Wer gehört zur BG? Anrechnung des Einkommens.

  • Hallo an Alle!
    Bin zum ersten Mal hier, hoffe hier 'ne Antwort zu finden:)


    Also, folgende Situation:
    Ich, über 30, bis Juni 2008 in der Ausbildung, ab Juli berufstätig, bis zum 31.07.08 mit Eltern gewohnt, 1/3 Miete habe ich gezahlt.
    Meine Eltern sind ALG II-Empfänger.
    Nachdem ARGE meine Gehaltsabrechnung vom Juli zu Gesicht bekommen hat, wurde ein Aufhebungs- und Erstattungsbescheid zugeschickt, in dem die mein Einkommen angerechnet haben und jetzt über 200, € zurückfordern. Dabei nennen sie nicht mal eine gesetzliche Grundlage, warum mein Einkommen überhaupt in die Berechnung eingezogen wurde.
    Wenn ich aber richtig verstehe, gehören nur die Kinder unter 25 zur BG (§7 (3) Nr.4 SGB II). Das habe ich ARGE noch im Sommer 2008 schriftlich mitgeteilt (damals kam das Schreben von denen mit der Bitte um Stellungnahme), danach langes Schweigen, und jetzt dieser Bescheid.
    Bevor ich einen Widerspruch dagegen einlege, möchte ich Eure Meinung hören. Haben die vielleicht Recht?


    Danke!

  • Hallo, wenn ich es richtig verstehe, wollen die von deinen Eltern für Juli Geld zurück, da du verdient hast?Denn dann bist du ja ausgezogen. Wenn du bei den Eltern keine eigene Wohnung hattest wirst du mit zur Bedarfsgemeinschaft gerechnet , allerdings hast du auch größere Freibeträge von deinem Lohn, und dann kommt es ja noch darauf an, wann der Lohn gezahlt wurde(Zuflussprinzip).Wenn du ihn erst im August bekommen hast und da schon ausgezogen warst, können sie dir überhaupt nichts.Und du hattest bestimmt auch Kosten für Umzug und beruflicher seits, die müssen gegengerechnet werden. Widerspruch einlegen, auf jedenfall!!!!! Lohnt sich fast immer!! Dort müssen sie dir ganz genau aufstellen, was und wie es gerechnet wurde und auf welcher gesetzlichen Grundlage.
    Viele Grüße

  • Hi, vielen Dank für die Antwort! Meinen Gehalt bekam ich im Juli, das ist ja schon richtig. Die nennen auch eine gesetzliche Grundlage für die Berechnung (§11 SGB II), allerdings gibt's keine Aufstellung dazu.
    Was mich aber interessiert, warum ich zur BG gezählt werde? Wo steht's?


    Und was anderes: wenn wir den Widerspruch eingelegt haben, darf man dann erst ma nicht zahlen bis es darüber entschieden wird?

  • Du zählst nicht direkt zur BG, aber zum Haushalt.Und alle im Haushalt lebende Personen werden mit ihrem Einkommen herangezogen. Lege auf jeden Fall Widerspruch ein, da du die Berechnungen nicht nachvollziehen kannst und du der Meinung bist dein Einkommen nicht so hoch ist,dass du für deine Eltern einstehen musst. Dann müssen sie euch eine genaue Aufstellung machen, so dass du es nachvollziehen kannst.Schreibt den Widerspruch gemeinsam, also alle Personen des Bescheides aufführen und unterschreiben lassen, die kommen sonst auf die dümmsten Ideen, so sei ihr auf der sicheren Seite.
    Du musst die Rückzahlung erst machen, wenn du Erfolg hast mit dem Widerspruch, bekommst du das Geld zurück.
    Wenn der Bescheid dann für euch immer noch nicht zufriedenstellend ist, geht vor das Sozialgericht, das kostet euch nichts.
    Viele Grüße

  • Du zählst mit deinem Alter schon lange nicht mehr zur BG deiner Eltern.Dein Verdienst darf auch nicht bei deinen Eltern angerechnet werden.Wenn du mit ihnen in einer Wohnung lebst so mußt du dich nur an der Miete beteiligen aber du mußt mit deinem Einkommen nicht für deine Eltern einstehen.Kannst du nur Widerspruch einlegen und den müßtest du auch gewinnen.

  • Du zählst nicht direkt zur BG, aber zum Haushalt.Und alle im Haushalt lebende Personen werden mit ihrem Einkommen herangezogen.


