Dahrlen von ARGE für Führerschein möglich?

  • Hallo zusammen,


    ich bin neu in diesen Forum und bitte euch um euere Hilfe.


    Ich habe zum 1.1.2009 eine freiberufliche Tätigkeit als Handesvertreter für Photovoltarikanlagen übernommen. Mein Berater von der Arge ist von diesem Konzept überzeugt und hat mir für 6 Monate
    die Zahlung von ALG II + 175,00 € als Existensgründerzuschuß bewilligt.


    Da ich durch meine eigene Dummheit meinen Führeschein verlohren habe benötige ich dringent 1.500 €
    zur Wiedererlangung meiner Fahrerlaubnis.


    Auf meine Anfrage ob dies über ein Dahrlen möglich wäre, sagte er mir das er hierzu keine Möglichkeit
    sieht.


    Ich kenne aber Fälle in denen Hatz IV Empfänger LKW- bzw. der Busführerschein von der ARGE bezahlt
    wurde.


    Durch einen FS kann ich natürlich viel effektiver arbeiten und wieder auf eigenen Beinen stehen. Ich will das
    Geld ja auch nicht geschenkt.


    Wenn jemand eine Möglichkeit sieht, wie ich die ARGE überzeugen könnte wäre ich Sehr dankbar.


    Vielen Dank schon einmal im Voraus.

  • Es ist ein Unterschied ob du für deine berufliche Tätigkeit einen Führerschein benötigst oder diesen bereits hattest und auf Grund von falschen Verhalten verloren hast.Im ersten Fall wird sicher die ARGE helfen das du einen Führerschein bekommst aber im zweiten Fall ist die ARGE nicht verpflichtet dir einen neuen Führerschein zu finanzieren.Du kannst nur einen Antrag auf ein Darlehen stellen mit genauer Begründung und hoffen das sie dir den Antrag genehmigen.

  • ....Da ich durch meine eigene Dummheit meinen Führeschein verlohren habe benötige ich dringent 1.500 €
    zur Wiedererlangung meiner Fahrerlaubnis.


    Auf meine Anfrage ob dies über ein Dahrlen möglich wäre, sagte er mir das er hierzu keine Möglichkeit
    sieht.


    Ich kenne aber Fälle in denen Hatz IV Empfänger LKW- bzw. der Busführerschein von der ARGE bezahlt
    wurde.


    Leider sehe ich da auch keine Möglichkeit, denn du hast, wie du selbst sagst, den Führerschein duch eigene Dummheit verloren.


    Daher wird sich vermutlich jede Arge weigern dir eine Darlehen dafür zu gewähren.



    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • Hallo ihr Lieben :)


    habe eine ganz dringende Frage! Ich bin alleinerziehende Mutti (44) mit 2 Kindern. I
    Leider muss ich wegen der Lehre meines Sohnes wieder in meinen Heimatort zurückziehen. Hatte aber damals bei meinem Wegzug alle Möbel und Hausrat meinem großen Sohn überlassen, weil er deshalb eine eigene Wohnung brauchte und auch von der Arge genehmigt bekam.
    Jetzt brauche aber ich mit meinen 2 Kids auch wieder Möbel, sowie auch Waschmaschine. Die Arge wird mir auch Geld dafür gewähren, aber nur ein geringes Limit. Nun wollte ich noch zusätzlich ein zinsloses Darlehn bei der Arge aufnehmen, damit ich auch alles kaufen kann für die Wohnung. Es kostet ja auch alles viel Geld und denke das auch eine evtl. Erstausstattung von ca. 1200 nicht reicht um eine kompl. 3 Raum Wohnung zu möbelieren usw....:confused:
    Ich weiß auch das ich Möbel aus 2. Hand nehmen muss. Aber selbst die kämen mehr als 1200€.
    Kann mir jemand sagen ob mir so ein Darlehn zusteht. Oder welche Voaussetzungen gegeben sein müssen um dieses zu bekommen. Denn dieses Darlehn zahle ich ja sowieso zurück.


    Vielen Dank für Eure Hilfe!
    LG Kerstin

  • Irgendwie bist du hier in der falschen "Abteilung". Du hast bestimmt mehr Möglichkeiten, eine auf dich zutreffende Antwort zu bekommen, wenn du nicht irgendwo deine Frage schreibst, sondern die ein wenig besser zuordnest.

  • Du kannst nur einen Antrag auf ein Darlehen stellen.Die ARGE kann dir das genehmigen muß es aber nicht.Ich denke da du ja bereits Möbel hattest die du weggegeben hast kannst du von Glück sagen wenn du überhaupt Geld bekommst was du nicht zurückzahlen mußt normalerweise ist das aus der Regelleistung zu bezahlen.