Selbständigkeit + Hartz IV

  • Hallo Catweezle!


    Du hast € 100 frei! Verdienst du mehr, wird von Seiten der ARGE wie folgt gerechnet:


    Beispiel: Du verdienst € 500 im Monat! € 100 sind frei und von den verbleibenden € 400 darfst du 20% für Werbungskosten behalten. Zusammen also € 180 für dich und € 320 für die ARGE. Hast du höhere Werbungskosten, musst du sie gegenüber der ARGE belegen!
    Es gibt keine zeitliche Begrenzung von Hartz IV, auch wenn du freiberuflich etwas adazu verdienst.

  • Also, da ich selber selbstständig bin, hier einmal ein paar Infos:


    Deine Freibeträge sind genauso hoch wie bei einer normalen Arbeit:


    100 EUR Grundfreibetrag
    zwischen 100 und 800 Euro 20 %
    zwischen 800 und 1200 (bei Kindern in der BG 1500) EUR 10 %


    Insgesamt also maximal 280 (310) EUR, die du mehr hättest als bei reinem Hartz IV-Bezug.


    Grundsätzlich ist ein Bewilligungsbescheid für Hartz IV immer auf sechs Monate begrenzt, danach muss jeweils ein WEiterbewilligungsantrag gestellt werden.


    Bei Selbstständigen wird Hartz IV immer nur vorläufig gewährt, da du nach Ende eines Bewilligungszeitraums deine tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben belegen musst. Danach erhältst du einen abschließenden Bescheid und musst gegebenenfalls der ARGE zuviel gezahlte Leistungen zurückerstatten oder bekommst zuwenig gezahlte Leistungen nachgezahlt.


    Aber mal eine Frage an dich: Wieso willst du nur soviel verdienen, dass die ARGE nichts anrechnen darf???
    So eine Einstellung finde ich absolut daneben und du wirst wahrscheinlich sehr schnell deinen Status als Selbstständige bei der ARGE wieder verlieren, wenn absehbar ist, dass du nicht bald davon leben kannst. Und dann kannst du genau wie jeder andere wieder gezwungen werden, jede zumutbare Arbeit anzunehmen.


    Du solltest dich ehrlich fragen: Willst du als Selbstständige leben können, oder kommt es dir nur darauf an, mit sowenig Arbeit wie möglich das Meiste aus den Sozialleistungen herauszuholen?


    Gruß,
    Jana