    Sorry, aber genau das versuche ich ja zu verstehen.
    Erstens, bedeutet ja das gemeinsame Wohnen nicht automatisch gemeinsamer Haushalt, oder?
    Und zweitens, woher kommt diese Behauptung? In welchem Gesetz steht, dass "alle im Haushalt lebende Personen mit ihrem Einkommen herangezogen werden"?
    Für eine gesetzliche Grundlage wäre ich sehr dakbar!
    LG.


    :o

  • Du zählst mit deinem Alter schon lange nicht mehr zur BG deiner Eltern.Dein Verdienst darf auch nicht bei deinen Eltern angerechnet werden.Wenn du mit ihnen in einer Wohnung lebst so mußt du dich nur an der Miete beteiligen aber du mußt mit deinem Einkommen nicht für deine Eltern einstehen.Kannst du nur Widerspruch einlegen und den müßtest du auch gewinnen.


    Vielen Dank für deine Antwort! Ich bin genau dieser Meinung. Mein Widerspruch ist fast fertig. Ich überlege nur, wie argumentiere ich am besten? ich habe bis jetzt geschrieben:


    Nr.-BG: ......
    Widerspruch gegen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid vom 27.01.2009



    Sehr geehrte Damen und Herren,


    gegen o.g. Bescheid legen wir hiermit Widerspruch ein und bitten diesen aufzuheben.


    Begründung:


    Die Anrechnung des Einkommens unserer Tochter halten wir für unzulässig, da sie nicht zu dem im §7 (3) Nr.4 SGB II aufgelisteten Personenkreis gehört.




    Freundliche Grüße


    Soll ich vielleicht noch was hinzufügen?

  • Hi genija!


    Ja, Du solltest noch etwas hinzufügen... eine Erklärung Deiner Eltern innerhalb dieses Widerspruchs, dass sie von Dir keinerlei Leistungen (Unterstützung) erhalten. Du selbst, musst Deinerseits der ARGE schriftlich Erklären, dass Du Deinen Eltern keinerlei Leistungen zukommen läßt.
    Warum?
    Gemäß § 9 Abs, 5, SGB II könnte die ARGE die gesetzliche Vermutung anstellen, dass Du, da mit Deinen Eltern ja verwandt, Ihnen aufgrund Deines Einkommens Unterstützung zukommen läßt! Werden diese Erklärungen versäumt, wird automatisch Dein Einkommen der BG angerechnet.

  • Im Übrigen musst du das Geld erst zurückzahlen, wenn der Widerspruch gegen euch entschieden wurde - was höchst wahrscheinlihc nicht der Fall sein wird;)


    Ein Widerspruch hat aufschiebende Wirkung, d. h. solange nicht entschieden ist, darf die ARGE das GEld von euch nicht zurückverlangen.


    Liebe Grüße,
    Jana

  • Hi genija!


    Ja, Du solltest noch etwas hinzufügen... eine Erklärung Deiner Eltern innerhalb dieses Widerspruchs, dass sie von Dir keinerlei Leistungen (Unterstützung) erhalten. Du selbst, musst Deinerseits der ARGE schriftlich Erklären, dass Du Deinen Eltern keinerlei Leistungen zukommen läßt.
    Warum?
    Gemäß § 9 Abs, 5, SGB II könnte die ARGE die gesetzliche Vermutung anstellen, dass Du, da mit Deinen Eltern ja verwandt, Ihnen aufgrund Deines Einkommens Unterstützung zukommen läßt! Werden diese Erklärungen versäumt, wird automatisch Dein Einkommen der BG angerechnet.


    Ich danke die vielmals für deine Antwort!
    Endlich habe ich verstanden, WARUM die überhaupt mein Einkommen angerechnet haben.
    Werde meinen Widerspruch entsprechend ändern.
    Habe außerdem einen Termin beim Anwalt ausgemacht. Sicher ist sicher.:)

  • Im Übrigen musst du das Geld erst zurückzahlen, wenn der Widerspruch gegen euch entschieden wurde - was höchst wahrscheinlihc nicht der Fall sein wird;)


    Ein Widerspruch hat aufschiebende Wirkung, d. h. solange nicht entschieden ist, darf die ARGE das GEld von euch nicht zurückverlangen.


    Liebe Grüße,
    Jana


    Vielen Dank für deine Hilfe!!!:)