BWA: Was darf ich auf Kontoauszug schwärzen?

  • Hallo.


    Ich muss im Zuge meiner Selbstständigkeit dem Amt eine monatliche BWA abgeben.


    Nun habe auf meinen Kontoauszügen einige private Verwendungszwecke (z.B. hat meine Freundin mir Geld zurücküberwiesen, sich für die Leihgabe bedankt und was nettes dazugeschrieben) - darf ich diese schwärzen?


    Was darf ich überhaupt auf meinen Kontoauszügen schwärzen?


    Danke,
    DeBlob

  • Hallo DeBlob,


    will das Amt in diesem Zuge jedes einzelne Blatt deiner Kontoauszüge sehen? Oder reichen die Eingänge und Ausgänge auf Blatt 1?
    Ich denke, wenn sie nur die Höhe der Transaktionen sehen wollen, kannst du alles schwärzen, was sonst noch auf den Auszügen zu finden ist.
    Weiß ich aber nicht!
    Hat jemand anders hier ne andere Idee?


    LG, Jalale.

  • Danke für deine Antwort.


    Bei meinen Kontoauszügen (Deutsche Bank Online) ist leider gar keine erste Seite mit Eingängen und Ausgängen dabei.


    Mein Sachbearbeiter verlangt eine "detaillierte BWA", ich denke mal, dass er damit auch den kompletten Monat auf dem Kontoauszug sehen will. Den scheint er auch für anderes zu nutzen, letztens hat er mich schon ermahnt (zu gut deutsch, ich habe einen Anschiss kassiert), weil er anhand meiner Kontobewegungen gesehen hat, dass ich am Wochenende "ortsabwesend" war ohne mich abzumelden.


    Ich hätte hier einfach ganz gerne mal die Rechtslage gewusst, der Sachbearbeiter meinte nämlich ich dürfte rein gar nichts schwärzen.


    Weiss da jemand was?


    Danke,
    DeBlob

  • Hallo deBlob!


    Die von Deinem SB gemeinte "Erreichbarkeits-Anordnung" betrifft ALLE Erwerbslosen! Es wird erwartet, dass Du täglich Deinen Briefkasten leerst, um auf eine eventuelle Einladung für den nächsten Tag reagieren zu können.
    Es wird nicht erwartet, dass Du am Wochenende zuhause die Wohnung hütest. Hast Du am Freitag noch keine Einladung im Briefkasten, dann genügt es logischerweise, wenn Du am Sonntag Abend den Briefkasten checkst!


    vG Berthold

  • Hallo Berthold.


    Dass die "Erreichbarkeits-Anordnung" für alle gilt wusste ich. Ich finde es trotzdem irgendwie komisch, dass mein SB anhand meiner Kontoauszüge Ortsanwesenheit vorwirft. Sogar andere, wirklich persönliche Dinge hat er zur Sprache gebracht und die hatten nun wirklich nichts mit meinem Bezug oder sonstigem zu tun.


    Zu verbergen habe ich nichts, trotzdem hätte ich gerne immernoch ein Stück weit meine Privatsphäre, auch wenn ich aktuell auf Hilfe angewiesen bin.


    Da müsste es doch eine klare Rechtslage zu geben ...


    DeBlob

  • Hallo DeBlob


    du darfst deine Kontoauszüge schwärzen. Allerdings nur die Empfänger oder Überweiser, nicht aber die Zahlen. Es geht die Arge z.B. nicht's an für welche Partei du gespendet hast oder bei welchen Katalogen du was bestellt hast. Wenn allerdings eine größere Gutschrift auf deinem Konto verbucht ist, fragen die natürlich nach und dann mußt du dich auch dazu äußern und das Ganze auch belegen. Und die Überweisung deiner Freundin gilt somit auch als Einnahme und wird angerechnet.

  • Hallo melffi,


    danke für deine Antwort. Ich wollte lediglich einen Teil der Verwendungszwecke schwärzen, ist das auch bei einer "Einnahme" zulässig? Der Betrag den meine Freundin mir überwiesen hat ist 100EUR, es ist aber ersichtlich, dass ich diesen zuvor abgehoben hatte. Ist er damit trotzdem eine "Einnahme"?


    Danke,
    DeBlob

  • Hallo,


    setz mit deiner Freundin ein Schriftstück auf, in dem bestätigt wird, dass du ihr das Geld nur geliehen hast.
    Das müßte ausreichen. Pass aber auf das die Daten übereinstimmen. Soll heißen: wenn ihr ein Dahrlensvertrag aufsetzt mit Datum X sollte es mit dem Tag übereinstimmen, an dem du das Geld abgehoben hast.
    Es ist nicht verboten, dass du deinen Freunden auch mal aus der Patsche hilfst, aber die Arge- Geier ziehen sich an allem hoch. In Zukunft lieber bar übergeben.