Einkommensteuererklärung

  • Mein Sohn wohnt bei mir (seinem Vater).
    Er ist arbeitslos seit über 1 Jahr und Hartz4 wurde abgelehnt, da sein Vater Einkommen hat.
    Wir sind nun eine Bedarfsgemeinschaft.
    Ich als sein Vater unterstütze ihn nun in allen Dingen, vor allem finanziell.


    Was und wieviel, mit welcher Begründung kann ich seine Kosten die ich zahle in der Einkommensteuererklärung 2008 angeben?


    Sind das dann aussergewöhnliche Belastungen?

  • Hase - ich habe Dir das jetzt dreimal schon geschrieben! langsam reichts und nochmal werde ich das bestimmt nicth tun!!!


    Lies doch einfach mal was Ich Dir antworte und handele danach,


    Also: wieviel Du da angeben kannst , kann Dir keiner von uns sagen, da wir nicht wissen was Du verdienst.


    Es gibt Höchstgrenzen pro jahr und es gibt die sog. Opfergrenze, die eben Verdienstabhängig ist. Du brauchst keine Begründung - du unetstützt einen bedürftigen Angehörigen, zahlst ihm z. b. die KK - Beiträge ( kann man duch Überweisungen an die KK nachweisen ) Zahlst ihm das Essen etc,,, Was willst Du denn da noch begründen???


    Googele doch einfach mal nach den ogen genannten beiden Begriffen..


    Meine Güte - Du hast einen PC , bist in diesem Forum angekommen - also gib Dir mal ein bißchen Mühe und finde das allein heraus.... habe ich auch. Rechnen musst Du soweiso allein !


    Wir sind hier nämlich keine Hellseher die Deinen Verdienst in der gläserenen Kugel sehen..


    Und ja : zum dreitausendesten Mal : Nimm Dir die Steuerfromulare in die hand..Mantelbogen lertzte Seite : Außergewöhnliche Bealstungen : Unterstützung bedürftiger Angehörioger. Kauf dir einfach son dämliches Steuerprogramm für 4,99 bei Penny, dann musst Du nicht mal das suchen - da Du das ja anscheinend einfach nicth hinbekommst........ Das fragt dich dann und Du brauchst nur ja oder nein zu sagen....



    Eintragen wieviel Du davür absezten willst musst Du aber auch da allein - also musst Du auch da rechnen...


    Und : nein : ich werde das nicht nochmal schreiben...


    Wenn Du es jetzt nicht hinbekommst , musst Du eben zum Steuerberater gehen..


    oder willst Du mich verarschen?
    Wäre vielleicht besser für Dich...

  • Ohne Probleme anerkannt wird nur is zur Opfergrenze!!! und die ist verdienstabhänig.... Wie schon tausendfach erwähnt.....


    Miene Güte...


    Was nützt es Dir wenn Du den Höchstbetrag angibst und der sowieso nicht anerkannt wird,,,,,,:confused::p


    Kannst Du irgendwann mal einen Beitrag vollständig lesen ? Oder verstehst Du es einfach nicht???

  • Unterhalt: Keine Opfergrenze bei Unterstützung der Lebensgefährtin (Stand: 20.11.2008)Unterhaltsleistungen an eine bedürftige Angehörige sind bis zu 7 680 EUR im Jahr als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Aufgrund besonderer gesetzlicher Regelung gilt dies auch für Leistungen an den Partner in nichtehelicher Lebensgemeinschaft, wenn beim Lebensgefährten zum Unterhalt bestimmte inländische öffentliche Mittel mit Rücksicht auf die Unterhaltsleistungen des Steuerpflichtigen gekürzt werden.


    Die Opfergrenze beträgt 1 % je volle 500 EUR des Nettoeinkommens, höchstens 50 %. Dieser Prozentsatz vermindert sich um je 5 Prozentpunkte für den Ehegatten und für jedes Kind, für das Sie Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhalten, höchstens jedoch um 25 Prozentpunkte (BMF-Schreiben vom 9.2.2006).


    Aktuell hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass auf Unterhaltsleistungen an die in Haushaltsgemeinschaft lebende Lebensgefährtin die Opfergrenze nicht anzuwenden ist. (BFH-Urteil vom 29.5.2008).


    (Stand: 20.11.2008)

  • nun solltest du aber sicher sein... laetitia hat ja nun schon alles gemacht... oder brauchst du noch einen fachvortrag wie man eine steuererklärung zum finanzamt bringt?
    also "THEMA GESCHLOSSEN"
    die TROLLFÜTTEREI bringt keinen weiter

  • Was bitte hat das denn nun wieder mit Unterhalt frü Lebensgefährten zu tun???? Gar nichts! oder zahlst Du Unterhalt an Deine Ex-Frau oder deine Partnerin ?? Nur der ist steuerlich so absetzbar wie Du ergoogelt hast...


    Du untersüttzt Deinen Sohn - da gilt die Opfergrenze..


    @ uiffi: ich glaube der braucht wirklich so einen Vortrag......Oh Mann...

  • Moin,moin......


    nein ich zahle keinen Unterhalt an meine Exfrau, die ist mttlerweile wieder verheiratet.
    Ich habe auch sonst nie an sie Unterhalt gezahlt. Wir sind geschieden worden und jeder ging seinen Weg weiter ohne einander das Geld auf unangenehme Weise aus der Tasche zu ziehen.


    Mein Sohn lebt bei mir und da er nun seit gut 1,5 Jahren Arbeitslos ist unterstütze ich ihn nicht nur damit das er bei mir wohnt. Da ist wieder alles angesagt, Kleidung, Essen, Krankenkasse usw.
    Ich wußte garnicht das ich solche Kosten für ihn in der Einkommensteuererklärung zum Abzug bringen kann und wie ich das machen muß.


    So richtig 100% weiß ich es jetzt immer noch nicht. Habe mir so ein PC-Einkommensteuerprogram gekauft und hoffe das hilft mir da etwas.

  • Sorry - aber wenn Du nicht lesen kannst solltest Du hier defintiv keine Fragen stellen!


    Wenn Du an Gedächtnisschwäche leidest auch nicht ....


    Hiiiiilllllfe ---- er rafft es wirklich nicht


    Geh zum Steuerberater ! WennDu das nach den Infos die Du hier in genau diesem Thread und dem anderen Thread schon bekommen hast , und mit einem Steuerprogrmm nicht packst - dann mein Lieber bist Du einfach - sorry - eben intellektuelle nicht in der Lage sowas selbst hinzubekommen und solltest Dich an Fachleuzte wenden.


    Kostet Dich natürlich Geld ! Aber so ist das nun mal - wenn man die Infos die man bekommt nicht lesen, nicht behalten und nicht verwerten kann - dann muss man halt fürs Fachpersonal löhnen....


    Sorry -aber irgendwo hörts auf