfe , bräuchte hilfe

  • Hallo erstmal,


    ich schrieb schon in einem anderen Tread das unser Sohn mehfach Straffällig wurde und sich wirklich an keine Regeln halten wollte (tut er immernoch nicht ) .
    Deshalb ( grobe verletzung des Vertrauens) wurde er im Sommer von uns rausgeworfen und ist nun durch uns bzw.mit Hilfe des Jugendamtes in einer Jugenhilfe einrichtung.


    Nun folgendes Problem:
    Auch im Jugendhilfeverein hält er sich an nichts, besucht die Schule nicht regelmässig sowie seine Lehre als Maler hat er hingeworfen.
    Wenn er sich weiter so benimmt fliegt er auch dort mit 18 Jahren raus.
    Nur was dann ?
    Mit 18 Jahren kann er zwar Hartz4 beantragen , aber keine eigene Wohnung oder ?
    Wir müssten ihn dann wieder aufnehmen oder ? Und das obwohl es echt nicht mehr geht ! ?
    Wir kommen solangsam zur Ruhe , wegen Jugendamt , Rechtanwälten ( seine Straftaten ) oder Polizei , und nun diese Gedanken, denn er wird im April 18 Jahre alt.


    Könnt ihr mir Auskunft geben wie der Sachverhalt ist , nach seinem 18 Geburtstag vorausgesetzt er fliegt aus der Jugendhilfe.


    Danke schon mal


    Creativetrixi

  • Du mußt deinen Sohn nicht zwingend wieder aufnehmen denn er wohnt ja schon nicht mehr bei euch und wird von der Jugendhilfe betreut.Dies könnt ihr ja nachweisen und dazu müßtest du bei der ARGE mit jemanden sprechen und die Situation erklären.Dann könnte er selbst ALG2 beantragen und würde auch für die Einrichtung etwas bekommen.Es ist euch ja unter diesen Umständen nun wirklich nicht zuzumuten weiterhin seinen Lebenswandel zu unterstützen.Es ist auch direkt gesetzlich festgelegt das auch Kinder unter 25 eine eigene Wohnung bekomme können wenn es den Eltern nicht zuzumuten ist mit den Kind in einer BG zu leben.

  • Hallo erst mal.


    Also ich würde dir raten mit dem Träger deines Sohnes mal ein Gespräch zu vereinbaren. Bei diesem Gespräch sollte dein Sohn dabei sein. Sprich klar aus das du ihn unter keinen Umständen wieder bei euch aufnehmen wirst und das dieser Träger seine einzige Möglichkeit ist noch die Kurve zu bekommen. Es gibt die möglichkeit beim Jugendamt eine Betreuung über das 18. Lebensjahr hinaus zu beantragen. Ferner solltest du den Träger fragen was denn nun geschehen wird wenn er sein verhalten nicht ändert. Sprecht mit ihm alle alternativen durch die es gibt. Viele davon werden ihm mit sicherheit nicht gefallen. Es werden ein mal im Jahr eigendlich Gespräche beim Jugendamt geführt an denen dein Sohn und sein Betreuer teilnehmen müssen. Hatte er das denn schon?


    Liebe Grüße Jea

  • Hallo


    erstmal danke für die Antworten .


    Shattnira  
    unserem Sohn wird von mehreren Seiten schon öffter mitgeteilt was ist wenn .
    Ihm wurden seit August mehr oder weniger immer wieder die Wege offengelegt , die er begehen kann oder sollte .
    Leider ist er nicht einsichtig , in keinster Weise .
    Gespräche beim Jugendamt hatten wir schon ein paar auch in den versch. Jugenhilfe Einrichtungen , das nächste steht jetzt dann wieder an.
    Er ist auch immer anwesend weil es ja um ihn geht.


    Wenn ich das richtig verstehe ,also wenn unser Sohn da rausfliegt, geht er zur ARGE spricht dort vor.
    Wir bekommen Post diese müssen wir beantworten, und eine Bescheinigung vom Jugendamt evtl. beilegen.
    Dann wenn alles geregelt ist kann er eine Wohnung suchen ( bzw. Zimmer) .
    Das heisst ja er wäre dann Wochenlang auf der Strasse ?


    Creativetrixi

  • Ich denke mal das ihr ja regelmäßig mit den Leuten von der Jugendhilfe Gespräche führt.Insofern wird er ja nicht von heute auf morgen auf die Straße gesetzt sondern das müssten die dir ja sagen ab wann er dann dort nicht mehr wohnen kann und betreut wird.Ihr solltet auf alle Fälle zeitig genug einen Termin bei der ARGE machen und dort alles abklären denn Anträge brauchen immer etwas Zeit.Allein würde ich das den Sohn nicht machen lassen denn er scheint ja nicht sehr zuverlässig zu sein da ja bis jetzt immer alles für ihn geregelt wurde.Wenn die ARGE zustimmt und ich denke das sollte kein Problem sein dann kann er auf Wohnungssuche gehen.Wichtig ist auf alle Fälle das ihr den Mitarbeitern der ARGE unmissverständlich klar macht das er unter keinen Umständen(Gründe gibt es ja reichlich)bei euch wieder wohnen kann.Was er dann daraus macht wenn er eigenverantwortlich wirtschaften muß werdet ihr ja sehen.Vielleicht kommt am Ende ja etwas positives heraus denn wenn er sich da auch an keie Regeln hält bekommt er irgendwann auch kein Geld mehr.